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Thema: Arbeitslosengeldfrage... vom 25.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitslosengeldfrage...
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Barett

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Verfasst Di 25.08.2009 23:37
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ohneschuhe hat geschrieben:
hmmm...ich hab ja 5 Jahre in Deutschland vorher gearbeitet. Und wie oben schon einmal geschrieben, 12 Monate der letzten 2 Jahre in Deutschland in die Kasse eingezahlt. Ich möchte ja zurück nach Deutschland und nich hier in Spanien ALG aus Deutschland erhalten.
gruss



Mir ist jetzt etwas unklar - was ist dein letzter Status wenn du gehst? Hast du dann noch ein Kleingewerbe? Hast du dann gerade deinen Job gekuendigt? Konfus..
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ohneschuhe
Threadersteller

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Verfasst Mi 26.08.2009 06:53
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Kleingewerbe hatte ich das ganze Jahr über in Deutschland angemeldet. Wurde aber nur für ein Projekt genutzt und dies von 10.08-01.-09. Danach war/bin ich als Grafiker in einer Firma in Barcelona bis zum 30.9 beschäftigt.
Zum 1.10 will ich nach Deutschland zurückkehren. Da ich vor Barcelona 5 Jahre in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt war, und somit ein Jahr innerhalb der Frist von 2 Jahren, ging ich davon aus ALG1 zu erhalten......
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
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Verfasst Mi 26.08.2009 15:02
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ohneschuhe hat geschrieben:
Kleingewerbe hatte ich das ganze Jahr über in Deutschland angemeldet. Wurde aber nur für ein Projekt genutzt und dies von 10.08-01.-09. Danach war/bin ich als Grafiker in einer Firma in Barcelona bis zum 30.9 beschäftigt.
Zum 1.10 will ich nach Deutschland zurückkehren. Da ich vor Barcelona 5 Jahre in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt war, und somit ein Jahr innerhalb der Frist von 2 Jahren, ging ich davon aus ALG1 zu erhalten......


Ich hab 'ne super Idee - ruf das Arbeitsamt an. Nur dir koennens dir sagen.

besorg dir trotzdem das e301. schaden kanns ja net, gell? *zwinker*
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ohneschuhe
Threadersteller

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Verfasst Di 01.09.2009 12:13
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Ok kleines update, für Leute die es interessiert. Beim Arbeitsamt angerufen und folgendes herausgefunden:
-wenn man 12 monate in Dtl. versicherungspfl. tätig war in den letzten 2 Jahren bekommt man auf jeden Fall 180 Arbeitstage ALG1.
-nach 1 Jahr verfällt die Sperrung, wenn man selber gekündigt hat.

-man sollte doch den E301 ausfüllen lassen um sich die Arbeitszeit im Ausland anrechnen zu lassen.

-E301 kann man sich herunterladen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_252340/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-International/Arbeitslosengeld-International-Nav.html

Eine Frage bleibt im Nachhinein. Reicht es dem Arbeitsamt Deutschland, wenn man sich das E301 ausdruckt und ausfüllt und vom Arbeitgeber in Spanien unterschreiben lässt?

Gruss ohneschuhe
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
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Verfasst Di 01.09.2009 12:36
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ohneschuhe hat geschrieben:


Eine Frage bleibt im Nachhinein. Reicht es dem Arbeitsamt Deutschland, wenn man sich das E301 ausdruckt und ausfüllt und vom Arbeitgeber in Spanien unterschreiben lässt?



Eigentlich ja, die Sozialversicherungen sind seit 2003 EU-übergreifend geregelt. Das heisst, was du in dem einen Land einbezahlst, steht dir auch in deinem EU-Heimatland wieder zu. Allerdings musst du dir E101 besorgen, bevor die anfängst im Ausland zu arbeiten, der Arbeitgeber brauch diesen Schein, um Abgaben an den Staat abzuführen. Alles andere wäre strafbar.
Des weiteren verlangt das Arbeitsamt in der Regel nach Arbeits/Lohn-Nachweisen, also immer schön aufheben. *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von l'Audiophile am Di 01.09.2009 12:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ohneschuhe
Threadersteller

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Verfasst Di 01.09.2009 14:50
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E101? Nee ich glaub die braucht man nur ,wenn man hier versichert bleibt, also auch KKV.
ich war ja voll und ganz in Spanien angemeldet und hab in die Seguridad Social eingezahlt.

Code:
Für den Fall, dass bei einer grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind, erhält sowohl der Arbeitnehmer als auch der Selbständige als Nachweis hierüber den Vordruck E 101 DE.

Zitat von Seite http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/barrierefrei/Antrag_b.htm

gruss
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.09.2009 16:04
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ohneschuhe hat geschrieben:
E101? Nee ich glaub die braucht man nur ,wenn man hier versichert bleibt, also auch KKV.
ich war ja voll und ganz in Spanien angemeldet und hab in die Seguridad Social eingezahlt.

Code:
Für den Fall, dass bei einer grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind, erhält sowohl der Arbeitnehmer als auch der Selbständige als Nachweis hierüber den Vordruck E 101 DE.

Zitat von Seite http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/barrierefrei/Antrag_b.htm

gruss


Das brauchst du dennoch, um deine Abgaben darzulegen, erst Recht, wenn du später sowas wie Rente haben willst. *zwinker*
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
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Verfasst Di 01.09.2009 16:09
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l'Audiophile hat geschrieben:
ohneschuhe hat geschrieben:
E101? Nee ich glaub die braucht man nur ,wenn man hier versichert bleibt, also auch KKV.
ich war ja voll und ganz in Spanien angemeldet und hab in die Seguridad Social eingezahlt.

Code:
Für den Fall, dass bei einer grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind, erhält sowohl der Arbeitnehmer als auch der Selbständige als Nachweis hierüber den Vordruck E 101 DE.

Zitat von Seite http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/barrierefrei/Antrag_b.htm

gruss


Das brauchst du dennoch, um deine Abgaben darzulegen, erst Recht, wenn du später sowas wie Rente haben willst. *zwinker*


Ist dafuer nicht das E301? Jetzt bin ich vollends verwirrt... ich hab hier 'n paar Kollegen die oefter mal von DE nach IRL und wieder zurueckgegangen sind und da gings wohl immer nur um das E301. Bist du dir sicher mit dem 101? Und wenn ja, weisst du ob man das auch rueckwirkend kriegen kann?
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