mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27.04.2024 16:11 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Interview vom 09.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Interview
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 09.07.2007 12:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

matchbox hat geschrieben:
Du wirst wohl kaum einen Schriftlichen Vertrag brauchen.
1. Kann ein Vertrag auch Mündlich sein.


Sicher, aber wie Nimroy schon anmerkte, steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.

Zitat:
2. Stimmt er mit seinem Verhalten (er setzt sich hin, schaut in die Kammera, und beantwortet deine Fragen) der Aufnahme zu, jeder Richter würde schon alleine das als einwilligung werten.


Darauf würde ich mich nicht verlassen - neben Nimroys Beispiel:

"Der Interviewende (Du) sagt "Der wusste, dass ich das veröffentlichen will" und der Interviewte (der Interview-Partner) sagt "Ne, wusste ich nicht. Der hat behauptet, dass er das nur zur Übung braucht". So, und jetzt beweis mal das Gegenteil."

ist "veröffentlichen" nicht gleich "veröffentlichen". 'Ne einmalige Ausstrahlung im Offenen Bürgerkanal Pusemuckel ist etwas anderes, als dauerhaft und weltweit über's Web verfügbar gemacht. Deshalb sollte man sowas schriftlich fixieren.

Ganz heikle Sache.

c_writer
 
matchbox

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.07.2007 12:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

c_writer du hast natürlich recht, ist ne heikle sachen.
Was spricht den dagegen dem Partner ne E-Mail zu schreiben nach dem Motto:

Sind Sie einverstanden ?

Ja, ich bin einverstanden !

Man kannst natürlich auch noch, noch sicherer machen und gleich nen Termin mit Anwalt als Zeugen und soweiter aber… naja das wirds wohl nicht brauchen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 09.07.2007 12:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Ich wurde vor ein paar Jahren als Pressesprecher einer regionalen Einrichtung ein paarmal von einem WDR-Landesstudio für die Lokalzeit in den 3.Programmen interviewed. Da gibt's nix mit unterschreiben oder so. Das wird einfach aus der Situation hergeleitet. Wenn man Dir eine Kamera und ein Micro vor's Gesicht hält und Du etwas sagst, mußt Du halt damit rechnen, das es veröffentlicht wird. Wenn Du nicht willst, das was veröffentlicht wird, darfst Du halt kein Statement abgeben. Das machen die auch bei Straßenumfragen etc. so... Kurzer Hinweis darauf, dass Sie vom WDR sind und dann geht's los mit der Filmerei.


So sehe ich das auch. Ist das nicht eine "stumme Vereinbarung", dass man vor der Kamera redet?
  View user's profile Private Nachricht senden
sean
Threadersteller

Dabei seit: 09.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 11.07.2007 00:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke für die Antworten!
Ich werde es auf jedenfall schriftlich festlegen (wie und wo der Interview gezeigt werden darf) und nehme die Erfahrung als Lernprozess Lächel

LG
  View user's profile Private Nachricht senden
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.07.2007 09:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

matchbox hat geschrieben:
Anwalt als Zeugen

Ein Anwalt wird vor Gericht nie als Zeuge zugelassen... also wenn man nen Zeugen braucht, nicht zum Anwalt gehen. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.