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mizkA
Dabei seit: 07.11.2003
Ort: Saarbrücken
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 16:47
Titel
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Also ich find nicht, dass es zu spät ist
Ich hab eben angefangen und wer noch son Stündchen nun hier sitzen und danach is gut.
Und das mit dem Auslöschen is völliger Schwachsinn ich lern immer so und naja NEIN ich protz jetzt nicht mit meinem Abi und Unischnittblablablub
Also jedem das seine und ES IST NIE ZU SPÄT
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cterweh
Dabei seit: 12.01.2004
Ort: Ahaus
Alter: 41
Geschlecht:
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DeDannika
Dabei seit: 27.02.2005
Ort: ruhrgebiet
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 16:59
Titel
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hiiilllllfffääääääää,
hab jetzt alles durch bis auf kosten und erlöse und sozialrecht. habe keine idee, was da kommen kann?
was versteht man unter berufsbezogene arbeits- und sozialrechtlich vorschriften - aus dem ersten prüfungsbogen?
glaube ich als GESTALTER werde mich derbe zu koksen und ne astreine zp hinlegen. mir fehlen aber leider 120 euro
aber evtl. hilft ja nen bisschen meskalin - farbenlehre muhahaha
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shakadi
Griller Killer
Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 17:01
Titel
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Kleiner Tipp an alle, die sich hier grad verrückt machen!
Nich hier rumhängen... ranglotzen.
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cterweh
Dabei seit: 12.01.2004
Ort: Ahaus
Alter: 41
Geschlecht:
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andre-o
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Nordrhein-Westfalen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 17:07
Titel
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Zusammenfassung zum Thema Tarifrecht
Tarifrecht
Das Tarifrecht regelt die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften)
Tarifautonomie
Der Staat hat keinen Einfluss af die Tarifverhandlungen
Hauptaufgaben der Gewerkschaft
> Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen
Hauptaufgabe der Arbeitgeberverbände
> Wahrung und Förderung von Interessen der Mitglieder
Sonstige Aufgaben der Gewerkschaften
> Abschluss von Tarifverträgen
- Führen von Tarifverhandlungen und abschließen von Tarifverträgen
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Arbeitszeit und Lohn zu Gunsten der Arbeitnehmer
> Einflussnahme auf der betrieblichen Ebene
- Wahrung von Interessen von Gewerkschaftsmitgliedern
> Sozialpolitik
- Stellungnahme zu geetzlichen Maßnahmen, die die Arbeitnehmer direkt betreffen (z.B. Einführung der Pflegeversicherung)
Tarifvertrag
> Lohn- und Gehaltstarifverträge
- geldliche Arbeitsbedingungen
- Ausbildungsvergütungen
> Rahmentarifvertrag
- regelt die Entgeldgruppen unter Berücksichtigung von Ausbildung, Alter, Schwierigkeitsgrad, ...
> Manteltarifverträge
Regelt die Arbeitsbedigungen der Arbeitnehmer
- Anzahl der wöchentlichen/ mtl. Arbeitsstunden
- Anzahl der Urlaubstage / Jahr
- 13. Monatsgehalt
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Anteil der vermögenwirksamen Leistungen
- Zuschläge für z.B. Mehr- oder Sonntagsarbeit
Ablauf der Tarifverhandlungen
- Tarifverträge kommen in Verhandlungen zwischen tarifparteien zustande
- Schlichtung geht vor Streik!!
Streik
- planmäßig, vorübergehende Arbeitsniederlegung
- zur Erlangung der in der Tarifverhandlungen gesetzen Ziele
- Arbeitsverhälnisse ruhen und bekommen keinen Lohn, lediglich eine Unterstützung aus der Gewerkschaftskasse
verschiedene Arten von Streiks
> Gewerkschaftlicher Streik: erlaubt, da durch die Gewerkschaft durchgeführt
> Wilder Streik: spontane Arbeitsniederlegungen, die nicht durch die Gewerkschaft gebilligt werden, außerdem sind sie rechtswidrig
> Vollstreik: Alle Arbeitnehmer eines Betriebes legen die Arbeiten nieder; unzulässig
> Schwerpunkt bzw. Teilstreik: in bestimmten Bereichen wird gestreikt; mit wenig Aufwand der Gewerkschaften wird die gesamte Leisungsfähigkeit eines Unternehmens geschwächt
> Warnstreiks: Arbeitsniederlegungen während den Tarifverhandlungen, rechtlich unzulässig
> Sympathie oder solidaritätsstreik: andere Gewerkschaften, die unabhängig von der Tarifverhandlungen sind unterstützen den Streik; echtlich unzulässig
Aussperrung
- Arbeitskampfmaßnahme der Arbeitgeber
- Arbeitsverhältnisse einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern werden aufgehoben
- Arbeits- und Lohnzahlungspflicht für diese Zeit entfallen
Schlichtung
- Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen den Tarifpartnern
- neutrale Person, die bei beiden Parteien ein hohes Ansehen genießen sollte
- Schlichtung geht vor Streik
Tarifliche Fiedenspflicht
- während der laufzeit eines Tarifvertrages dürfen die Tarifparteien keine Arbeitskampfmaßnahmen einsetzen > Streik oder Ausperrung
- bei Nichtbefolgug ist die jeweilige Partei zu Schadensersatz verpflichtet
Urabstimmung
- nachdem der Schlichtungsversuch des Schlichters gescheitert ist, kommt es zur ersten Urabstimmung der Gewerkschaftmitglieder über den Einsatz von Arbeitskapfmaßnahmen
- Streik durch Gewerkschaft: 75% der Mitglieder müssen zustimmen
- Gegenmaßnahmen durch Arbeitgeber: der Arbeitgeber kann als Gegenmaßnahme die Aussperrung durchführen, wonach es zur zweiten Urabstimmung kommt
- In der zweiten Urabstimmung sind nur 25% Zustimmung erforderlich
Allgemeingültigkeit von Tarifverträgen
- gelten zunächst nur für Mitglieder der Gewerkschaft
- Mitglieder, die der gewerkschaft nicht angehören, können diese Leistungen nicht beanspruchen
- durch Allgemeingültigkeit (§TVG) kann ein Tarifvertrag auch auf Arbeitsverhältnisse angewandt werden, bei denen der Arbeitgeber keiner Gewerkschaft abgehört
Viel Spaß beim Lernen!!!! Ich gehe mal eben Pizza
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DeDannika
Dabei seit: 27.02.2005
Ort: ruhrgebiet
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 17:14
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super fresh, vielen lieben dank adre-o. damit kann ich was anfanegn. werds mir unters kopfkissen legen.
guten apptit beim pizza
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bluemoon
Dabei seit: 04.04.2005
Ort: Ladenburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 17:16
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OK.
Also im Prinzip kann ich nun fast alle Fragen beantworten.
Ein paar Sachen muss ich noch verinnerlichen/ durchlesen.
Verrückt mach ich micht jetzt auch nicht mehr
Bedanke mich noch recht herzlich an der regen Teilnahme.
Und wünsche alle Mitprüflingen viel Glück und Erfolg.
Peace.
gruß
bluemoon
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