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Thema: Mediengestalter und Entgeltgrenze unterschritten? vom 12.10.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Mediengestalter und Entgeltgrenze unterschritten?
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htmllover
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Dabei seit: 04.05.2015
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Verfasst Mo 12.10.2015 15:15
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Mediengestalter und Entgeltgrenze unterschritten?

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Ich bin privat versichert und angestellt (was ja allein schon eine Seltenheit darstellt). Über 2 Jahre mussten wir in der Firma das Gehalt leider ein wenig nach unten anpassen. Es handelt sich um eine Firma in der Druck-Branche. Und da keiner mehr Zeitungen oder ähnliches kauft geht es vielen Firmen schlecht *Schnief*

Nun habe ich 2 Jahre lang die Jahresentgeltgrenze für meine Versicherung unterschritten. Für die Leute, die nicht wissen was das ist: Es handelt sich um die Summe, die man ganz gerne verdienen muss damit man sich privat versichern darf. Aus einem mir nicht näher bekannten Grund gibt es da eine Grenze nach unten, die nicht unterschritten werden darf. Anscheinend wollen die privaten Krankenversicherungen keine Angestellten die weniger verdienen?

Kann mir jemand sagen was meine Versicherung jetzt mit mir macht? eigentlich müsste ich ja dann in die gesetzliche zurückgestuft werden. Was für Möglichkeiten habe ich da? Ich habe irgendwie Angst, dass ich von einigen Ärzten schlechter behandelt werde. Man merkt schon bei Ärzten wie z.B. Zahnärzten oder anderen Fachärzten, dass man hier irgendwie etwas beliebter zu sein scheint. Man bekommt schneller einen Termin und es wird auch mal gefragt wie es beruflich so läuft. Früher zu GKV-Zeiten gab es das nicht.

Auf http://www.krankenversicherung.com/lexikon/j/606-jahresarbeitsentgeltgrenze.htm steht

"Erreicht man als Arbeitnehmer diese Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung. Man kann zwar weiterhin in der gesetzlichen bleiben, aber auch die private Krankenversicherung ist dann möglich. "

Schön und gut, aber was ist mit dem entgegengesetzten Fall? Zugegeben, der kommt nicht so oft vor. Aber ab und zu kommt er doch sicher vor.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 12.10.2015 15:57
Titel

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Dann bist Du wohl wieder versicherungspflichtig:
https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/235-kv-pflicht-bei-unterschreiten-jahresarbeitsentgeltgrenze.html

Was Deine Versicherung jetzt mit Dir macht, würde ich sie fragen.
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