Bevor diese unkundigen Antworten dich zur Verzweiflung bringen:
Eine Änderungskündigung bedarf immer der Schriftform. Diese beinhaltet auch immer den neuen Arbeitsvertrag - zwingend!!, sonst ist es keine Änderungskündigung, bzw. ist diese unwirksam.
Das bedeutet - dein Chef hat nichts richtig gemacht. Auch für eine Änderungskündigung müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden (auch die gesetzliche Kündigungsfrist ist , wenn auch kurz, aber vorhanden). Es bedarf deiner Unterschrift und noch viele weitere Details.
Nehme dir einen Anwalt. Das Geld ist dir sicher. Der Anwalt hilft dir auch dich vor ungeschickten Formulierungen zu bewahren. Und frage hier nicht weiter nach. Es hat von den bisherigen Autoren noch niemand eine Klage/Prozess wegen einer Änderungskündigung geführt...
Zuletzt bearbeitet von am Di 04.09.2007 18:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 19.04.2002 Ort: DA Alter: 41 Geschlecht:
Verfasst Di 04.09.2007 22:41 Titel
Hört sich gut an. Danke System, Audiofreak und allen anderen.
Eine Kündigung gibt es. Aber keine Änderungskündigung. Die
muss es aber wohl geben wenn Gehalt eingekürzt wird.
Binnen der vetragl. vereinbarten Kündigungsfrist muss gekündigt
und dann ein neuer Vetrag aufgesetzt werden. Wie schon gesagt.
Beides ist hier nicht passiert.
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