Autor |
Nachricht |
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Di 12.01.2010 16:38
Titel
|
|
|
in dem fall aber ohnehin egal, weil der warenwert 80 euronen betrug und damit über der grenze von 40 euronen liegt
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 12.01.2010 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Di 12.01.2010 16:41
Titel
|
|
|
Ah, ich hatte das mit den 80 € noch nicht gesehen.
Blibt noch zu klären für die Rechtsfolgen von §357 ob die bestellte Ware der gelieferten entsprach.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Account gelöscht
Threadersteller
Ort: -
Alter: -
|
Verfasst Di 12.01.2010 16:47
Titel
|
|
|
designzicke hat geschrieben: |
Zitat: | "Eine Regelung des Verkäufers, wonach unfreie Rücksendungen durch den Käufer nicht angenommen werden, ist unzulässig (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2007 – 5 W 15/07)."
Zwar kann der Verkäufer dem Käufer unnötige Zusatzkosten der Rücksendung in Rechnung stellen (Differenz normales Rücksendeporto / Unfrei), aber nicht einfach die Annahme der unfreien Sendung verweigern. |
|
@designzicke wo hast du das gefunden??
Und mein Patner hatte 1234 bestellt und es wurde 1234 auch geliefert, 1234 war auch richtig aber fehlerhaft.
Aber wie sieht es mit der AGB aus wenn das Unternehmen in der Mail schreibt "Bitte senden Sie uns das Paket bezahlt und versichert zu, weil unser Lager nicht ständig besetzt ist"
Zuletzt bearbeitet von am Di 12.01.2010 16:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Di 12.01.2010 16:56
Titel
|
|
|
DasBinchen hat geschrieben: |
Aber wie sieht es mit der AGB aus wenn das Unternehmen in der Mail schreibt "Bitte senden Sie uns das Paket bezahlt und versichert zu, weil unser Lager nicht ständig besetzt ist" |
das ist nichtig, weil die AGB vom wert her unter dem fernabsatzgesetz stehen. Was natürlich möglich ist, das die meinen, das man das Paket bezahlt zusenden soll und dann den versandpreis erstattet bekommt. das sollte wenn aber dann auch explizit so drin stehen. wenn nicht, dann darf das paket unfrei gesendet werden.
|
|
|
|
|
Account gelöscht
Threadersteller
Ort: -
Alter: -
|
Verfasst Di 12.01.2010 17:02
Titel
|
|
|
aUDIOfREAK hat geschrieben: |
das ist nichtig, weil die AGB vom wert her unter dem fernabsatzgesetz stehen. Was natürlich möglich ist, das die meinen, das man das Paket bezahlt zusenden soll und dann den versandpreis erstattet bekommt. das sollte wenn aber dann auch explizit so drin stehen. wenn nicht, dann darf das paket unfrei gesendet werden. |
Nee die haben geschrieben, dass sie die Versandkosten nicht zurückerstatten und haben dann dieses geschrieben, was wir dann erst in der vorhergehenden Mail entnommen haben.
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Di 12.01.2010 17:05
Titel
|
|
|
DasBinchen hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: |
das ist nichtig, weil die AGB vom wert her unter dem fernabsatzgesetz stehen. Was natürlich möglich ist, das die meinen, das man das Paket bezahlt zusenden soll und dann den versandpreis erstattet bekommt. das sollte wenn aber dann auch explizit so drin stehen. wenn nicht, dann darf das paket unfrei gesendet werden. |
Nee die haben geschrieben, dass sie die Versandkosten nicht zurückerstatten und haben dann dieses geschrieben, was wir dann erst in der vorhergehenden Mail entnommen haben. |
dann würde ich denen mal die gesetzestexte vorlegen und ihnen nahelegen ihre meinung nochmal zu überdenken. anderenfalls siehst du dich zu juristischen schritten gezwungen
|
|
|
|
|
designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
|
Verfasst Di 12.01.2010 17:23
Titel
|
|
|
DasBinchen hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: |
Zitat: | "Eine Regelung des Verkäufers, wonach unfreie Rücksendungen durch den Käufer nicht angenommen werden, ist unzulässig (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2007 – 5 W 15/07)."
Zwar kann der Verkäufer dem Käufer unnötige Zusatzkosten der Rücksendung in Rechnung stellen (Differenz normales Rücksendeporto / Unfrei), aber nicht einfach die Annahme der unfreien Sendung verweigern. |
|
@designzicke wo hast du das gefunden?? |
Hab ich hier gefunden
http://www.wer-weiss-was.de/theme69/article4842091.html
aber in den foren der ebay-community stehts auch nochmal irgendwo...
http://community.ebay.de/forum/ebay/forum.jspa?forumID=11100
|
|
|
|
|
|
|
|