mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 05:27 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Getty Images - kurios vom 27.02.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Getty Images - kurios
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.03.2013 15:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Edit: Ebenso würde es sich ja bei Wortmarken im Web verhalten, nach eurer Interpretation bräuchte ich ja eine Weblizenz für die in der Wortmarke verwendete Schrift, wenn das Logo online abgebildet wird.


Bei ner Wortmarke müsste man sich doch sowieso ALLE Rechte/Lizenzen kaufen, dachte ich?


Zuletzt bearbeitet von NaMaMe am Fr 01.03.2013 15:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 64901
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 01.03.2013 16:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das regeln die Anbieter / Foundries z.T. unterschiedlich. In den meisten Fällen reicht aber eine Desktop-Lizenz. Da steht dann in etwa folgendes:

MyFonts hat geschrieben:
1. Allowed uses

You may use the licensed fonts to create images on any surface such as computer screens, paper, web pages, photographs, movie credits, printed material, T-shirts, and other surfaces where the image is a fixed size.

You may use the licensed fonts to create EPS files or other scalable drawings provided that such files are only used by the household or company licensing the font.


oder

MyFonts hat geschrieben:
Standard License uses include, but are not limited to:
Logotypes
Corporate identity packages
E-books or embedded documents
Website Graphics
Static, non editable graphics embedded in computer applications such as splash screens
Annual Reports
Promotional material.
Posters
T-shirts
Buttons
Motion Graphics


Und da steht, dass ich die Schrift auch online abbilden darf.
Bzgl. Wortmarken wird es im ersten Beispiel nicht eindeutig ausgeschlossen und im zweiten Fall eindeutig erlaubt. Das ist, wie gesagt, von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 01.03.2013 16:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 01.03.2013 16:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hipken hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
pygmi hat geschrieben:
Dann nutzt er doch die Schrift nicht, nur weil er die fertige Anzeige auf seine website stellt!?

aber natürlich nutzt er dann die schrift. hier schließt "nutzen" eben auch "darstellen" mit ein. wenn du ein bild online hochlädst, aber nur eine print-lizenz hast, nutzt du es ja auch im onlinebereich und würdest gegen die lizenz verstoßen.

natürlich ist es albern eine zusätzliche weblizenz erwerben zu müssen. aber das ist leider wohl der ist-zustand.


Ist es nicht. Es war und ist ja u.a. nach wie vor üblich Headlines z.T. als Pixelgrafik auf Websiten abzubilden und das ist rechtlich völlig okay, ohne eine zusätzliche Weblizenz erwerben zu müssen. Wie soll es da zu vermittlen sein, dass es nicht okay ist, wenn die Schrift innerhalb einer online gestellten Anzeige oder anderen Publikation abgebildet wird? Eine zusätzliche Weblizenz brauche ich nur, wenn die Schrift auch als (markierbare) Schrift online zu sehen ist. Eine Abbildung der Schrift ist dagegen auch mit der Desktop-Lizenz möglich und rechtlich unbedenklich. Das kam bei euren Aussagen leider nicht deutlich heraus.

Edit: Ebenso würde es sich ja bei Wortmarken im Web verhalten, nach eurer Interpretation bräuchte ich ja eine Weblizenz für die in der Wortmarke verwendete Schrift, wenn das Logo online abgebildet wird.

wenn ich so darüber nachdenke, muss ich dir recht geben und meine aussage revidieren. wenn man kleinlich ist, könnte man aber auch bei einem pdf die schrift noch markieren und kopieren, also nutzen. aber das ist, glaube ich, jetzt haarspalterei.
daher wäre eine lizenz für alles das einfachste! Grins
 
NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.03.2013 16:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hipken hat geschrieben:
Das regeln die Anbieter / Foundries z.T. unterschiedlich. In den meisten Fällen reicht aber eine Desktop-Lizenz. Da steht dann in etwa folgendes:

MyFonts hat geschrieben:
1. Allowed uses

You may use the licensed fonts to create images on any surface such as computer screens, paper, web pages, photographs, movie credits, printed material, T-shirts, and other surfaces where the image is a fixed size.

You may use the licensed fonts to create EPS files or other scalable drawings provided that such files are only used by the household or company licensing the font.


oder

MyFonts hat geschrieben:
Standard License uses include, but are not limited to:
Logotypes
Corporate identity packages
E-books or embedded documents
Website Graphics
Static, non editable graphics embedded in computer applications such as splash screens
Annual Reports
Promotional material.
Posters
T-shirts
Buttons
Motion Graphics


Und da steht, dass ich die Schrift auch online abbilden darf.
Bzgl. Wortmarken wird es im ersten Beispiel nicht eindeutig ausgeschlossen und im zweiten Fall eindeutig erlaubt. Das ist, wie gesagt, von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.


Wieder was gelernt. Danke Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
pygmi

Dabei seit: 03.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.03.2013 20:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Ist es nicht. Es war und ist ja u.a. nach wie vor üblich Headlines z.T. als Pixelgrafik auf Websiten abzubilden und das ist rechtlich völlig okay, ohne eine zusätzliche Weblizenz erwerben zu müssen. Wie soll es da zu vermittlen sein, dass es nicht okay ist, wenn die Schrift innerhalb einer online gestellten Anzeige oder anderen Publikation abgebildet wird? Eine zusätzliche Weblizenz brauche ich nur, wenn die Schrift auch als (markierbare) Schrift online zu sehen ist. Eine Abbildung der Schrift ist dagegen auch mit der Desktop-Lizenz möglich und rechtlich unbedenklich. Das kam bei euren Aussagen leider nicht deutlich heraus.

Edit: Ebenso würde es sich ja bei Wortmarken im Web verhalten, nach eurer Interpretation bräuchte ich ja eine Weblizenz für die in der Wortmarke verwendete Schrift, wenn das Logo online abgebildet wird.


Danke Hipken, genau das waren auch meine Gedanken, die ich als nächstes gepostet hätte *Thumbs up!*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Rechtsfrage zum Webdesign und Getty Bildern
Alte Photodisc Bücher und andere Stock Images
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.