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Nachricht |
SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.03.2011 12:30
Titel
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Um welchen Domain-Namen geht es denn?
Mach doch einen Brainstorming-Thread im Projekte-Forum. Viellecht findet sich so ein passender Name.
Gerade im Kunst-Bereich sollte doch mehr möglich sei als bei einer konservativen Firma.
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desuo
Threadersteller
Dabei seit: 20.02.2011
Ort: Bad Salzungen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.03.2011 12:45
Titel
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kunstreif.de
werde gleich einen thread starten.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.03.2011 13:29
Titel
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würde mich jetzt nicht wundern, wenn die übriggebliebenen kunstreif-domains nun von einem forenmitglied reserviert würden...
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.03.2011 13:43
Titel
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done
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Noti
Dabei seit: 15.07.2008
Ort: Wien
Alter: 36
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Verfasst Mi 23.03.2011 14:03
Titel
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Mac hat geschrieben: | done |
YMMD!
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desuo
Threadersteller
Dabei seit: 20.02.2011
Ort: Bad Salzungen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.03.2011 14:06
Titel
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hä? wieso? warum von nem anderen gesichert? also doch lieber sichern?
Zuletzt bearbeitet von desuo am Mi 23.03.2011 14:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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polasrstar
Dabei seit: 19.11.2009
Ort: Zürich
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.03.2011 15:05
Titel
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Sichert euch lieber die Markenrechte (hat wohl niemand zugehört)!
@ sockennase
Wiederum kenne ich hier nur schweizer Recht:
Eine Verkehrsgeltung gibt es nicht (also Marke zählt erst, wenn sie im Verkehr gebraucht wird)- Alles was zählt ist der Eintrag im Register und wann der erfolgte.
Es kann ja jeder eine Marke eintragen (das Amt prüft nicht ob schon eine gleiche Vorhanden ist) - ohoh
Was du meinst ist die 3 Monatige Übergangsfrist: In den ersten drei Monaten nach Eintragung kann jeder Beschwerde dagegen einreichen - auch bei Ähnlichkeiten oder ähnlichen Nizza Klassifikationen. Vielfach kommt es dann zum Rechtsstreit. Nach den 3 Monaten können nur noch "erhebliche" Verletzungen älterer Marken zur Löschung führen. Falls aber ein anderer schon eine gleich Marke (in der gleichen Nizza-Klassifikation) hat, kann er die Jüngere Marke IMMER entfernen lassen.
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sockennase
Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.03.2011 15:21
Titel
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Zitat: | Was du meinst ist die 3 Monatige Übergangsfrist: In den ersten drei Monaten nach Eintragung kann jeder Beschwerde dagegen einreichen - auch bei Ähnlichkeiten oder ähnlichen Nizza Klassifikationen. Vielfach kommt es dann zum Rechtsstreit. Nach den 3 Monaten können nur noch "erhebliche" Verletzungen älterer Marken zur Löschung führen. Falls aber ein anderer schon eine gleich Marke (in der gleichen Nizza-Klassifikation) hat, kann er die Jüngere Marke IMMER entfernen lassen. |
Ich habe echt eine Allergie dagegen, wenn Leute mir sagen was ich meinte (weil sie meistens daneben liegen...)
Wenn ich Verkehrsgeltung sage, dann meine ich http://www.ipwiki.de/markenrecht:verkehrsgeltung.
Ich meine nicht, dass eine Marke erst als Marke zählt, wenn sie in Verkehr gebracht wird, sondern dass du eine Marke nicht einmal anmelden musst, wenn sie bereits in Verkehrskreisen bekannt ist (bspw. Cola muss nicht in jedem Land als Marke registriert werden, weil sie Verkehrsgeltung besitzt).
Meine Frage wäre eher gewesen: Wenn eine solche Marke so bekannt ist, muss man ihr dann den Domainnamen herausrücken, wenn ich nicht begründen kann, warum ich diesen Domainnamen behalten will (bspw. ist es mein Name). Gilt eher: Wer zuerst kommt malt zuerst oder der wichtigere gewinnt?
Aber das Thema hat sich ja ohnehin erst mal erledigt...
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