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Thema: Frage zur Wahlqualifikation(W3) für die AP vom 08.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Frage zur Wahlqualifikation(W3) für die AP
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Kyuugo
Threadersteller

Dabei seit: 30.01.2006
Ort: Moenchengladbach
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.01.2008 14:29
Titel

Frage zur Wahlqualifikation(W3) für die AP

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Hallo zusammen,

Vor mir liegt gerade die schriftliche Einladung der IHK zur Abschlussprüfung und nun habe ich noch ein paar fragen, was die Wahlqualifikation angeht bzw. das ankreuzen.

Ich mache meine Ausbildung in einem Betrieb, der eher weniger auf eine strukturierte Ausbildung wert legt, da es ein kleiner Betrieb ist und Auszubildene eher billige Arbeitskräfte darstellen....
Wahlqualifikationen wurden nicht zu Ausbildungsbeginn festgelegt, was natürlich auch gewissermaßen mein Verschulden ist, da ich mich nicht ausreichend informiert habe. Menno!
Aber nun ist es zu spät dafür, die AP steht an und ich hab mir vorgenommen, trotz der schlechten Bedingungen diese so gut wie möglich zu bestehen.

Meine Fachrichtung ist Mediendesign(NonPrint), doch wenn ich nun die W3-Module in diesem Bereich betrachte und mit anderen vergleiche, würde ich mich jetzt eher zu Medienoperating zuordnen, da wir hier schwerpunktmäßig interaktiven Medienprodukte erstellen und ich für die Porgrammierung und Qualitätskontrolle dieser zuständig bin.

Nun weiß ich aber nicht so recht, ob ich ein Kreuz bei "Herstellung interaktiver Medienprodukte" machen darf, das ja im Bereich Medienoperating liegt, obwohl ich ja die Fachrichtung Mediendesign gewählt habe. Denn das würde noch am ehesten auf das Schwerpunktthema zutreffen bzw. auf die Arbeit in der ich am meißten Erfahrung gesammelt habe und auch hier in der Firma zuständig bin.
Sicher gibt es einige W3-Module im Mediendesignbereich wie "Text-, Grafik-, Bildbearbeitung", "Bewegtbild- und Audiosignalbearbeitung", "Verpackungsdesign" oder "Datenbankanwendung", aber in diesen habe ich keineswegs so viel Erfahrung wie in der Herstellung interaktiver Medienprodukte...

Daher richte ich mich mal an Euch, und frage,ob ich auch im Medienoperatingbereich ein Kreuz machen darf oder wie ich jetzt weiterverfahren soll? Sollte ich mich an die IHK wenden oder welche Möglichkeiten habe ich noch?

Auch wüsste ich noch gerne was unter "Redaktionstechnik" zu verstehen ist. Sagt mir irgendwie gar nix und im Forum oder beim zfa hab ich auch nichts konkretes darüber gefunden... * Keine Ahnung... *

EDIT: Das mit der Redaktionstechnik hat sich erledigt, hab soeben einen Beitrag gefunden der das erläutert. Hier nochmal der Auszug:

redaktionstechnik 2:
a) seitenlayout von presseerzeugnissen nach redaktionellen vorgaben herstellen
b) infografiken und diagramme nach redaktionellen vorgaben erstellen und gestalten
c) mit redaktionssystemen texte, grafiken und bilder für zeitungs- sowie onlineerzeugnisse integrieren
d) zeitungs- und zeitschriftenseiten nach technischen und typografischen anforderungen sowie nach redaktionellen vorgaben umbrechen
e) redaktionell gestaltete beiträge und seiten für online-medien aufbereiten und in der ausgabemedium einstellen
f) aus vorliegenden beitragen und werblichen vorlagen online-angebote gestalten und verknüpfungen herstellen
g) bei der archivierung redaktioneller beitrage und bilder mitwirken, ergebnisse dokumentieren.

EDIT: Vielleicht kann ein Mod den Beitrag in das "Abschlussprüfung Praxis"-Forum verschieben, denn da gehört es ja eigentlich hin *zwinker*

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Gruß
Kyu


Zuletzt bearbeitet von Kyuugo am Di 08.01.2008 14:49, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Kyuugo
Threadersteller

Dabei seit: 30.01.2006
Ort: Moenchengladbach
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.01.2008 10:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ok, die Frage hat sich erledigt, habe eben bei der IHK angerufen.
Mann muss schon ein W3 Modul auswählen, was in der ausgebildeten Fachrichtung angesiedelt ist.

Wär ja auch zu schön gewesen.... Lächel
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