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Thema: WiSo Frage aus alter AP vom 11.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> WiSo Frage aus alter AP
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palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.05.2009 13:12
Titel

WiSo Frage aus alter AP

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Hab hier ne WiSo Frage:

Was wird im Manteltarifvertrag geregelt?

1. Beiträge zur Krankenversicherung
2. Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages
3. Arbeitsbeginn
4. Höhe der Löhne
5. Dauer des Urlaubs

Als Lösung ist die 5. angegeben. Aber regelt der Manteltarifvertrag nicht auch die Arbeitszeit und somit die 3.?
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Kric

Dabei seit: 23.11.2006
Ort: Levern
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 11.05.2009 13:15
Titel

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Arbeitszeit wird doch innerbetrieblich geregelt und nicht im Tarifvertrag.

Außerdem geht es hier ja genaugenommen um den Arbeitsbeginn und nicht die gesamte Arbeitszeit. Und die legt ja meist der Chef fest...
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palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.05.2009 13:16
Titel

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Inwieweit ist dann diese Info richtig/falsch?

Manteltarifvertrag (MTV) = Rahmentarifvertrag
- alle Rahmenbedingungen des Arbeitslebens wie:
- Urlaub
- Arbeitszeit
- Zulagen
- Akkordgrundsätze
- Arbeitsbeispiele zur Eingruppierung
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Ypsilon

Dabei seit: 22.01.2007
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.05.2009 13:32
Titel

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Ich würde mal sagen, dass im MTV mit der Arbeitszeit gemeint ist, wieviel Stunden in der Woche zu arbeiten sind (oder am Tag).

Die Regelung über den Arbeitsbeginn ist eher eine Betriebsvereinbarung.

So würde ich das jetzt mal sagen * Keine Ahnung... *
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Kric

Dabei seit: 23.11.2006
Ort: Levern
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 11.05.2009 13:42
Titel

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Ypsilon hat geschrieben:
Ich würde mal sagen, dass im MTV mit der Arbeitszeit gemeint ist, wieviel Stunden in der Woche zu arbeiten sind (oder am Tag).

Die Regelung über den Arbeitsbeginn ist eher eine Betriebsvereinbarung.

So würde ich das jetzt mal sagen * Keine Ahnung... *



Das ist das was ich meinte *zwinker*
Danke.
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palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.05.2009 13:43
Titel

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Okay, so weit hab ich nicht gedacht, damit wär die Frage erklärt Lächel
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beta_

Dabei seit: 08.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 11.05.2009 16:51
Titel

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was sind übertarifliche sozialleistungen?
welche tarfivertagsart liegt vor?



und noch ne frage zum lohn

1. was ist das zu versteuernde einkommen?
gibts da ne einfache antwort ohne abzüge aufzuzählen??


und ein beispiel:

ein typ verdient 30.000 EUR

wieviel steuern muss er zahlen?

grundfreibetrag: 15.328 EUR

eingangssteuersatz: 15%

spitzensteuersatz: 42 %


30.000
- 15.328

=14672

muss er nun 15% davon steuern zahlen???

oder 42? zwischen 15 und 42 geht ja die kurve noch hoch, danach bleibts gleich.
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Brotkasten

Dabei seit: 21.01.2008
Ort: Schwabenländle
Alter: 113
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.05.2009 17:19
Titel

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Zitat:
was sind übertarifliche sozialleistungen?


ich würd mal sagen sowas in der Art:
- Jubiläumszulagen
- Anteilige Auzahlung von Gewinn
- Sonderurlaub über den gesetlichen Bestimmungen

Zitat:
welche tarfivertagsart liegt vor?


Hm also kann man so nicht beantworten denke ich mal. Kann entweder ein Flächentarifvertrag sein oder ein Rahmentarifvertrag ... kommt eben darauf an, ob der Vertrag auf ein Gebiet oder ein bestimmtes Gewerbe abgeschlossen wurde.


Zuletzt bearbeitet von Brotkasten am Mo 11.05.2009 17:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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