Dabei seit: 25.03.2003 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 31.01.2005 16:32 Titel
unterlassungserklärung?
hallo zusammen,
habe vor ca. 10monaten für einen freund von mir eine domain gesichert mit der endung .info! der erste teil der domain besteht aus dem firmennamen für die mein kollege zu diesem zeitpunkt gearbeitet hat! er wollte die domain als handelsvertreter der firma zu vertrieb nutzen. der geschäftsführer dieses unternehmens gab mir damals im beisein meines freundes das mündliche ok die domain zu registrieren da er bereits alle domains die er will registriert hat, .de /.com .... !
soweit so gut
jetzt nach 10monaten allerdings erhalte ich ein schreiben vom anwalt der firma ihnen diese domain abzutreten und die anwaltskosten von ca. 1100euro zu übernehmen und ausserdem eine unterlassungserklärung zu unterschreiben, da ich ansonsten infolge weiterer zuwiederhandlung 5.100euro zahlen soll?
denke vom gefühl her auf keinem fall das ich die kosten der gegnerischen partei übernehmen muss da ich die kanzlei ja niemals beauftragt habe!
bin ich verpflichtet die domain jetzt abzutreten oder kann ich anhand der damaligen genehmigung das ganze verweigern bzw. gegen eine unkostenentschädigung (mein anwalt, domainregistrierung,...) die domain überschreiben?
der name der firma ist rechtlich geschützt! daher die frage wieviel die damalige mündliche freigabe wert ist!
Dabei seit: 16.09.2003 Ort: Tbb/Mz/M Alter: 46 Geschlecht:
Verfasst Mo 31.01.2005 16:54 Titel
Das Problem mit dem mündlichen ist folgendes:
Wenn nur du und der Kläger da zusammen wart, steht Aussage gegen Aussage. Wenn einer von euch beiden einen Zeugen hatte, siehts für denjenigen um Längen besser aus.
Dabei seit: 26.10.2003 Ort: Hamburg Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 31.01.2005 17:07 Titel
Hi,
solche briefe habe ich schon öfters bekommen
Nach deutschem Recht ist die Reservierung einer Domain mit der für einen Dritten geschützten Marke ein Verstoß gegen das Markenrecht.
Der Markeninhaber hat dann einen Unterlassungsanspruch. Siehe § 14 Abs. 2 MarkenG.
das beste ist wohl erst mit geschäftsführer zu reden... er kann das ja auch wieder rückgängig machen.
bei mir ist es bisher ganz gut gelaufen...
obwohl es nut große firmen waren und der streitwert auf 50.000 - 100.000 euro festgelegt wurde.
vielleicht hat der geschäftsführer inzwischen vergessen
das es da eine mündliche absprache gab?! kommt ja auch öfters vor das die anwälte von
der reservierten domain mitbekommen haben und dem geschäftsführer vorgeschlagen haben
die domain für ihn zu reservieren...
Auf jeden Fall würde ich die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
erstmal nicht unterschreiben!! Sobald du das Teil unterschreibst verpflichtest du dich ja die Kosten des außergerichtlichen Abmanverfahrens zu tragen....
Und wie Mischpult schon sagte ... einen Anwalt einschalten!!
warum hast du eigentlich die domain auf deinen namen und
nicht auf den namen deines freundes registriert?!
Dabei seit: 08.10.2002 Ort: Colonia Alter: 102 Geschlecht:
Verfasst Mo 31.01.2005 17:42 Titel
Wenn der FAll wie geschildert ist hast Du schlechte Karten! Ich würde mal mit dem Geschäftsführer reden und Ihm schildern das dieses nicht in Böser Absicht sondern gutem Glauben geschehen ist.
Das ist eben kein Abmahnschreiben irgendeines Abmahnhaies sondern hat einen konkreten Hintergrund.
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