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stolat
Threadersteller
Dabei seit: 20.07.2006
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Verfasst So 09.05.2010 19:33
Titel Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen |
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Hi,
weiß jemand vielleicht, wie es um das Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen steht?
Also, wenn ich auf meiner Website alte Entwürfe/Skizzen zu meinen Illustrationen zum Verkauf anbiete, bin ich verpflichtet diese binnen zwei Wochen grundlos zurückzunehmen, wenn der Kunde das wünscht?
Problemstisch, weil die dann zB schmutzig oder geknick zurück kommen und ich kann nicht beweisen, dass ich das tadellos verschickt habe. Zweitens können die ja, wenn der Kunde sie schon in den Händen hält von ihm einfach eingescannt und zurückgeschickt werden und nicht umsonst stelle ich die in geringer Auflösung ins Netz.
Gibt es da also rechtliche Wege das Rückagaberecht bei derart problematischer Ware zu verweigern? (sich auf Kunst oder ähnliches berufen?)
Gruß,
sto
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 09.05.2010 20:51
Titel
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Ich glaube hier greift nur das Fernabsatzgesetz.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 09.05.2010 20:54
Titel
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type1 hat geschrieben: | Ich glaube hier greift nur das Fernabsatzgesetz. |
Das gibt es nicht mehr. Das wurde 2002 in das BGB (§312b ff.) aufgenommen
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst So 09.05.2010 22:20
Titel Re: Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen |
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stolat hat geschrieben: | Also, wenn ich auf meiner Website alte Entwürfe/Skizzen zu meinen Illustrationen zum Verkauf anbiete, bin ich verpflichtet diese binnen zwei Wochen grundlos zurückzunehmen, wenn der Kunde das wünscht? |
Hat dein Kunde einen Grund genannt, warum er sie zurückgeben will?
Als gewerblicher Händler musst du zwar zurücknehmen, kannst aber den Zustand erwarten, in dem Du sie verschickt hast.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 09.05.2010 22:24
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: | Ich glaube hier greift nur das Fernabsatzgesetz. |
Das gibt es nicht mehr. Das wurde 2002 in das BGB (§312b ff.) aufgenommen |
Ich halte umgehend mein halbwissendes Maul
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Dr. Pröt
Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst So 09.05.2010 22:24
Titel Re: Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen |
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SL-Design hat geschrieben: | Hat dein Kunde einen Grund genannt, warum er sie zurückgeben will?
Als gewerblicher Händler musst du zwar zurücknehmen, kannst aber den Zustand erwarten, in dem Du sie verschickt hast. |
...und wenn nicht, muss der Kunde den entstandenen Schaden bzw. die Wertminderung regulieren.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 09.05.2010 22:25
Titel Re: Rückgaberecht bei per Internet erworbenen Zeichnungen |
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Dr. Pröt hat geschrieben: | SL-Design hat geschrieben: | Hat dein Kunde einen Grund genannt, warum er sie zurückgeben will?
Als gewerblicher Händler musst du zwar zurücknehmen, kannst aber den Zustand erwarten, in dem Du sie verschickt hast. |
...und wenn nicht, muss der Kunde den entstandenen Schaden bzw. die Wertminderung regulieren. |
wer hat denn die nachweispflicht?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 09.05.2010 22:28
Titel
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type1 hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | type1 hat geschrieben: | Ich glaube hier greift nur das Fernabsatzgesetz. |
Das gibt es nicht mehr. Das wurde 2002 in das BGB (§312b ff.) aufgenommen |
Ich halte umgehend mein halbwissendes Maul |
Was ich auch nur durch meine recherchen zum gesetzestext rausgefunden habe. zusammen kriegen wir das also doch irgendwie hin, nur alleine wirds murks.
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