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Thema: [AP06] Stoffsammlung WiSO/D/Gk vom 03.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> [AP06] Stoffsammlung WiSO/D/Gk
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shakadi
Griller Killer
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.11.2005 17:43
Titel

[AP06] Stoffsammlung WiSO/D/Gk

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Also gut, da als erstes bekanntlich die Prüfungen in den
Bereichen Wirtschaftskunde, Deutsch und Gemeinschaftkunde
kommen hier mal nen Thread zur Materialsammlung.

Postet fleissig. Ich werd dann versuchen die einzelnen Tipps
und Links hier auf der ersten Seite zu sammel.

Ich mach auch gleich mal den Anfang:

Wirtschaftskunde


Zuletzt bearbeitet von Jess am Mi 14.03.2007 19:35, insgesamt 7-mal bearbeitet
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chesster

Dabei seit: 13.04.2005
Ort: Süd-Niedersachsen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.04.2006 13:39
Titel

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Nalepa hat geschrieben:
Wie lange besteht in Deutschland eine generelle Schulpflicht?
13 Jahre // also hier bin ich mir nicht sicher ob das so stimmt * Keine Ahnung... *

Nein, Schule ist Ländersache und deshalb nicht einheitlich. In Thüringen ist z.B. 10 Jahre Schulpflicht, in Niedersachsen und anderen Ländern 12 Jahre.

Die Fragen und Antworten sind übrigens (viel) zu speziell. So sehr geht's nicht in die Tiefe.
Viel Erfolg beim Lernen!
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Kellerkind83

Dabei seit: 03.04.2006
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.05.2006 00:16
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jo das stimmt.

Zuletzt bearbeitet von Kellerkind83 am Di 02.05.2006 00:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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teshi

Dabei seit: 19.04.2006
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.05.2006 06:34
Titel

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in Deutschland besteht eine generelle Schulpflicht von 9 Jahren, darüber hinaus können die Länder noch ein bisschen was regeln Lächel
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Laja

Dabei seit: 26.03.2006
Ort: Karlsruher Raum
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 04.05.2006 11:04
Titel

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Huhu ihr lieben,

bin grad über Zahlen gestolpert bei den Sozialversicherungen.
Weiß jemand wie das ist? Wechseln die Beitragssätze oder wie sind die aktuellen? Bei den Krankenversicherungen gibts ja unterschiedliche.. bei den RV, PV usw auch???
Bei mir stehn auf den Blättern immer nur Stand 1997 oder 2004 oder so aber das is ja alles doch schon ein weilchen her.. oder bleibt das doch alles gleich?
Danke schon mal falls mir da wer helfen kann...

Grüße Lächel
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shakadi
Griller Killer
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.05.2006 11:21
Titel

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Laja hat geschrieben:
Huhu ihr lieben,

bin grad über Zahlen gestolpert bei den Sozialversicherungen.
Weiß jemand wie das ist? Wechseln die Beitragssätze oder wie sind die aktuellen? Bei den Krankenversicherungen gibts ja unterschiedliche.. bei den RV, PV usw auch???
Bei mir stehn auf den Blättern immer nur Stand 1997 oder 2004 oder so aber das is ja alles doch schon ein weilchen her.. oder bleibt das doch alles gleich?
Danke schon mal falls mir da wer helfen kann...

Grüße Lächel


Das sollte helfen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung

RV
Zitat:
Der Beitragssatz wird als Prozentsatz vom Bruttolohneinkommen (Arbeitsentgelt) erhoben, letzteres gedeckelt auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Er beträgt seit dem 1. Januar 2003 19,5 %, für die Knappschaftsversicherung mehr (seit 1. Januar 2003 25,9 *balla balla*. Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 18. November 2005 soll er bis zum 1. Januar 2007 auf 19,9 % steigen (Abschnitt 2.1 des Koalitionsvertrages).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung

KV
Zitat:
Den Beitrag zur gesetzlichen Krankenkassen teilten sich bis Juni 2005 der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. D. h. bei einem Beitragssatz von 14% hat der Arbeitnehmer davon die Hälfte (7% von seinem Bruttoeinkommen) bezahlt. Seit Juli 2005 wurden alle Beiträge um 0,9 Prozentpunkte gesenkt. Der ehemalige Satz von 14% wurde also auf 13,1% gesenkt. Dies teilen sich beide Parteien zu gleichen Teilen. Neu hinzugekommen ist ein Sonderbeitrag von ebenfalls 0,9 Prozentpunkten. Dieser wird jedoch allein vom Arbeitnehmer getragen; statt bisher 14/2 = 7% zahlt der Arbeitnehmer jetzt also 13.1 / 2 + 0,9% = 7,45%. Der Beitrag des Arbeitgebers ist dagegen von 7% auf 6,55% gesunken. Angewendet wird der Beitragssatz auf das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei monatlich 3.562,50 Euro liegt, d. h. darunter liegende Monats-Einkommen sind beitragspflichtig, der darüber liegende Anteil bleibt beitragsfrei.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung

AV
Zitat:
Die Arbeitslosenversicherung speist sich zu jeweils gleicher Höhe aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie beträgt im Jahr 2006 6,5 % des Bruttolohns. Zur Finanzierung der versicherungsfremden Aufgaben, die der Bundesagentur übertragen sind, zahlt der Bund gem. § 363 SGB III einen Bundeszuschuss. Ab Februar 2006 wird das Arbeitslosengeld, das aus der Arbeitslosenversicherung stammt (Arbeitslosengeld I), maximal 12 Monate gezahlt (vorher: 32 Monate). Ausnahme: Arbeitslose über 55 Jahre erhalten 18 Monate Arbeitslosengeld I. Das sogenannte Arbeitslosengeld II, dass im Rahmen der Hartz-Reformen die alte Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe ersetzt hat, wird nicht aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt, sondern ist steuerfinanziert.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2006 in den alten Bundesländern 5.250 und in den neuen Bundesländern 4.400 Euro. Ab dieser Bruttoeinkommenshöhe steigt der abzuführende Betrag nicht mehr. Bei einem Einkommen von 6.000 Euro werden dementsprechend 341,25 Euro fällig; also 6,5 % von 5.250 Euro.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenversicherung

PV:
Zitat:
gesetzlich Versicherten beträgt der Beitragssatz derzeit 1,7 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts (siehe Sozialgesetzbuch XI § 55). Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde erstmals das Prinzip der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungen nicht mehr angewendet: in allen Bundesländern außer Sachsen gibt es zwar eine nominelle Halbteilung der Beitragszahlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern; durch die gleichzeitige Streichung des gesetzlichen Feiertags "Buß- und Bettag" wurde aber bewirkt, dass die finanzielle Belastung der Arbeitgeber durch eine entsprechende Erhöhung der Mehrwertproduktion durch die Arbeitnehmer kompensiert wird; die Pflegeversicherung wird faktisch also ausschließlich arbeitnehmerseitig finanziert. In Sachsen ist der Feiertag erhalten geblieben, dafür werden die Pflegeversicherungsbeiträge aber von den Arbeitnehmern alleine getragen. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet sich von den anderen Zweigen der Sozialversicherung also im Wesentlichen dadurch, dass es sich um eine einseitig arbeitnehmerfinanzierte Pflichtversicherung handelt, während die Kranken-, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung paritätisch finanziert werden. Der Abschied von der paritätischen Finanzierung bei der Einführung der Pflegeversicherung wird im Allgemeinen von Sozialversicherungsexperten als Wendepunkt angesehen, der den mit dem Ende der Blockkonfrontation einhergehenden Abschied von der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Lebensrisiken der Arbeitnehmer markiert.

Von Rentnerinnen und Rentnern ist seit dem 01.04.2004 ihr Beitrag zur Pflegeversicherung allein zu tragen. Davor gab es für diese Gruppe einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung


Btw: Hätteste nen bisschen gesucht und dir die Links angeschaut wärst du auch selbst darauf gekommen *zwinker*
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Laja

Dabei seit: 26.03.2006
Ort: Karlsruher Raum
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 08.05.2006 19:44
Titel

Viel Erfolg

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danke schön...

ja hm. stimmt...


Also Ihr Lieben Lächel ich wünsch euch morgen ganz viel Glück und Erfolg.
Grüße
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