Jess
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Verfasst Do 30.03.2006 13:48
Titel
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Nachdem es nun einige falsch verstanden haben, oder es falsch verstehen wollten:
Originale Prüfungsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht des ZFA und dürfen nicht eingescannt, kopiert und veröffentlicht werden.
Private Materialsammlungen hingegen, die allgemeine Informationen über das Thema XY enthalten, dürfen weitergegeben werden.
Prüfungsunterlagen werden zwar häufig in Berufsschule ausgegeben, jedoch ist dies eigentlich auch nicht erlaubt,
da das Kopieren von Unterlagen untersagt ist...
Ich hoffe damit wurden jetzt endlich alle Fragen beseitigt.
Falls nicht, dann bitte hier im Thread nachfragen und nicht per pn.
Immerhin interessieren sich sicherlich noch weitere dafür.
Gruß
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