l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.09.2009 09:46
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Barett hat geschrieben: | l'Audiophile hat geschrieben: | ohneschuhe hat geschrieben: | E101? Nee ich glaub die braucht man nur ,wenn man hier versichert bleibt, also auch KKV.
ich war ja voll und ganz in Spanien angemeldet und hab in die Seguridad Social eingezahlt.
Code: | Für den Fall, dass bei einer grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind, erhält sowohl der Arbeitnehmer als auch der Selbständige als Nachweis hierüber den Vordruck E 101 DE. |
Zitat von Seite http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/barrierefrei/Antrag_b.htm
gruss |
Das brauchst du dennoch, um deine Abgaben darzulegen, erst Recht, wenn du später sowas wie Rente haben willst. |
Ist dafuer nicht das E301? Jetzt bin ich vollends verwirrt... ich hab hier 'n paar Kollegen die oefter mal von DE nach IRL und wieder zurueckgegangen sind und da gings wohl immer nur um das E301. Bist du dir sicher mit dem 101? Und wenn ja, weisst du ob man das auch rueckwirkend kriegen kann? |
E 101 dient dazu, klar festzustellen, welche Sozialversicherung im Ernstfall für dich zuständig ist. Das Beantragen dürfte nach der Anstellung wohl nicht gehen, keine Ahnung, aber währenddessen geht es auf jeden Fall. Wie das jetzt genau ist, musst du mal bei der Krankenkasse/Rentenversicherung nachfragen, ich hatte zumindest bisher immer beide Formulare, arbeite allerdings momentan zum ersten Mal in Deutschland und war davor immer im EU-Ausland (NL/BE/LU) beschäftigt. Zusätzlich brauchte ich auch noch das Formular E 106, da ich in Deutschland gelebt habe und auch dort krankenversichert war.
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