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Thema: Rechtsfrage! vom 12.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Rechtsfrage!
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designzicke

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Verfasst Di 12.01.2010 15:51
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Hier noch was direkt aus dem rechtsportal von ebay

Zitat:
d. Wer trägt die Kosten für die Hin –und Rücksendung?

Die Kosten der Rücksendung muss grundsätzlich der Verkäufer tragen.
Im Falle des Widerrufsrechts können Ihnen die Rücksendekosten auferlegt werden, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt. Auf eine solche Regelung muss der Verkäufer Sie jedoch klar und deutlich hinweisen. Er kann sich nicht auf diese Regelung berufen, wenn die gelieferte Ware nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist.

Wurde Ihnen ein Rückgaberecht eingeräumt, so trägt stets der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

Ob der Verkäufer Ihnen auch die für die Hinsendung bezahlten Versandkosten erstatten muss, ist juristisch umstritten und noch nicht abschließend geklärt. Achten Sie hierbei auf eventuelle Informationen auf der Artikelseite oder fragen Sie den Verkäufer direkt vor dem Kauf, wer diese Kosten im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe tragen soll.

Für den Fall, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat, steht Ihnen nach allgemeiner Auffassung kein Anspruch auf Vorschuss der Rücksendekosten zu. Der Verkäufer kann Ihnen jedoch nicht untersagen, die Ware unfrei oder per Nachnahme zurückzusenden. Sollte der Verkäufer der Ware einen Rücklieferungsschein beigefügt haben, sollten Sie diesen verwenden, um unnötige Kosten für den Verkäufer zu vermeiden. Generell ist zu empfehlen bei Fragen oder Unklarheiten mit dem Verkäufer vorher in Kontakt zu treten. Die meisten Probleme lassen sich so im Vorfeld lösen.


Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html#d

und folgendes habe ich auch noch gefunden:

Zitat:
"Eine Regelung des Verkäufers, wonach unfreie Rücksendungen durch den Käufer nicht angenommen werden, ist unzulässig (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2007 – 5 W 15/07)."

Zwar kann der Verkäufer dem Käufer unnötige Zusatzkosten der Rücksendung in Rechnung stellen (Differenz normales Rücksendeporto / Unfrei), aber nicht einfach die Annahme der unfreien Sendung verweigern.


Vielleicht kriegst du ja doch noch einen Teil deiner Portokosten zurück... Lächel


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 12.01.2010 15:58, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Verfasst Di 12.01.2010 16:20
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"Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

Das steht bei denen auf der Seite zum Thema Rücksendung, wenn ich das richtig verstehe steht mir das Geld des Rückversand also zu oder?? * Keine Ahnung... *
 
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 12.01.2010 16:23
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DasBinchen hat geschrieben:
"Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

Das steht bei denen auf der Seite zum Thema Rücksendung, wenn ich das richtig verstehe steht mir das Geld des Rückversand also zu oder?? * Keine Ahnung... *


wenn der warenwert 40 € überschritten hat und du kein gewerblicher kunde warst - ja.
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Nimroy
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Verfasst Di 12.01.2010 16:26
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Für dich gelten möglicherweise die §312d und §357 BGB. Die solltest du dir mal angucken.

Da es sich um gewerblichen Verkauf handelt hättet ihr ein Widerrufsrecht nach §312d BGB. Wenn ihr das aber ausübt, dann können nach §357, Absatz 2, Satz 3 euch die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden, sofern der Warenwert unter 40€ liegt. Ihr hätte das Paket dann also nicht unfrei Retour schicken dürfen, damit würden die Entstehungd er Unkosten von 18,50€ in eurer Verschulden fallen. Damit hättet ihr keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
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keks0ne

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Verfasst Di 12.01.2010 16:29
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
DasBinchen hat geschrieben:
"Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

Das steht bei denen auf der Seite zum Thema Rücksendung, wenn ich das richtig verstehe steht mir das Geld des Rückversand also zu oder?? * Keine Ahnung... *


wenn der warenwert 40 € überschritten hat und du kein gewerblicher kunde warst - ja.


Der springende Punkt dabei ist dieser:
Zitat:
"wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht...".

Dies war scheinbar nicht der Fall, daher hat der Händler die Sendung zu zahlen.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 12.01.2010 16:31
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oh stimmt. in dem fall steht dir das geld für den rückversand auch bei einem warenwert unter 40 € zu. ganz überlesen Lächel
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Account gelöscht
Threadersteller


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Verfasst Di 12.01.2010 16:37
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also wir haben es aber privat gekauft, dacht es wäre der Verkäufer gemeint. Also der Akku hat was um die 80 Euro gekostet.
 
Nimroy
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Verfasst Di 12.01.2010 16:37
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keks0ne hat geschrieben:

Der springende Punkt dabei ist dieser:
Zitat:
"wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht...".

Dies war scheinbar nicht der Fall, daher hat der Händler die Sendung zu zahlen.


Nene. Da ist die TE nicht ganz deutlich.

Hat sie jetzt Artikel 1234 bestellt, Artikel 1234 wurde geliefert, aber 1234 war der falsche Akku, 1235 hätte es sein müssen, dann entspricht die bestellte Ware der gelieferten Ware. Dann hat sie nur das falsche bestellt. Dann gilt wieder das mit den 40€ Warenwert (!).

Hat sie 1234 bestellt, aber 1235 wurde geliefert ist das wiederum nicht so.
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