Ich habe die schriftlichen Prüfung zum Mediengestalter Digital/Print mitgeschrieben, konnte allerdings wegen Krankheit nicht an der praktischen Prüfung teilnehmen.
Jetzt muss ich die praktische Prüfung im Dezember nachschreiben (Termin wird noch von der IHK Ende des Monats zugesendet), die schriftliche jedoch nicht (das Ergebnis der schriftl. bleibt bestehen).
So wie ich das mitbekommen habe wurden die Prüfungsergebnisse ja bereits mitgeteilt. Soviel ich weiss trägt jeweils die schriftl. und prakt. Prüfung zu 50% zur Gesamtwertung bei.
Ist es überhaupt möglich mir jetzt ein Ergebnis zur schriftl. Prüfung mitzuteilen zu lassen?
Was ist wenn ich die praktische Prüfung nachschreibe aber das Ergebnis der schriftl. die ich damals mitgeschrieben habe nicht ausreicht zum bestehen?
Dabei seit: 26.09.2004 Ort: Gifhorn Alter: 40 Geschlecht:
Verfasst Di 19.07.2011 10:55 Titel
Hallo,
bei mir ging es nicht um die Abschlussprüfung, sondern um die Weiterbildungsprüfung zur Medienfachwirtin. Ich bin allerdings auch während der Prüfungen krank geworden und konnte nur einen Teil mitschreiben und durfte dann die fehlenden Teile nachschreiben. Bei mir war es so, dass mir vorher keine Ergebnisse mitgeteilt werden durften, da die komplette Prüfung noch nicht als abgeschlossen gilt. Ich habe also meine Ergebnisse aus der Mai-Prüfung dann im Januar darauf erst erfahren
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