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Thema: Auftragsabwicklung vom 09.11.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftragsabwicklung
Autor Nachricht
Colt Seavers
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2002
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.11.2004 18:22
Titel

Auftragsabwicklung

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Hallo zusammen,

wollte mal nachfragen wie eine Auftragsabwicklung von Anfang bis Ende in eurer Agentur gehandhabt wird.
Also dass alles im rechtlichen Rahmen verläuft und die Agentur im Notfall rechtlich aus dem Schneider ist.
Verwendet ihr Auftragsformulare/Bestätigungen? Wenn ja wie sehen die aus? Haltet ihr den Kunden eure AGBs unter die Nase? Wir haben grad einen verzwickten Rechtsfall in der Agentur, deshalb meine Frage. Woher sind denn eure AGBs? Muss man die individell von einem Anwalt schustern lassen oder gibt es was allgemeingültiges für Werbeagenturen zum
downloaden?

Danke schonmal.
Gruß Timo
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come2

Dabei seit: 19.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 09.11.2004 18:53
Titel

Re: Auftragsabwicklung

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Colt Seavers hat geschrieben:
Hallo zusammen,

wollte mal nachfragen wie eine Auftragsabwicklung von Anfang bis Ende in eurer Agentur gehandhabt wird.
Also dass alles im rechtlichen Rahmen verläuft und die Agentur im Notfall rechtlich aus dem Schneider ist.
Verwendet ihr Auftragsformulare/Bestätigungen?
Nein, ich nicht.

Colt Seavers hat geschrieben:
Haltet ihr den Kunden eure AGBs unter die Nase?
Ja, reine Formasache, "rueckseitig"
auf der Rechnung undsoweiter; denn sonst greift ja das BGB, in dem festgehalten ist, was in den AGB nicht
aufgestellt werden darf, um sie als Rechtlich i.O. zu werten.

Colt Seavers hat geschrieben:
Woher sind denn eure AGBs?
Das ist wie mit 'nem Impressum, nein eher Disclaimer,
das meiste ist der selbe Mist, also "abschreiben", ABER vorher eigene AGB entwerfen, schliesslich
isses ja ne individuelle Unternehmung, und dann abstimmen und beim Anwalt checken.
Colt Seavers hat geschrieben:
Muss man die individell von einem Anwalt schustern lassen
Nein, muss man nicht.
Aber ist immer gut einen zu konsultieren.

Im wesentlichen unterliegen AGB's dem BGB.
Das BGB dient dann als Gesetzesgrundlage, wenn es deine AGB fuer nichtig erklaert.
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VitaminX

Dabei seit: 20.11.2004
Ort: München
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.11.2004 21:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Du solltest einmal nach dem Buch Designers Contracts suchen. Hoffe der Name stimmt so. In diesem Buch findest Du Vertragswerke zu fast allen Themen. Kann Dir auch nur dringend empfehlen diese auch zu benutzen.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 22.11.2004 21:56
Titel

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VitaminX hat geschrieben:
Du solltest einmal nach dem Buch Designers Contracts suchen. Hoffe der Name stimmt so. In diesem Buch findest Du Vertragswerke zu fast allen Themen. Kann Dir auch nur dringend empfehlen diese auch zu benutzen.


Kann das Buch nur empfehlen, hier mal der Link:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3934482023/qid=1101153332/ref=sr_8_xs_ap_i1_xgl/302-0837035-1315232

Vor allem sind alle Texte auf CD dabei, paar rechtliche
Infos sind auch enthalten.
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VitaminX

Dabei seit: 20.11.2004
Ort: München
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.11.2004 22:28
Titel

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Genau das meinte ich *zwinker*
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