Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
Autor |
Nachricht |
Kindchen
Threadersteller
Dabei seit: 17.03.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 23.10.2009 12:29
Titel Finanzamt: was genau gehört ins Arbeitszimmer/Büro? |
|
|
Hallo Leute,
bin gerade dabei mich als Grafik-Designerin selbständig zu machen und möchte ein Arbeitszimmer/Büro in unserer eigenen Wohnung beim Finanzamt als Betriebsausgabe durchbekommen.
Hab gehört dass das inzwischen relativ schwierig geworden ist, da die Bestimmungen dafür verschärft wurden.
Und in der Tat stellt das Finanzamt nun zum 2. Mal Rückfragen die mich doch leicht verunsichern. Zumal ich durch die Selbständigkeit nun einen neuen Bearbeiter beim FA habe und das ist wohl ein 150%iger!!!!
Echt oberkleinlich mit allem. Die haben mir jetzt mehrere Dinge nicht mehr anerkannt, die mein vorheriger Bearbeiter ohne mit der Wimper zu zucken o.k. gegeben hat. Aber das ist wohl genau genommen auch rechtens
Also erst mal sollte ich zustimmen, dass ein Ermittlungsbeamter vorbeikommen darf, falls Fragen offen sind.
Da das Zimmer (welches mein Büro sein soll) ein geschlossener Raum ist, direkt an den Flur angrenzt und auch kein Durchgangszimmer ist, hätte ich damit kein Problem.
Ich hatte auch bereits aufgelistet, dass in dem Zimmer Schreibtische, 2 große Regale, Computer + Zubehör und Grafikermaterial sind.
Jetzt wollen Sie wissen, ob auch sonstige Möbel darin stehen!!!!
Die Frage ist nun wie sich der Begriff "sonstige Möbel" definiert. Ich habe natürlich kein Bett oder Schrank für andere Dinge darin, hatte aber schon dran gedacht eine Sitz-Gelegenheit (kleiner Tisch + 2 Stühle) oder unser altes 2-Siter-Sofa reinzustellen, da ich auch Kunden hier empfangen möchte.
Auch habe ich einen Teppich, eine große Pflanze und Deko-Kram im Zimmer. Das sollte doch wohl kein Problem sein, oder? Ich darf doch meine Arbeitsumgebung wohl auch mit persönlichen Dingen nett machen, die nicht primär was mit meiner Tätigkeit zu tun haben, oder muss ich das rausnehmen?
Eine andere Frage ist die nach dem Grafikermaterial. Im weitesten Sinne kann ein Grafiker ja alles für seine Arbeit gebrauchen. Aber ich schätze das FA sieht das nicht so. Wie ist es mit Fotos/Dias von meinen privaten Reisen. Die habe ich nämlich auch hier gelagert. Akzeptiert das FA Fotomaterial von Privaten Reisen und Familienaufnahmen, Hochzeitsfotos?
Und Malerei-Kram? Ich habe auch eine Staffelei hier rumstehen und Akrylfarben. Das ist doch auch Grafikermaterial, oder?
Wer hat hier schon Erfahrungen mit dem FA gemacht?
Viele Grüße
|
|
|
|
|
phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 23.10.2009 12:39
Titel
|
|
|
Also MEIN Finanzamt hat kategorisch ein häusliches Arbeitszimmer abgelehnt und beruft sich dabei auf die "Pantoffelregel" (kein Scherz, heisst wirklich so). Soll heissen, jedes Arbeitszimmer, das Du in PANTOFFELN erreichen kannst, ist ja eigentlich wohnbereich und deswegen nicht abzugsfähig. Also der RAUM als solcher. Was ich dir raten kann, setzt ALLES ab, was in diesem Raum steht. ALLES. Regale, Bilderrahmen, Aquarien (wer mich kennt, weiss, das das gut Geld ist ), Teppiche etc. Den Raum wirst Du denke ich mal nicht geltend machen können, die Einrichtung hingegen schon. Denn es steht NIRGENDS geschrieben, das WO deine Büroausstattung zu stehen hat.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Dexter Paris
Dabei seit: 28.05.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 23.10.2009 12:44
Titel
|
|
|
Also wenn die genannten Gegenstände ein Problem für das FA wären, hätte ich ein "sehr großes Problem" überhaupt Steuern an das FA abzuführen ... also wirklich!
Was stellt er sich denn vor, der Herr FA? Neutralgraue Wände, Portraits des Bundespräsidenten und Finanzministers und einen großen Banner "Arbeit und Steuerzahlen macht Freude"?
Meines Erachtens, darf ich mir da Bett, Kühlschrank und Heimfahrrad reinstellen, da ich ich dies zum Arbeiten benötige!
|
|
|
|
|
qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 23.10.2009 13:02
Titel
|
|
|
Hier steht's ziemlich gut verständlich: Arbeitszimmer.
|
|
|
|
|
naturalshirts
Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 23.10.2009 21:45
Titel
|
|
|
Und hier aus dem tagesspiegel ein Artikel zum Thema:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Verbraucher-Rechts-Frage-Arbeitszimmer-Steuererklaerung;art131,2904302
wichtig ist der letzte Absatz, denn es stehenoffensichtlich gesetzliche Änderungen ins Haus, die aber noch nicht gültig sind:
"Nun gibt es noch eins drauf: Mit Beschluss vom 25. August 2009 sieht es auch der BFH als zweifelhaft an, ob die krassen Einschränkungen ab 2007 verfassungsgemäß sind. Aber Achtung: Der Beschluss in einem Aussetzungsverfahren hat nur vorläufigen Charakter, denn ein detailliert geprüftes Urteil steht vom BFH noch aus. Das bedeutet, weiterhin abzuwarten, denn das Verfassungsgericht ist meist nicht sehr schnell mit seiner Rechtsfindung. Immerhin schützt der Vorläufigkeitsvermerk in den meisten Fällen ohne Einspruchsführung vor einem Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheides in der Frage des Arbeitszimmerabzuges. "
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Arbeitszimmer 2010 absetzen?
Freiberuf und Finanzamt
KSK, Finanzamt & Krankenversicherung
Finanzamt - Fragebogen zur steuerl. Erf.
Nebengewerbe? Finanzamt? Arbeitslos?
Wie als Freiberufler Gewinn für Finanzamt einschätzen?
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|