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Thema: Namen+Domain Problem vom 23.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Namen+Domain Problem
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.03.2011 12:30
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Um welchen Domain-Namen geht es denn?
Mach doch einen Brainstorming-Thread im Projekte-Forum. Viellecht findet sich so ein passender Name.
Gerade im Kunst-Bereich sollte doch mehr möglich sei als bei einer konservativen Firma.
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desuo
Threadersteller

Dabei seit: 20.02.2011
Ort: Bad Salzungen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.03.2011 12:45
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kunstreif.de

werde gleich einen thread starten.
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.03.2011 13:29
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würde mich jetzt nicht wundern, wenn die übriggebliebenen kunstreif-domains nun von einem forenmitglied reserviert würden... muahaha
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.03.2011 13:43
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done *hehe* *ha ha*
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Noti

Dabei seit: 15.07.2008
Ort: Wien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.03.2011 14:03
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Mac hat geschrieben:
done *hehe* *ha ha*


YMMD! *ha ha*
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desuo
Threadersteller

Dabei seit: 20.02.2011
Ort: Bad Salzungen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.03.2011 14:06
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hä? wieso? warum von nem anderen gesichert? also doch lieber sichern?

Zuletzt bearbeitet von desuo am Mi 23.03.2011 14:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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polasrstar

Dabei seit: 19.11.2009
Ort: Zürich
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.03.2011 15:05
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Sichert euch lieber die Markenrechte (hat wohl niemand zugehört)! * grmbl *


@ sockennase

Wiederum kenne ich hier nur schweizer Recht:
Eine Verkehrsgeltung gibt es nicht (also Marke zählt erst, wenn sie im Verkehr gebraucht wird)- Alles was zählt ist der Eintrag im Register und wann der erfolgte.

Es kann ja jeder eine Marke eintragen (das Amt prüft nicht ob schon eine gleiche Vorhanden ist) - ohoh

Was du meinst ist die 3 Monatige Übergangsfrist: In den ersten drei Monaten nach Eintragung kann jeder Beschwerde dagegen einreichen - auch bei Ähnlichkeiten oder ähnlichen Nizza Klassifikationen. Vielfach kommt es dann zum Rechtsstreit. Nach den 3 Monaten können nur noch "erhebliche" Verletzungen älterer Marken zur Löschung führen. Falls aber ein anderer schon eine gleich Marke (in der gleichen Nizza-Klassifikation) hat, kann er die Jüngere Marke IMMER entfernen lassen.
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sockennase

Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 23.03.2011 15:21
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Zitat:
Was du meinst ist die 3 Monatige Übergangsfrist: In den ersten drei Monaten nach Eintragung kann jeder Beschwerde dagegen einreichen - auch bei Ähnlichkeiten oder ähnlichen Nizza Klassifikationen. Vielfach kommt es dann zum Rechtsstreit. Nach den 3 Monaten können nur noch "erhebliche" Verletzungen älterer Marken zur Löschung führen. Falls aber ein anderer schon eine gleich Marke (in der gleichen Nizza-Klassifikation) hat, kann er die Jüngere Marke IMMER entfernen lassen.


Ich habe echt eine Allergie dagegen, wenn Leute mir sagen was ich meinte (weil sie meistens daneben liegen...)
Wenn ich Verkehrsgeltung sage, dann meine ich http://www.ipwiki.de/markenrecht:verkehrsgeltung.
Ich meine nicht, dass eine Marke erst als Marke zählt, wenn sie in Verkehr gebracht wird, sondern dass du eine Marke nicht einmal anmelden musst, wenn sie bereits in Verkehrskreisen bekannt ist (bspw. Cola muss nicht in jedem Land als Marke registriert werden, weil sie Verkehrsgeltung besitzt).
Meine Frage wäre eher gewesen: Wenn eine solche Marke so bekannt ist, muss man ihr dann den Domainnamen herausrücken, wenn ich nicht begründen kann, warum ich diesen Domainnamen behalten will (bspw. ist es mein Name). Gilt eher: Wer zuerst kommt malt zuerst oder der wichtigere gewinnt?

Aber das Thema hat sich ja ohnehin erst mal erledigt...
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