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Thema: Freiberuflich als ausgebildete Mediengestalterin vom 21.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freiberuflich als ausgebildete Mediengestalterin
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francis22
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2006
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.08.2007 14:47
Titel

Freiberuflich als ausgebildete Mediengestalterin

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Hallo!
Ich plane mich selbstständig zu machen und hab jetzt mal ne kleine Frage. Ich war bei einer Beratungsstelle und die haben gemeint das ich wenn ich NUR eine Ausbildung zur Mediengestalterin gemacht habe, nicht als freiberuflich anerkannt werde, da ich da einen höheren Abschluss z.b. Studium nachweisen müsste.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Vielen Dank schon mal!
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.08.2007 14:51
Titel

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Selbstständigkeit nur als Previleg von Akademikern? Das ist völliger Unsinn!

Was für eine "Beratungs"-Stelle war das denn? Vom Fach können die ja wohl nicht gewesen sein ...


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 21.08.2007 14:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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francis22
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2006
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.08.2007 15:09
Titel

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Eigentlich war das ganze mal so geplant, das es sozusagen 2 Firmen werden sollten, die auf mich laufen.
Die eine, als Freiberuflerin, wo ich die ganze Gestaltung mache. Und die andere, wo der ganze andere Kram gemacht wird, der nicht zum freiberuflichen gehört bzw. gehören darf, wie z.b. der Verkauf der Visitenkarten usw.
Das heißt der Kunde kriegt dann auch 2 getrennte Rechnungen (is etwas umständlich, ich weiß, aber bei meinem derzeitigen Arbeitgeber klappt das auch prima).

Naja, auf jeden Fall hat mir der Berater gesagt das das nicht geht, weil ich da ein RICHTIGER Grafiker sein müsste und die freiberuflichen Tätigkeiten eher den Rechtsanwälten usw zugeordnet werden. Und das was mich auch ziemlich stutzig macht is die Tatsache, das es sich definitiv um eine Fachkundige Stelle handelt die mir das gesagt hat.
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Anti78

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.08.2007 15:14
Titel

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Schwachsinn was der verzapft. Du kannst als normal gelernter MG freiberuflich tätig sein. Sogar ohne Abschluss (was es leider auch gibt).
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francis22
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2006
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.08.2007 15:27
Titel

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Oh Mann, ich glaub ich werd da nochmal nachhaken. Danke schon mal für Eure Antworten.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 21.08.2007 16:19
Titel

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GreenMan hat geschrieben:
Selbstständigkeit nur als Previleg von Akademikern? Das ist völliger Unsinn!


Erstmal tief durchatmen. Dann nachdenken. Und dann schnell feststellen, dass das durchaus so unsinnig nicht ist, da an die Legaldefinition der Freien Berufe gewisse Bedingungen geknüpft sind.

§ 18 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes definiert den Freiberuf. Dabei wird zwischen den 'Katalogberufen', etwa Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt, (...) und den 'den Katalogberufen ähnichen Berufen' unterschieden.

Diese Berufe setzen zwar nicht unbedingt eine Tätigkeit voraus, der ein Hochschulstudium vorangegangen sein muss.

Aber:

Es muss sich nur um eine Ausbildung wissenschaftlicher Art handeln und die Kenntnisse müssen dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen.

Der Europäische Gerichtshof hat sich ebenfalls zum Freiberuf geäussert, Az. C-267/99. Danach sind freiberufliche Tätigkeiten solche, die

- ausgesprochenen intellektuellen Charakter haben,
- eine hohe Qualifikation verlangen
- und gewöhnlich einer genauen und strengen berufsständischen Regelung unterliegen.
- Bei der Ausübung einer solchen Tätigkeit hat das persönliche Element besondere Bedeutung.
- Die Ausübung setzt eine große Selbständigkeit bei der Vornahme der beruflichen Handlungen voraus.

Und sorry, eine einfache dreijährige Ausbildung ist das eben nicht. Deshalb haben die Finanzämter durchaus die Möglichkeit, die Anerkennung der Freiberuflichkeit zu versagen und Beratungsstellen sollten durchaus darauf hinweisen, wenn bekannt ist, dass vor Ort entsprechend rigoros vorgegangen wird.

Zitat:
Was für eine "Beratungs"-Stelle war das denn? Vom Fach können die ja wohl nicht gewesen sein ...


Mal nicht so die Backen aufplustern, wenn man selbst keine Ahnung hat ... wird sonst schnell peinlich. Das gilt natürlich auch für den anderen Schlauberger.

@ francis22:

Wenn das für Dich zuständige Finanzamt Dir die Anerkennung als Freiberuflerin versagt - und das kann und darf es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen -, hast Du nur noch eine Möglichkeit: vor den sog. Vermittlungsausschuss ziehen und dort dem Finanzamt nachweisen, dass Du Dich mit Deiner Tätigkeit auf dem Niveau eines Hochschulabsolventen bewegst und Dir dessen Kenntnisse zum Beispiel im Selbststudium angeeignet hast.

c_writer
 
 
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