Autor |
Nachricht |
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 21:45
Titel
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Ich würds drauf ankommen lassen. es steht letztendlich Aussage gegen Aussage. Und es gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern das Unternehmen dir deine Schuld.
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Bachi
Dabei seit: 03.01.2006
Ort: Deutschlandsberg
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 21:52
Titel
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ähm... zum Thema Rückgaberecht.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass man automatisch 14 Tage Rückgaberecht auf Produkte hat. Dies geschieht auf freiwilliger Basis der Händler.
Hast du dich informiert, ob dieser Händler das Rückgaberecht überhaupt anbietet?
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Krycek
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 21:54
Titel
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Wäre vielleicht hilfreich die AGB des betreffenden Händlers zu verlinken. Aber so grob kann man schon mal sagen: "Annahme verweigert" ist kein Widerruf, da der Vertrag noch nicht erfüllt wurde. Durch die Annahmeverweigerung gerät der Käufer in Annahmeverzug.
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Account gelöscht
Threadersteller
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 09.02.2006 22:18
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danke für eure antworten.
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KCie
Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 23:12
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el_camaleon hat geschrieben: | sonst kommt immer ne mail: äh, sie haben das paket nicht angenommen, haben wir was
falsch gemacht? - sowas finde ich ok und kundenfreundlich! |
machst du sowas öfter?
kein wunder, dass die immer so hohe versandkosten
verlangen, wenn es mehr von deiner sorte gibt.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 23:16
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XSchinkenX hat geschrieben: | naja innen knast wirste wohl nicht kommen... obwohl, wenns nach mir ging |
da kommt er nicht hin, da isser schon
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.02.2006 23:18
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radschlaeger hat geschrieben: | XSchinkenX hat geschrieben: | naja innen knast wirste wohl nicht kommen... obwohl, wenns nach mir ging |
da kommt er nicht hin, da isser schon |
Wenn er das öfters macht, tät's mich nicht wundern.
Jemand sollte ihn anprangern.
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