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airball
Threadersteller
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.12.2007 07:27
Titel 15 Forderungen an die Politik |
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http://www.dasauge.de/aktuell/gestaltung/e993
Grad gesehen, was ich ja besonders gut finde ist die Forderung von mehr Aufklärung/Transparenz in Sachen KSK. Ich würde mir wünschen das die dort echt was schaffen würden, wobei ich das auf einer Seite auch bezweifle.
Aber wer weiß, vielleicht kommen hier irgendwann keine KSK-Themen mehr weil alles klar ist und jeder es Versteht.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.12.2007 09:42
Titel
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das mit der ksk unterschreibe ich sofort... und die geschichte mit dem urheberrecht auch... insbesondere die diskrepanz die netsteht, das kunden von juristischen Personen (GmbHs AGs etc.) nicht direkt abgabepflichtig sind sollte schnellstens geändert werden.
hier btw. alle 15 forderungen:
http://www.agd.de/394+M54a708de802.html
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 05.12.2007 09:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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drosteman79
Gesperrt
Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.12.2007 09:44
Titel
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Grundsätzlich stimme ich den Forderungen zu. Aber:
Zitat: | A2. Im Urheberrecht muss das Vermarktungshindernis des individuellen Nachweises der Schöpfungshöhe abgeschafft werden. Designleistungen sollten generell und automatisch dem Urheberschutz unterliegen.
* Zur Erklärung: Auf jedes der im Gesetz explizit genannten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst könnte das Prinzip der Schöpfungshöhe angewandt werden, denn Trivialschöpfungen gibt es in jedem der genannten Bereiche. Journalisten und darstellenden Künstlern wird beispielsweise generell ein Urheberschutz und das Privileg des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gewährt, obwohl auch hier nicht in jedem Fall von einer eigenschöpferischen Leistung mit außergewöhnlicher Gestaltungshöhe auszugehen ist. |
Wie soll das umgesetzt werden? Dann würde jede zusammengebastelte Website urheberrechtlichen Schutz geniessen. Dann ist aber die Frage: kann man mich wegen einem Verstoß gegen das UrhG drankriegen, wenn ich zufällig den gleichen "Glossy" Effekt auf orangenem Grund nutze, wie schon die Seite von XYZ?
Oder wenn man eine reine Wortmarke in der Helvetica in blau auf weiß nutzt. Urheberrechte verletzt?
Da frage ich mich wirklich wie das durchgesetzt werden soll, wo man die Grenze zieht.
Genau so doof ist natürlich wenn z.B. von einigen Gerichten grundsätzlich jeder mit dem Computer als Werkzeug entstandenen gestalterischen Leistung die notwendige Schöpfungshöhe abgesprochen wird. Weil man das ja am Computer gemacht hat.
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