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Thema: WiSo-Frage(N) vom 22.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> WiSo-Frage(N)
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beta_
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Verfasst Di 24.03.2009 23:42
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frage...

tarifvertragsparteien für die druckbranche in deutschland:

Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und ver.di Medien, Kunst und Industrie (ver.di = vereinte Dienstleistungsgewerkschaft)

richtig? gilt dasselbe für mediengestalter?
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beta_
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2008
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Verfasst Di 24.03.2009 23:49
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a) AN ist 12 wochen krank. wer zahlt das?
b) nach 10 wochen gibts keine knete mehr. welches gericht ist zuständig?
c) welche besonderheit unterscheidet diese gerichtsbarkeit von anderen gerichten?
d) wieviele instanzen gibts?


bitte korrigieren

a) 6 wochen der AG dann die KV

b) sozialgericht

c)

d) sozialgericht, landes-sozialgericht, bundes-sozialgericht
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Jagi

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Verfasst Mi 25.03.2009 08:41
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beta_ hat geschrieben:
frage...

tarifvertragsparteien für die druckbranche in deutschland:

Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und ver.di Medien, Kunst und Industrie (ver.di = vereinte Dienstleistungsgewerkschaft)

richtig? gilt dasselbe für mediengestalter?


Richtig! Und gilt auch für MG * Ja, ja, ja... *

a) richtig, ich glaube die KV zahlt dann aber nur 80% oder so. Weiß das aber nicht genau

b) 10 Wochen im Zeitraum der Erkankung? Oder überhaupt vom AG? Dann wär das Arbeitsgericht zuständig.

c,d) * Keine Ahnung... *
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Jojo_01

Dabei seit: 20.08.2008
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Verfasst Mi 25.03.2009 11:38
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beta_ hat geschrieben:
a) AN ist 12 wochen krank. wer zahlt das?
b) nach 10 wochen gibts keine knete mehr. welches gericht ist zuständig?
c) welche besonderheit unterscheidet diese gerichtsbarkeit von anderen gerichten?
d) wieviele instanzen gibts?


bitte korrigieren

a) 6 wochen der AG dann die KV

b) sozialgericht

c)

d) sozialgericht, landes-sozialgericht, bundes-sozialgericht


zu c.) Sozialgerichte sollen:
- im einzellfall fehlerhafte Entscheidungen der gesetzlichen Sozialversicherungen korrigieren
- den Einzelnen vor ungerechter Behandlung durch die gesetzlichen Sozialversicherungen schützen
- das Sozialrecht weiterentwickeln
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beta_
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2008
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Verfasst Mi 25.03.2009 13:37
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Jagi hat geschrieben:


b) 10 Wochen im Zeitraum der Erkankung? Oder überhaupt vom AG? Dann wär das Arbeitsgericht zuständig.




glaube, wenn dann eben die kv zahlt, dass dann das sozialgericht zuständig ist...
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bonkers

Dabei seit: 18.03.2006
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Verfasst Mi 25.03.2009 14:36
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wenn innerhalb der ersten 6 krankheitswochen der arbeitgeber den lohn nicht weiter zahlt, ist das arbeitsgericht zuständig. nach der 6. woche übernimmt ja dann die krankenversicherung die zahlung...sollte da irgendwas schieflaufen, ist das sozialgericht zuständig (kv ist ja immerhin teil der sozialversicherung).

zumindest mein ich mir das so aufgeschrieben und gemerkt zu haben *zwinker*
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Cayman-n-

Dabei seit: 19.09.2007
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Verfasst Mi 25.03.2009 16:12
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Frage zur ZP von 2005

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Hey Leute ZP '05, Frage U5:

"Nennen Sie 3 wichtie Organde der Betriebsverfassung und deren Aufgabe. (Organ: ..., Aufgabe: ...)"


Weiss jemand von euch die Antwort?! Finde es im WiSo-Buch nicht wirklich. *Schnief*


Danke im voraus! ,)


Liebe Grüße und viel Spaß noch weiterhin beim Lernen für Morgen. ^^
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Dotter

Dabei seit: 19.10.2008
Ort: Kirn
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.03.2009 16:18
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E.
Organe der Betriebsverfassung
I.
Betriebsrat
II.
Gesamtbetriebsrat
III.
Konzernbetriebsrat
IV.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
V.
Betriebsversammlung
VI.
Wirtschaftsausschuss
VII.
Einigungsstelle
VIII. Sprecherausschuss der leitenden Angestellten
IX.
Vertrauensmann der Schwerbehinderten


Aufgaben musste dir selber suchen *zwinker* Hab jetzt irgendwie keine Lust alles aufzuschreiben *zwinker*
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