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Thema: Datensicherung!Bei Verlust,Des. oder Arbeitg. verantwortlich vom 07.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Datensicherung!Bei Verlust,Des. oder Arbeitg. verantwortlich
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lalalo
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2010
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Verfasst Do 07.01.2010 14:22
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Datensicherung!Bei Verlust,Des. oder Arbeitg. verantwortlich

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Hallo liebe Gestalter/Designer,

ich hab da ein kleines Problem. Vor kurzem wurde ich aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt und nun wird mir mein letztes Gehalt nicht ausgezahlt. Der grund meines Chefs: Daten von Entwürfen würden fehlen. Er ist der Ansicht das ich diese absichtlich gelöscht habe, was natürlich nicht so richtig ist. Bei meiner alten Agentur die weitaus größer war, wurden auch entwürde gelöscht, klar, da ja sonst der Server bzw. Rechner voll wird und man den Überblick verliert.
Aber er gab mir auch nicht Möglichkeit, wie meine alte Agentur, die Daten abzusichern, wie z.B. auf einem Server. Auch hatte er mir nie konkret gesagt, dass ich alle Entwürfe sichern sollte bzw. das ich alles Daten mit einer sicherheitskopie auf einem andern Datenträgern sicher soll. Er erwähnte nur einmal lediglich, dass ich die Dateien die von ihm abgesgnet und ausgewählt wurden irgendwann auf dem Server abgespeichert/gesichert werden sollen. Doch er gab mir nie die Möglichkeit dies zu tun.

Gibst das nicht einen Paragraphen der über die Datensicherung bestimmt? Und viel wichtiger: Wer ist für die Datensicherung verantwortlich, wenn Daten verloren gehen?

ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen. Danke im Vorraus, für jede Antwort.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.01.2010 14:24
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Das lässt sich ganz kurz beantworten: Wenn er dir vertraglich zustehende Leistungen verweigert, dann muss er das Beweisen. Fahrlässigkeit, Absicht, was auch immer. Keine Beweise = keine Entbindung von vertraglichen Leistungen.

Nimm dir einen Anwalt und verklag ihn.
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lalalo
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2010
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Verfasst Do 07.01.2010 14:57
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danke für deine schnelle Antwort.
Eigentlich wollte ich es nicht so weit kommen lassen. Ich bin mir halt nicht sicher wer da für Datensicherung verantwortlich ist. Der Angestellte oder der Arbeitgeber.
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.01.2010 14:58
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Bist du Freelancer? Das ist mir grad etwas unklar..
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lalalo
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 07.01.2010 15:00
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nein. Ich war da als Festangestellter/Grafiker eingestellt. Momentan suche ich nach einem neuen Job und hoffe das ich so einen Chef nie wieder bekomme:-)
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.01.2010 15:06
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Nimroy hat geschrieben:
...
Nimm dir einen Anwalt und verklag ihn.


dem ist nix hinzuzufügen.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.01.2010 15:12
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lalalo hat geschrieben:
Eigentlich wollte ich es nicht so weit kommen lassen.


Siehs mal so. Dein Ex-Chef sucht ja offensichtlich nicht das offene Gespräch, sondern unterstellt dir einfach was und verweigert dir dein gehalt... Punkt.

Da könnte man deinem Chef ja auch böswillig unterstellen (da er dich ja ohnehin schon aus "betriebswirtschaftlichen" Gründen gekündigt hat), dass er jetzt versucht dir irgendwas anzuhängen um dein letztes Gehalt auch noch einzusparen...

Da würde ich mit dem Anwalt auch nicht zögern...
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Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Do 07.01.2010 15:12
Titel

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Also bei mir war es Vertraglich nicht geregelt wer für die Datensicherung zuständig ist, aber es war einfach so das immer einer aus dem Team dafür zuständig war ältere Daten von Server zu brennnen. Aber gelöscht hätten wir nie etwas und wenn es 10000 Entwürfe gegeben hätte, hätte nie was weg gedurft. Also ich würde schon sagen das du dafür zuständig gewesen wärst, weil du die Daten ja auch besser kennst als dein Chef, aber wenn ihr nie darüber gesprochen habt steht natürlich Aussage gegen Aussage. Ich würde einfach noch mal mit ihm sprechen dein Gehalt steht dir auf jeden fall zu.
 
 
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