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Thema: nebenerwerbstätigkeit vom 25.08.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> nebenerwerbstätigkeit
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deenice
Threadersteller

Dabei seit: 04.09.2002
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 25.08.2004 16:33
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nebenerwerbstätigkeit

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Hallo, ich habe mal eine frage. Ich bin seit ende januar 04 mit meiner ausbildung zur mediengestalterin für digital-und printmedien ferit und seit dem wie so viele arbeitslos. Leider konnte ich bis jetzt noch keinen arbeitsplatz finden und habe mich dazu entschlossen flexibel zu sein und mich anderweitig zu bewerben. Wie es aussieht kann ich zum 1.sept in der telekommunikationsbranche fuß fassen. Nichtsdestotrotz werde ich mich auch weiterhin als mediengestalterin bewerben und möchte nebenbei freiberuflich gestalterisch tätig bleiben.

Wie ich erfahren habe, muss ich wohl von meinem neuen arbeitgeber (ein großer mobilfunkanbieter) die erlaubnis einholen einer nebentätigkeit nachzugehen. Falls dieser mir das nicht erlauben sollte, möchte ich wissen inwiefern er dies darf und ob er darüber in kenntnis gesetzt werden kann, wenn ich den nebenerwerb nicht angebe. Hat jemand eine ähnliche erfahrung gemacht und kann mir ein paar tips geben?

Für eine schnelle antwort bin ich sehr dankbar,

lg d
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.08.2004 16:43
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1. Benutz mal die Forensuche. Es gibt massig Threadszu diesem Thema.
2. In deinem Arbeitsvertrag wird wahrscheinlich eine Klausel stehen, welche dir untersagt, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Du hast deine volle Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Verstößt du gegen diesen Vertrag bist du wieder arbeitslos. Und ja, solch eine Klausel ist rechtens.

Eine Nebentätigkeit zu verstecken ist nicht ratsam. Glaub sogar, dass da irgenwas auf deiner Lohnsteuerkarte erwähnt wird. Und wie oben schon gesagt. Du verstößt gegen deinen Vertrag. Wirst dann gefeuert. Und hast noch den Ruf einer Lügnerin. Lass es.
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Wayne2000

Dabei seit: 26.03.2003
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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.08.2004 17:11
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
1. Benutz mal die Forensuche. Es gibt massig Threadszu diesem Thema.
2. In deinem Arbeitsvertrag wird wahrscheinlich eine Klausel stehen, welche dir untersagt, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Du hast deine volle Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Verstößt du gegen diesen Vertrag bist du wieder arbeitslos. Und ja, solch eine Klausel ist rechtens.


naja, sie ist eigentlich nur dann i.O., wenn deine Nebentätigkeit die Ausübung deines Berufes gefährdet.
Also wenn du immer Nachtschicht im Frittentempel schiebst und morgens in der Firma einpennst *ha ha*

sonst red mit dem chef, wenn dir ne firma nen nebenjob verbietet, würde ich aus prinzip nich für die arbeiten ! *pah*
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.08.2004 18:16
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Zitat:
wenn deine Nebentätigkeit die Ausübung deines Berufes gefährdet.


Das ist eben eine sehr schwammige Rechtslage. Theoretisch könntest dich ja auch bei der Ausübung verletzen und somit für deinen Hauptjob ausfallen.

Zitat:
sonst red mit dem chef


Das sowieso! Ist alles ein geben und nehmen, und solange es sich im Rahmen hält, wird da auch kein Chef was gegensagen. Aber letztendlich hat er halt das letzte Wort.

Zitat:
wenn dir ne firma nen nebenjob verbietet, würde ich aus prinzip nich für die arbeiten ! *pah*


Lass mich raten: Du warst noch nie arbeitslos, oder?
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Deadmoon

Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Eppelborn
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.08.2004 15:31
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Meist wird lediglich eine Nebentätigkeit in der selben Branche wie der des Arbeitgebers untersagt. Bei mir ist das ganz grotesk: Ich arbeite in einem Mobilfunkunternehmen als einziger Mediengestalter - mir wird aber "nur" untersagt, Tätigkeiten im Bereich Mobilfunk auszuüben.

Solltest du also in deinem Mobilfunkunternehmen keine gestalterischen Tätigkeiten ausüben und du die oben genannte Klausel in deinem A-Vertrag vorfinden, sei dir freies Gestalten gewährt * Ja, ja, ja... *

// Ergänzung: Trotz allem ist eine Absprache notwendig.


Zuletzt bearbeitet von Deadmoon am Fr 27.08.2004 15:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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heim_experimente

Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.08.2004 16:21
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Zitat:
wenn deine Nebentätigkeit die Ausübung deines Berufes gefährdet.


Das ist eben eine sehr schwammige Rechtslage.


stell einen antrag und wenn dein neuer chef das absegnet kanns losgehen!!
...so einfach ist das !!


Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Fr 27.08.2004 16:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 27.08.2004 17:47
Titel

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Das Thema ist im Bereich Recht abschließend behandelt worden. Hier noch eine kleine Zusammenfassung:

Von einem Nebenjob ist die Firma (zwingend) in Kenntnis zu setzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Verweigern kann (darf) sie es nicht.
Konkurenzverbote sind einzuhalten.
Es gibt keine Gesetzesgrundlage, die das Verbieten der Nebentätigkeit erlaubt. (freie Berufswahl und diese ist nicht beschränkt auf einen Job!)
Ein Passus im Arbeitsvertrag ist nicht gültig.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 27.08.2004 17:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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