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Thema: Habe ich einen Werksvertrag oder Dienstleistungsvertrag? vom 24.11.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Habe ich einen Werksvertrag oder Dienstleistungsvertrag?
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subdc
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Verfasst Mo 24.11.2014 14:49
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Habe ich einen Werksvertrag oder Dienstleistungsvertrag?

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Hallo,

ich bin Webdesigner und Frontendentwickler und wurde von einer Agentur angeschrieben für die ich auch als Freelancer gearbeitet habe. Nach wenigen Wochen merkte ich bereits dass es ziemlich unprofessionell hergeht und habe das Arbeitsverhältnis gekündigt.

Jetzt warte ich auf die Zahlung meiner Rechnung da der Chef noch eine Abnahme machen möchte. Ich habe aber meines Wissens keinen Werksvertrag, sondern einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Im Vertrag ist jedoch die Abnahme geregelt, obwohl ich eigentlich nur eine Leistung erbringe und kein fertiges Produkt.

Im Vertrag steht:


    - Tätigkeit: Entwicklung von Webanwendungen
    - Haftung und Gewährleistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten grob fahrlässigen Mängel [...] Der Auftragnehmer ist mit der Abnahme durch den Auftraggeber von der Haftung befreit.
    - Abnahme: Der Auftraggeber nimmt die vorgelegten Daten ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der entwickelten Leistungen erklärt, sowie nach Eingang der Zahlung.


Nun die Frage:
Habe ich nicht eigentlich einen Diensleistungsvertrag? Sind dann die Absätze über Mängel und Abnahme überhaupt gültig?

Zu was bin ich verpflichtet? Ich bin mir sicher dass ich in meiner Arbeit (Grösstenteils Design und Frontendentwicklung) keine grob fahrlässigen Mängel eingebaut habe bzw. dies kaum bist garnicht möglich ist. Ich habe weder die Zeit noch die Kraft jetzt kostenlos weiter zu arbeiten?

Danke für eure Antworten!
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Nimroy
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Verfasst Mo 24.11.2014 15:11
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Selbst die wenigsten Verträge über denen "Werkvertrag" drüber steht, gereichen diesem Anspruch. Das sind echt biestige Dinger und müssen sehr sehr genau sein, um als Werkvertrag durchzugehen.

Von daher formuliere ich jetzt mal die Annahme, dass du einen Dienstleistungsvertrag hast. Das beginnt schon dabei, dass kein genaues Werk beschrieben ist. Da auch eine Dienstleistung abgenommen werden kann, widersprechen sich Passi über Abnahme und ein Dienstleistungsvertrag auch nicht automatisch.

Da du den Vertrag unterschrieben hast, musst du jetzt aber auch mit deiner Willenserklärung leben. Und dort ist geregelt, dass nach 14 Tagen die vorgelegten Daten (kein Hinweis auf ein vollständiges Werk!) automatisch als abgenommen gelten. Sofern keine sog. Mängelrüge kommt.

Jetzt gibt es zwei Dinge, die du tun solltest:
1. Ein möglichst datierten Beleg für die letztmalige Abgabe von Daten identifizieren. Im schlimmsten Fall könnte man ggf. deinen letzten Arbeitstag bzw. die Aufkündigung des Vertragsverhältnisses als solches deuten.
2. Auf dem Kalender die 14 Tage abzählen und dann Daumen drücken, dass bis dahin keine Mängelrüge kommt.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 24.11.2014 15:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 24.11.2014 15:23
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Und wenn du es wirklich genau wissen willst, dann sollte dein Vertrag von einem Anwalt überprüft werden. Vermutungen nützen dir einfach gar nichts. Schon gar nicht, wenn nur 3 Punkte aus dem Vertrag bekannt sind.

Zitat:
Der Auftraggeber nimmt die vorgelegten Daten ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der entwickelten Leistungen erklärt, sowie nach Eingang der Zahlung.


@Nimroy: Die Abnahme könnte aber auch erst mit der eingehenden Zahlung abgeschlossen sein und könnte eine zusätzliche Option darstellen. Kann man aus dem 2-Zeiler ja nicht klar herauslesen.
 
Nimroy
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Verfasst Mo 24.11.2014 16:19
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Nefliete hat geschrieben:

Zitat:
Der Auftraggeber nimmt die vorgelegten Daten ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der entwickelten Leistungen erklärt, sowie nach Eingang der Zahlung.


@Nimroy: Die Abnahme könnte aber auch erst mit der eingehenden Zahlung abgeschlossen sein und könnte eine zusätzliche Option darstellen. Kann man aus dem 2-Zeiler ja nicht klar herauslesen.


Wieder ein schönes Beispiel, dass Kommata manchmal entscheiden sind. Durch das Komma vor dem "sowie" gehört der nachfolgende Teil nämlich nicht mehr zum ersten Konditionalsatz (,... wenn der Auftraggeber...), sondern wird zum eigenständigen Konditionalsatz. Damit ist die Lesart dannn: Abnahme stillschweigend durch Vertreichen-lassen der Frist oder Abnahme durch kongruentes Handeln, sprich Bezahlung.

Aber man sieht mal wieder: Wenn es hier schon unterschiedliche Lesarten und Auffassung gibt, wie mag das dann erst bei denen sein, die ein wirtschaftliches Interesse haben an den jeweiligen Positionen?


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 24.11.2014 16:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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subdc
Threadersteller

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Verfasst Mo 24.11.2014 16:38
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Hallo,

danke schonmal für eure Antworten!
Einen Anwalt einschalten kann ich mir leider nicht leisten.

Ich kann anhang meiner Git-Commits genau feststellen wann ich welche Leistung erbracht habe. Die letzte ist 7 Tage alt(nur Kleinigkeit), die letzte bedeutende Arbeit 9 Tage.

Heute hat er sich gemeldet ich solle doch mit dem Lead-Entwickler einen Termin zur Abnahme machen, damit er die Rechnung freigeben kann.

Ich bin doch SEHR besorgt was er unter einer Abnahme versteht. Wie gesagt kam mir der Chef von Anfang an nicht besonders erfahren im Bereich Softwareentwicklung vor. Ich habe Angst dass er nun Dinge von mir verlangt die ich kostenlos machen soll damit sie seiner Vorstellung der "Abnahme" genügen.

Hier mal der Vergleich Baustelle:
Ein Haus wird gebaut. Chef stellt mich als freien Mitarbeiter ein. Er gibt mir Aufgaben, z.B. Dach decken, Kabel verlegen... Ich bin nach ein paar Wochen nicht zufrieden mit den Arbeitsbedingungen und kündige. Eindeutig ein Dienstleistungsvertrag? Jetzt habe ich Angst dass er sagt "Dach noch nicht fertig gedeckt. Bitte kostenlos zuende machen. Bitte ausserdem noch das Dach isolieren und das Richtfest vorbereiten. Erst dann zahle ich deine Rechnung." *Schnief*

Ich kann den Vertrag bei Bedarf auch gerne einscannen und hochladen. Ist relativ kurz. Gibt mir auch viele Freiheiten z.B. ich kann jederzeit Aufträge ablehnen. Im Krankheitsfall werde ich nicht Haftbar gemacht. Für die nicht-einhaltung von Fristen werde ich nicht haftbar gemacht. Aber diese Sache mit der kostenlosen beseitigung von Mängeln und der Abnahme macht mir Sorgen...


Zuletzt bearbeitet von subdc am Mo 24.11.2014 16:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mo 24.11.2014 16:58
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Ja, das mag dir Sorgen machen. Sind aber in meinen Augen relativ unbegründet. Natürlich sind "Recht haben" und "Recht bekommen" immer uwei Paar Schuhe.

Es gibt so ein paar Grundsätze mit denen man in Rechtsfragen schon nal ein ganzen Stück weiterkommt. Und einer der - wenn nicht sogar DER wichtigste - ist: Woraus resultiert ein Anspruch?

Es mag ja sein, dass der Chef irgendwas verlangt kostenlos zu machen. Aber dann musst du eben NEIN sagen. Bzw. fragen, worauf er den Anspruch begründe.

Wie gesagt (und das gilt auch für dein Handwerkerbeispiel): Wenn im Vertrag nicht drin steht, dass du eine bestimmte Aufgabe mit einer bestimmten Beschaffenheit erstellen sollst, ist ein Werkvertrag schon mal sehr schwer zu halten.
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subdc
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Verfasst Mo 24.11.2014 20:00
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Vielen Dank für deine Antwort. Ich sehe es genau so und dass beruhigt mich schonmal etwas. Mal schauen was noch kommt.
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subdc
Threadersteller

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Verfasst Di 25.11.2014 00:18
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Ich habe mich mit dem Lead-Entwickler in Verbindung gesetzt. Dieser ist leider krank. Jedoch folgendes schrieb er:

Zitat:
Es geht nicht um grob fahrlässige Mängel, es geht schon darum, ob der Auftrag der gegeben wurde erfüllt wurde oder nicht.


Also scheint es schon darum zu gehen ob ich mein Geld überhaupt kriege? Ich habe einige Wochen hart gearbeitet und möchte bzw. muss dafür auch entlohnt werden. Der "Auftrag" war die Usability zu optimieren. Dies habe ich auch bis zur Kündigung gemacht.

Zitat:

Er: Ja, das denke ich. Genau genommen hast du keinen beendet^^.
Ich: Ich habe nach bestem Gewissen fleißig gearbeitet und alles abgearbeitet was ihr mir gesagt habt.
Er: Das sehe ich anders, aber da habe ich jetzt ehrlich keine Lust mich mit zu befassen.


Zuletzt bearbeitet von subdc am Di 25.11.2014 00:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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