Karlarsch
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Verfasst Mi 30.03.2011 14:12
Titel
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Solange nicht vertraglich vereinbart wurde, dass das Nutzungsrecht mit Beendigung der Geschäftsbeziehung erlischt, kann der ehemalige Kunde die für ihn erstellte Webseite auch weiterhin nutzen.
IANAL. Darum: Konsultiere einen Fachanwalt.
Gruß
Karl
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