mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 11:26 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Marke und Corporate Design schützen lassen vom 30.05.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Marke und Corporate Design schützen lassen
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.10.2009 17:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
…musst das teil einem notar/anwalt zusenden…



Auch das ist als kritisch einzustufen wenn es hart auf hart komm. Wird eindeutig von abgeraten.
  View user's profile Private Nachricht senden
notalovesong

Dabei seit: 02.10.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 02.10.2009 17:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo,

Zitat:
Also dieses designprotection kannst du schon mal sofort vergessen!


wieso eigentlich? habe mit denen nix zu tun, ist also nur ne interessensfrage … soweit ich das eben mal gesehen hatte, ging's da genau um das o.g.: nachweis der urheberschaft. und wenn ein werk schutzfähig und sein urheber klar bestimmbar ist, gibt's keine diskussion. von ein paar sonderfällen mal abgesehen, kann ich mir aber vom dpma schützbares "design" ausserhalb von logos, slogans und jingles kaum vorstellen - dafür gibt's das urheberrecht. stimme dir aber auf jeden fall zu, was die schützbarkeit selbst betrifft, ganz klar.

so long.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.10.2009 17:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Es gibt beim dpma diverse Markenformen, auch solche die es noch gar nicht gibt *zwinker*

(s. http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger dropdownliste)


designprotection sind nicht die ersten die sowas versuchen (homerecording.de mach sowas mit Musikstücken). Ist ja auch ganz ok aber wie gesagt, im Streitfalle weit davon entfernt eine wirklich gute Sicherheit zu bieten.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 02.10.2009 17:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zim hat geschrieben:
Zitat:
…musst das teil einem notar/anwalt zusenden…



Auch das ist als kritisch einzustufen wenn es hart auf hart komm. Wird eindeutig von abgeraten.


das ist bestimmt nicht die erste wahl die man treffen sollte. zumindest gibt es aufschluss über das erstellungsdatum und daran gibt es weniger zu rütteln. aber damit ist auch noch keine schöpfungshöhe nachgewiesen. es bleibt also problematisch, wenn es sich nicht, um ein dpma-geschütztes logo oder geschmacksmuster handelt.
 
notalovesong

Dabei seit: 02.10.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 02.10.2009 18:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo zim,

grundsätzlich hast du natürlich recht. ist halt die sache mit der "grundsätzlichkeit"… kann dir aus der erfahrung heraus sagen, dass für den normalbedarf die "einfachen massnahmen" oft ausreichen. im ausgangsoffenen einzelfall könnte das aber auch viel zu wenig sein, keine frage. da ist man dann aber auch einem punkt, an dem einen kein (mir bekannter) versicherer mehr finanziell gegen die risiken absichern wollen würde - und das hieße dann ja auch schon für sich einiges… will sagen: auch von anwälten erstellten markenanträgen wurde schon erfolgreich widersprochen… kennst das ja: zwei juristen, drei meinungen… und "absolute sicherheit" gibt es ohnehin nicht.

seinen persönlichen (oder unternehmerischen) sicherheitsbedarf muss man halt gut einschätzen können. und dann folgt ein ganz klares: je nachdem… *zwinker*

alles gute!
  View user's profile Private Nachricht senden
gordonzola

Dabei seit: 19.10.2007
Ort: Köln
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.10.2009 20:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich nochmal. Willst du ein Design schützen, also die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses, musst du ein Geschmacksmuster anmelden. Das kannst du beim DPMA für 70EUR, anwaltliche Beratung sei empfohlen. Alles über Geschmacksmuster hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster

Falls die Schöpfungstiefe deines Designs ausreicht, um Schutz durch das Urheberrecht zu begründen, bist du automatisch als Urheber geschützt. Im Streitfall ist es aber erforderlich, dass du auch beweisen kannst, dass du der Urheber bist. Wer ein Einschreiben an sich selbst schickt, hat einen tollen Nachweis über das Versanddatum des Umschlags, über den Inhalt sagt das gar nichts aus. Wenn du dich auf das Urheberrecht berufen willst, solltest du das Werk bei einem Anwalt oder Notar hinterlegen, ist aber keine Pflicht.

Wenn du aber gar kein Geld ausgeben willst, dann kannst du ein kostenloses Schutzrecht der Europäischen Union nutzen. Es ist das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmackmuster. Beim DPMA wirst du darüber nichts finden, denn das ist das Deutsche Patent und Markenamt. Statt dessen musst du auf der Website des Europäischen Harmionisierungsamtes nachschauen. Dort erfährst du alles, was du über dieses kostenlose Schutzrecht für Designs wissen musst. Hier der Link: http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/legalNotices.de.do

Bei Designprotection wartet auf dich nichts anderes, als ein Service, mit dem du das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster sicher und eben kostenlos nutzen kannst. Wer das schlecht findet, hat wahrscheinlich zuviel Geld. Es steht alles auf der Seite, einfach mal hier nachlesen: http://de.designprotection.com/tour/1

Es gibt zwar schon andere Portale, die das anbieten aber die wollen dafür Geld. Designprotection ist kostenlos.

Was den Markenschutz angeht, den gibts wirklich nicht kostenlos, dafür ist eine Anmeldung beim DPMA oder beim Harmonisierungsamt erforderlich und man sollte sich auch von einem Anwalt beraten lassen.


Zuletzt bearbeitet von gordonzola am Fr 02.10.2009 21:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen corporate design
privat ein Corporate Design für Firma verkaufen!
Bundesregierung Online Corporate Design adaptieren
Geschützte Marke benutzen
Copyright (C), Marke (R) oder Trademark (TM)?
Gewerbe als Marke/Fashion Brand
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.