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GreenMan
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Verfasst Fr 07.09.2012 20:46
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Haargenau.
Und deswegen ist das © auch in D-land nicht sinnlos. Es wird hier ebenso gewertet, wie andere ("landesüblichere") Urheber-Kennzeichnungen
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 07.09.2012 20:51, insgesamt 4-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
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Verfasst Fr 07.09.2012 21:48
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Hier übrigens noch die Berner Übereinkunft zum Runterladen und Selber-Durchlesen
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 08.09.2012 02:45
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GreenMan hat geschrieben: | Haargenau.
Und deswegen ist das © auch in D-land nicht sinnlos. Es wird hier ebenso gewertet, wie andere ("landesüblichere") Urheber-Kennzeichnungen |
Es gibt aber 'dummerweise' keine anderen oder "landesüblichen Urheber-Kennzeichnungen".
Zitat: | Aber es gilt als deins, bis jemand anderes das Gegenteil beweist. Darauf kommt es an. Ohne Kennzeichnung müsstest du beweisen, dass es deins ist. |
Das musst du auch mit dem Pesudo-Copyright-Hinweis - jeder Depp kann den einfach dazu schreiben. So what?
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
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Verfasst Sa 08.09.2012 02:51
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someonesdaughter hat geschrieben: | Das musst du auch mit dem Pesudo-Copyright-Hinweis - jeder Depp kann den einfach dazu schreiben. So what? |
Kannst du nicht lesen?
--> http://dejure.org/gesetze/UrhG/10.html
Zitat: | (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist. |
Und wenn irgendein "Depp" seine Urheberkennzeichnung auf eins von deinen Fotos draufgepappt hat - das kann er tatsächlich so einfach, wenn du's nicht gemacht hast - bist du in der Beweispflicht und hast die ganze Arbeit (wie Belege zusammensuchen etc.), wenn du dagegen vorgehst.
Ob man nun "Foto: Urheber", "© Urheber" oder sonstwas draufsteht ist egal, hauptsache der Urheber (oder entsprechende Rechteinhaber) ist erkennbar ausgewiesen. Aber dafür ist ein "© Urheber" in D-land eben nicht nutz- oder sinnlos, wie hier immer wieder kolportiert wird, sondern wird problemlos als Urheberkennzeichnung anerkannt.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Sa 08.09.2012 03:11, insgesamt 8-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Sa 08.09.2012 23:27
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Kannst du nicht denken? Du kannst vielleicht lesen und zitieren, aber verstehst das Gelesene nicht.
Zitat: | (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist. |
Und was willst du damit belegen?
Zitat: | Und wenn irgendein "Depp" seine Urheberkennzeichnung auf eins von deinen Fotos draufgepappt hat - das kann er tatsächlich so einfach, wenn du's nicht gemacht hast - bist du in der Beweispflicht |
Das bin ich immer wenn ich Ansprüche aus der Urheberschaft eines Werkes durchsetzen will. Völlig unabhängig ob und ggf. wer zuvor in welcher Form irgendeine Behauptung zur Urheberschaft aufgestellt hat.
Zitat: | und hast die ganze Arbeit (wie Belege zusammensuchen etc.), wenn du dagegen vorgehst. |
Die habe ich immer.
Zitat: | Ob man nun "Foto: Urheber", "© Urheber" oder sonstwas draufsteht ist egal, hauptsache der Urheber (oder entsprechende Rechteinhaber) ist erkennbar ausgewiesen. |
Nein, das ist eben nicht die Hauptsache. Die Hauptsache ist, dass Fotos grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind - völlig unabhängig sogar von einer eventuellen Schöpfungshöhe, die bei anderen Werken erreicht sein muss. Und völlig unabhängig von dem, was irgendjemand draufpappt.
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
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Verfasst So 09.09.2012 00:05
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Du bist ja fast so schlimm wie damals der c-writer
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Benutzer 110760
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Verfasst So 09.09.2012 07:56
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GreenMan hat geschrieben: | Haargenau.
Und deswegen ist das © auch in D-land nicht sinnlos. Es wird hier ebenso gewertet, wie andere ("landesüblichere") Urheber-Kennzeichnungen |
Anderer Ansicht: Wandtke, Urheberrecht, 2. Aufl. 2010, S. 105 mit Verweis auf Dreier/Schulze/Schulze § 10 UrhG Rn. 26 sowie Wandtke/Bullinger/Thum § 10 UrhG Rn. 28.
Zuletzt bearbeitet von am So 09.09.2012 07:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst So 09.09.2012 16:13
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GreenMan hat geschrieben: | Du bist ja fast so schlimm wie damals der c-writer |
Starkes Argument. Schreibst du hier sonst als Kartoffel aus dem Erdbeerfeld und hast die Accounts verwechselst?
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