Autor |
Nachricht |
jschma
Threadersteller
Dabei seit: 01.08.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mo 01.08.2011 14:16
Titel Was tun bei Zahlungsausfall als Selbstständiger? Inkasso? |
|
|
Hallo zusammen,
ich habe ein eher unangenehmes Thema, aber vielleicht hat der Eine oder Andere ja damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen.
Wir (4 Kommilitonen) haben eine GbR gegründet und entwickeltn für Unternehmen digitale Medien (Logodesign, Webdesign, Webentwicklung, Printdesign etc.). Alles läuft gut und wir sind auch schon gute 3 Jahre "erfolgreich am Markt".
Jetzt haben wir einen Kunden der leider keine Rechnungen mehr bezahlt/bezahlen kann. Zu Beginn lief alles gut, mittlerweile sind noch immer 3 Rechnungen offen. Trotz mehrmaliger mündlicher Versprechungen und "Aufschub" der Zahlungen hat es nicht geklappt. Die 1. Mahnung war die logische Folge (noch 0€ Mahngebühr), leider keine Reaktion. Gestern wurde die 2. Mahnung ausgestellt mit einer geringen Mahngebühr.
Nun zum eigentlichen Problem: Wir haben keine Betriebsrechtsschutzversicherung, können uns also nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Welche Erfahrungen habt ihr mit der 3. Mahnstufe?
Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?
- Verkauf der offenen Rechnungen an ein Inkassounternehmen?
- Eine 3. Mahnung? - Bringt wohl nicht viel
- Anwalt... aber wir haben wie gesagt keine Rechtsschutzversicherung
Wir haben mehrfach nachgefragt, die letzte Antwort war "wir haben einfach kein Geld, tut uns leid". Tja, das hilft uns leider nicht weiter...
Vertrag wurde keiner geschlossen, lediglich eine unterschriebene Auftragsbestätigung. Der Vertrag wurde von unserer Seite erfüllt...
Wäre für jeden Tipp sehr sehr dankbar, da wir damit unser Studium finanzieren, sind wir auf jeden Cent angewiesen
Eventuell hat jemand auch schon Erfahrungen mit einem seriösen Inkasso-Institut das er empfehlen kann?
Viele Grüße,
jschma
Zuletzt bearbeitet von jschma am Mo 01.08.2011 14:18, insgesamt 3-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
bk1
Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 01.08.2011 14:31
Titel
|
|
|
"Wir haben einfach kein Geld (mehr)" = Zahlungsunfähigkeit = Insolvenz
Wirklich Erfahrungen habe ich glücklicherweise nicht, wie das exakte Vorgehen ist, wenn einem ein Kunde Geld schuldet.
Auch nicht, mit welchen Kosten ein eventueller Rechtsstreit verbunden wäre.
Ich kenne es nur aus der Zeit meiner Ausbildung. Mein damaliger Ausbildungsbetrieb ist zum Ende meiner Ausbildung in die Insolvenz geschlittert. Dabei wird das vorhandene Kapital (was auch durch den Zwangsverkauf des Inventars freiwerden kann) an die Unternehmen ausgeschüttet, denen Geld geschuldet wird. Das dürfte also auch für euch der einzige Weg sein, noch ein paar Euro zu sehen.
Es einfach im Sande verlaufen lassen würde ich jedenfalls aus Prinzip schon nicht.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
bixxl
Dabei seit: 08.10.2005
Ort: Wien
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 01.08.2011 14:51
Titel
|
|
|
Habt ihr euch überlegt, dem Kunden eine Ratenzahlung anzubieten?
|
|
|
|
|
hirnzellenmatsch
Dabei seit: 05.04.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mo 01.08.2011 17:43
Titel
|
|
|
http://www.mahnung-online.de/mahnverfahren.html
Da gibts einige tipps zum effektiven Mahnwesen, Klage läuft nicht umbedingt über einen Anwalt. Es gibt bei Gericht Rechtspfleger die da helfen. Das kostet zwar auch was aber beschränkt sich irgendwie nur auf die Kosten für einen Postzustellungsauftrag.
Bei einem Inkasso-Büro ist es so das da nur ein Teil der Verbindlichkeiten abgekauft wird.
|
|
|
|
|
MCR
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 02.08.2011 12:21
Titel Re: Was tun bei Zahlungsausfall als Selbstständiger? Inkasso |
|
|
jschma hat geschrieben: | wir haben einfach kein Geld, tut uns leid |
In einem solchen Fall kannst du (als Gläubiger/Externer) beim zuständigen Amtsgericht die Insolvenz der entsprechenden Firma beantragen/anmelden. InsO §14 "Antrag eines Gläubigers" und §17 "Zahlungsunfähigkeit" sollten hier passend sein.
Diesen Schritt muss man nicht wirklich gehen, aber es kann ein gewisses Druckmittel sein, wenn man damit droht die Insolvenz für die Firma anzumelden, wenn diese ihre Verpflichtungen nicht mehr nachkommt und offensichtlich zahlungsunfähig sind.
|
|
|
|
|
qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
|
Verfasst Di 02.08.2011 12:48
Titel
|
|
|
Bei der Art des Vorgehens sollte man sich gut überlegen, wie man zu dem Kunden steht bzw. in Zukunft stehen will. Ist der Ausfall für euch existenzbedrohend? Wie hat sich der Kunde in der Vergangenheit verhalten? Ist seine Aussage zutreffend (oder hat er sich gerade eine neue M-Klasse zugelegt)?
Ich bin selber seit 20 Jahren selbständig und habe auch schlechte Zeiten gehabt. Dann ist man dankbar, wenn nicht gleich jeder Gläubiger die Messer wetzt. Hängt aber eben davon ab, welchen Umgang man pflegt.
Auf jeden Fall würde ich den Anspruch nochmals explizid sichern, mir eine Art Schuldschein unterschreiben lassen und dann eine Ratenzahlung vereinbaren - falls er sich willig zeigt. Wenn er bockig wird oder zu tricksen versucht - Mahnbescheid und dann GV.
|
|
|
|
|
deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Di 02.08.2011 17:49
Titel
|
|
|
Wenn du das Geld haben möchtest, dann leite ein Mahnverfahren ein, wie schon erwähnt wurde. Das Mahnverfahren hat nichts mit deinen persönlichen zwei Mahnungen zu tun! Diese sind eher eine freiwillige Erinnerung (du musst keine Mahnungen verschicken). Das Mahnverfahren dagegen (s. z.B. Wikipedia) erwirkt für dich einen Titel, solange die Gegenpartei keinen Einspruch einlegt. Sollte dein Kunde Einspruch einlegen, musst du deinen Anspruch auf das Geld erklären, darlegen, beweisen und es wird gerichtlich geklärt. Dafür brauchst du nicht einmal einen Anwalt und dadurch entstehen (solltest du im Recht sein und das bist du ja?) keine Kosten bzw. muss die Gegenpartei die Kosten anschließend übernehmen.
Das Mahnverfahren kostet vl. ein paar Euro (ca. 25 Euro?!), deswegen rechnest du diese Kosten zu den Forderungsbetrag hinzu! Das ist ganz legitim.
Sollte dein Kunde keinen Einspruch einlegen, weil er sowieso weiß, dass er dir das Geld schuldet, so hast du in drei, vier Wochen den Titel in der Hand, der dir das Geld vom Kunden zuspricht – ohne, dass ein Gericht sich daran groß beteiligen musste.
Aber wie andere schon sagten, kannst nur du entscheiden, ob sich ein solcher "Streit" mit dem Kunden lohnt: erwartest du noch Folgegeschäfte, zahlt er aktuell nicht oder möchte er dich nie bezahlen, und und und..
|
|
|
|
|
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Di 02.08.2011 18:54
Titel
|
|
|
deliciious hat geschrieben: | erwartest du noch Folgegeschäfte, zahlt er aktuell nicht oder möchte er dich nie bezahlen, und und und.. |
Ist ja ne geile Basis für die Zukunft...
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Kunde droht mit Anwalt/Inkasso
|
|