Tofutante
Threadersteller
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
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Verfasst Di 30.11.2010 12:35
Titel [Duplikat] JMStV - was bedeutet das jetzt konkret? |
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Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der im Moment wohl für ziemliche Aufregung sorgt. Mehr dazu u. a. hier: Link.
Demnach müssen alle, die eine Website haben oder einen Blog betreiben, ab 1. Januar 2011 ihre Inhalte nach Altersstufen klassifizieren. Reicht es dann, wenn ich irgendwo im Impressum schreibe, meine Inhalte seien ab 6 Jahren? Oder besser: Ab 12 Jahre? Offenbar muss die Kennzeichnung eigentlich "für ein geeignetes Jugendschutzprogramm" programmiert werden, das es aber noch gar nicht gibt... Nur, wie mache ich das bei einem WordPress-Blog? Da kann ich doch sowieso nix in den Meta-Tag eingeben.
Wenn ich schreiben würde "Ab 18 Jahren" (nur um auf Nummer sicher zu gehen, man weiß ja nie) - müsste ich dann die Sendezeiten einschränken? D.h., dürfte ich dann z.B. meinen Blog zur nachts laufen lassen? Weiß nicht, was meint Ihr?
Viele Grüße
die Tofutante
Duplikat von diesem Thema: http://www.mediengestalter.info/forum/41/jmstv-was-bedeutet-das-jetzt-konkret-150236-1.html
Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am Di 30.11.2010 14:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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