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Thema: Interview vom 08.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Interview
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sean
Threadersteller

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Verfasst So 08.07.2007 23:14
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Interview

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Hallo!

Ich habe eine Frage:

Ich habe ein Interview aufgenommen (auf Video) und möchte es veröffentlichen.
Brauche ich dafür eine Schriftliche zustimmung des interviewenden?

Gibt man, in dem man sich vor die Kamera hinsezt und redet, und klar ist das der Interviewer den Vid veröffentlichen will, automatisch damit die Einverständnis der Verröffentlichung ab?

Was kann ich mit dem Interview machen und was nicht ohne die schriftliche Zustimmug?

LGS
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 09.07.2007 01:07
Titel

Re: Interview

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sean hat geschrieben:
Hallo!

Ich habe eine Frage:

Ich habe ein Interview aufgenommen (auf Video) und möchte es veröffentlichen.


Wie - aufgenommen? Hast Du das Interview selbst geführt?

Zitat:
Brauche ich dafür eine Schriftliche zustimmung des interviewenden?


Demnach nicht. Ja, natürlich brauchst Du die. Der hat die Rechte an seinem Werk.

Zitat:
Gibt man, in dem man sich vor die Kamera hinsezt und redet, und klar ist das der Interviewer den Vid veröffentlichen will, automatisch damit die Einverständnis der Verröffentlichung ab?


Was jetzt - bist Du doch selbst der Interviewer gewesen?

Zitat:
Was kann ich mit dem Interview machen und was nicht ohne die schriftliche Zustimmug?


Abgesehen davon, dass unklar ist, was Deine Rolle bei dem Interview war bzw. ob es überhaupt eine gab, ist die Frage seltsam. Was war denn vor dem Interview abgesprochen? Und was spricht dagegen, sich die Freigabe vom Interviewten zu holen?

c_writer
 
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sean
Threadersteller

Dabei seit: 08.07.2007
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Verfasst Mo 09.07.2007 07:37
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Sorry wegen den Unklarheiten.

Ich habe das Interview gefilmt und geführt (ich bin also Kameramann, Produzent und Journalist) (nicht Beruflich aber um den Beispiel klarheit zu geben)

Abgesprochen war, ich darf das Vid veröffentlichen (z.B Youtube) (mündliche Vertrag)

Kann dieser mündliche Vertrag von der den ich befragt und gefilmt habe, wiedersprochen werden? (einmal ja gesagt zu Veröffentlichen, nach Veröffentlichen einverständnis wiedersprochen)

Oder gehört es zu meinen "journalistischen Freiheit" es trotzdem zu veröffentlichen?


(tut mir leid wenn das hier etwas verwirrend ist, ich komme nicht ursprünglich aus DE, deswegen habe ich nen paar Probleme mit der Sprache)

Danke! Sean
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Nimroy
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Verfasst Mo 09.07.2007 07:49
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Bei nem mündlichen Vertragsteht letztendlich immer Aussage gegen Aussage. Der Interviewende (Du) sagt "Der wusste, dass ich das veröffentlichen will" und der Interviewte (der Interview-Partner) sagt "Ne, wusste ich nicht. Der hat behauptet, dass er das nur zur Übung braucht". So, und jetzt beweis mal das Gegenteil. *zwinker*

Du siehst, du kannst da wenig machen. Nimm es als Lehrgeld an und mach demnächst schriftliche Verträge.
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airball

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Verfasst Mo 09.07.2007 07:59
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In diesem Sinne möchte ich auch noch mal eine kleine Frage stellen. Was ist zum Beispiel mit Personen des öffentlichen Lebens (Politiker, Stars, whatever) die sowieso jeden Tag in der Presse abgelichtet sind?

Mal angenommen ich sehe irgendwo eine berühmte Person durch die Gegend spazieren, ich fotografiere denjenigen (oder mache ein kleines Video). Darf ich das dann einfach z.B. im Internet veröffentlichen, nach dem Motto "Guckt mal wen ich gesehen habe"? Oder müsste ich mir da von seiner PR-Agentur eine Erlaubnis holen?

Wenn ich mit dem Bild Geld verdienen will, z.B. Verkauf an die Presse, dann müsste ich definitiv eine haben, oder?
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
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Verfasst Mo 09.07.2007 08:40
Titel

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maily hat geschrieben:
In diesem Sinne möchte ich auch noch mal eine kleine Frage stellen. Was ist zum Beispiel mit Personen des öffentlichen Lebens (Politiker, Stars, whatever) die sowieso jeden Tag in der Presse abgelichtet sind?

Mal angenommen ich sehe irgendwo eine berühmte Person durch die Gegend spazieren, ich fotografiere denjenigen (oder mache ein kleines Video). Darf ich das dann einfach z.B. im Internet veröffentlichen, nach dem Motto "Guckt mal wen ich gesehen habe"? Oder müsste ich mir da von seiner PR-Agentur eine Erlaubnis holen?

Wenn ich mit dem Bild Geld verdienen will, z.B. Verkauf an die Presse, dann müsste ich definitiv eine haben, oder?


Als kleinen Hint kann ich dir nur einen Artikel beim Spiegel geben. Das BGH hat den Schutz der Promis wohl etwas verschärft.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
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Verfasst Mo 09.07.2007 09:11
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Ich wurde vor ein paar Jahren als Pressesprecher einer regionalen Einrichtung ein paarmal von einem WDR-Landesstudio für die Lokalzeit in den 3.Programmen interviewed. Da gibt's nix mit unterschreiben oder so. Das wird einfach aus der Situation hergeleitet. Wenn man Dir eine Kamera und ein Micro vor's Gesicht hält und Du etwas sagst, mußt Du halt damit rechnen, das es veröffentlicht wird. Wenn Du nicht willst, das was veröffentlicht wird, darfst Du halt kein Statement abgeben. Das machen die auch bei Straßenumfragen etc. so... Kurzer Hinweis darauf, dass Sie vom WDR sind und dann geht's los mit der Filmerei.

Das wird allerdings mit einiger Sicherheit nicht für jeden Feld- Wald- und Wiesenfilmer gelten.

Und ich wage auch zu bezweifeln, das Youtube dem gebotenen seriösen journalistischen Anspruch gerecht wird um hier vergleichbare Maßstaäbe anzusetzen...
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matchbox

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Verfasst Mo 09.07.2007 11:08
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Du wirst wohl kaum einen Schriftlichen Vertrag brauchen.
1. Kann ein Vertrag auch Mündlich sein.
2. Stimmt er mit seinem Verhalten (er setzt sich hin, schaut in die Kammera, und beantwortet deine Fragen) der Aufnahme zu, jeder Richter würde schon alleine das als einwilligung werten.

Auserdem wäre eine Argumentation wie "ich wusste nich das es veröffentlich wird" sehr flach, denn was glaubt er, das Video wird nur Zuhause Privat angeguckt. Glaube kaum das die Argumentation standhalten könnte.
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