Dabei seit: 11.11.2006 Ort: Unna Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst Di 08.06.2010 11:43 Titel
Hallo Xyclope,
schon einmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Aber bezieht sich die Sache mit der Genehmigung nicht nur auf diese Gestaltung von 1Live?
Oder nur auf "Rudelgucken" bzw. "Ich geh' 1Live Rudelgucken"?
Dabei seit: 07.09.2003 Ort: Bremen Alter: 58 Geschlecht:
Verfasst Di 08.06.2010 12:03 Titel
Re: Ist "Rudelgucken" geschützt?
derFlippa hat geschrieben:
der Begriff "Public-Viewing" ist ja mittlerweile geschützt.
Ganz so weit ist der Wahnsinn bei uns noch nicht vorangeschritten - obwohl man bei dieser Regierung inzwischen alles erwarten kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Viewing:
Zitat:
Die Eintragung beim DPMA hat allerdings keinen Einfluss auf die Verwendung des Begriffes selbst. Denn der Markeninhaber kann Lizenzgebühren nur verlangen, wenn der Begriff in Verbindung mit seinem eingetragenen Logo (siehe Grafik) verwendet wird. Ein Versuch den Begriff Public Viewing selbst als reine Wortmarke zu schützen, wurde laut DPMA-Register zurückgewiesen. (Begründung: Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr. 1 u. 2).)
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 08.06.2010 12:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wobei mir allerdings der Begriff "Rudelgucken" lieber ist als dieses "Public Viewing" (Ich sag nur Scheinanglizismus). Oder möchte jemand von euch während der WM auf eine öffentliche Ausstellung oder gar eine aufgebahrte Leiche besuchen?
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