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Thema: Versichert...? Betriebshaftpflichtversicherung. vom 22.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Versichert...? Betriebshaftpflichtversicherung.
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Sunlifestyle

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Verfasst Mo 02.07.2007 22:52
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pRiMUS hat geschrieben:
fullpowertrip hat geschrieben:
Du erstellst dem Kunden ne Website und "vergisst" das Impressum bzw. machst dort was falsch. Kunde wird angemahnt und reicht das lässig an dich durch.
Oder du machst irgendwas anderes an der Seite falsch und dem Kunden entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil. Da ist man dann heutzutage doch meist froh, wenn Rechtsschutz und Haftpflicht existieren.


bei nem vergessenen impressum und der gleichen könnt ich mir allerdings vorstellen, das die haftpflicht das unter "grob fahrlässig" abhakt und die kohle für sich behält.

allerdings war ich noch nie in so einer situation.


also eig darfst du als webdesigner nix am impressum machen....dafür ist der client zuständig..oder bist du anwalt?meines erachtens darfs du keine juristischen sachen machen..und ich glaube das impressum ist da sehr nahe drann...korrigiert mich wenn ich falsch liege...
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.07.2007 22:53
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Sunlifestyle hat geschrieben:
also eig darfst du als webdesigner nix am impressum machen....dafür ist der client zuständig..oder bist du anwalt?meines erachtens darfs du keine juristischen sachen machen..und ich glaube das impressum ist da sehr nahe drann...korrigiert mich wenn ich falsch liege...


Du bringst Deinen Kunden also HTML bei, damit sie ihr Impressum selbst reinstellen? *zwinker*
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Parafox
Threadersteller

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Verfasst Mo 02.07.2007 23:28
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fullpowertrip hat geschrieben:
Du erstellst dem Kunden ne Website und "vergisst" das Impressum bzw. machst dort was falsch. Kunde wird angemahnt und reicht das lässig an dich durch.
Oder du machst irgendwas anderes an der Seite falsch und dem Kunden entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil. Da ist man dann heutzutage doch meist froh, wenn Rechtsschutz und Haftpflicht existieren.


..also ob man sich überhaupt gegen solche Dinge wie vergessenes Impressum, falsche Datei zum Druck gegeben etc. versichern kann, halte ich für fragwürdig. Lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen - habe mich noch nicht im Detail mit http://www.ruv.de/de/firmenkunden/haftpflicht/berufshaftpflicht/index.jsp beschäftigen können, sondern nur von nem Kollegen den Tipp erhalten. Die Machen dann eine Einschätzung deiner Tätigkeitsbereiche und Risiken und kalkulieren dir nen netten Jahresbeitrag.
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Sunlifestyle

Dabei seit: 20.12.2005
Ort: Hoyerswerda bei Dresden
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.07.2007 23:43
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Zeithase hat geschrieben:
Sunlifestyle hat geschrieben:
also eig darfst du als webdesigner nix am impressum machen....dafür ist der client zuständig..oder bist du anwalt?meines erachtens darfs du keine juristischen sachen machen..und ich glaube das impressum ist da sehr nahe drann...korrigiert mich wenn ich falsch liege...


Du bringst Deinen Kunden also HTML bei, damit sie ihr Impressum selbst reinstellen? *zwinker*


hehe...so is das nicht gemeint...aber man kann denke ich immer seine kunden darauf hinweisen das so etwas pflichtig ist...und sich dann in seinen agbs oder verträgen absichern das de das den kunden gesagt hast...aber was der kunde da reinhaben will MUSS er selber entscheiden..er ist dafür verantwortlich...du pflegst ja nur den inhalt rein;)
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
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Verfasst Di 03.07.2007 07:49
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Sunlifestyle hat geschrieben:
Zeithase hat geschrieben:
Sunlifestyle hat geschrieben:
also eig darfst du als webdesigner nix am impressum machen....dafür ist der client zuständig..oder bist du anwalt?meines erachtens darfs du keine juristischen sachen machen..und ich glaube das impressum ist da sehr nahe drann...korrigiert mich wenn ich falsch liege...


Du bringst Deinen Kunden also HTML bei, damit sie ihr Impressum selbst reinstellen? *zwinker*


hehe...so is das nicht gemeint...aber man kann denke ich immer seine kunden darauf hinweisen das so etwas pflichtig ist...und sich dann in seinen agbs oder verträgen absichern das de das den kunden gesagt hast...aber was der kunde da reinhaben will MUSS er selber entscheiden..er ist dafür verantwortlich...du pflegst ja nur den inhalt rein;)


und wieder ein stück weniger beratungsleistung abliefern Lächel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Di 03.07.2007 08:29
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unterm strich kann nur ein anwalt in dieser hinsicht planungssicherheit geben. im regelfall ist das was in ein impressum gehört, je nach firmenart und -branche aber schon einigermaßen definiert, so das es auch ein mg schafft, ein rechtlich einwandfreies impressum zu zimmern. das muss man dem kunden halt vermitteln - wenn er das ding nich von nem anwalt prüfen lässt, kann es evtl. sein, das es abmahnfähig ist - und dafür übernimmt man dann halt nicht die verantwortung. der kunde kann dann selbst entscheiden ob er das "risiko" eingeht oder ob er einen anwalt mit der prüfung beauftragt.
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Di 03.07.2007 10:21
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pRiMUS hat geschrieben:
fullpowertrip hat geschrieben:
Du erstellst dem Kunden ne Website und "vergisst" das Impressum bzw. machst dort was falsch. Kunde wird angemahnt und reicht das lässig an dich durch.
Oder du machst irgendwas anderes an der Seite falsch und dem Kunden entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil. Da ist man dann heutzutage doch meist froh, wenn Rechtsschutz und Haftpflicht existieren.


bei nem vergessenen impressum und der gleichen könnt ich mir allerdings vorstellen, das die haftpflicht das unter "grob fahrlässig" abhakt und die kohle für sich behält.

allerdings war ich noch nie in so einer situation.


Abmahnung und Urheberrechtsverletzungen usw. sind glaub ich ohnehin von vornerherein ausgeschlossen, zumindest gibts nicht mal Rechtschutzversicherungen die das zahlen
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