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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.06.2008 23:49
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ich würde die rohdaten so weit reduzieren, wie es möglich ist.. ich weiss ja nicht wie das in after effects usw. ist... ich denk da z.b. an photoshop: du kannst die ganzen bearbeitungsebenen erstellen... oder alles "auf eine" ebene reduzieren, dass ein nachvollziehen nicht mehr möglich ist.... usw. usf. da gibt es ja einige metoden den "vorgang" zu vertuschen.... das gleiche kannst doch bestimmt auch in after effects tun? dann würd ich das zumindest an manchen stellen tun und zusätzlich wie gesagt wurde... einiges an geld einfordern....
...der wunsch ist ja etwa vergleichbar mit ausschliesslichen nutzungsrechten. da kannste natüürlich einiges verlangen und zwar einiges mehr als der "erste" auftrag eingebracht hatte.
..in der schule haben wir - selbst von einem diplom designer mit eigener werbeagentur - gelernt, dass man den preis bei ausschließlicher nutzung und weltweitem einsatzgebiet locker mit dem faktor 5 (maximal) multiplizieren kann. schliesslich kann er folgend ja ALLES damit wo und wann er will anstellen.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.06.2008 07:51
Titel
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Das Eigentumsrecht an Rohdaten, offenen Daten, Reinzeichnungen etc. ist in der Rechtsprechung nicht geregelt.
Es gibt keinen höchstrichterlichen Entscheid, der heranzuziehen ist!
Entscheidend hängt es davon ab, was in den AGBs der beiden Parteien steht.
Alles andere ist falsch.
Der TO kann die Daten verweigern, läuft dann gefahr wg. Schadensersatz verklagt zu werden.
Sinnvoll momentan, wenn die AGBs nix hergeben, die Daten untr Vorbehalt herausgeben und danach auf Urheberrechtsverletzung zu klagen.
Das war keine Rächtsbelehrung
Zuletzt bearbeitet von Mac am Fr 27.06.2008 07:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Fr 27.06.2008 08:50
Titel
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Mac hat geschrieben: | Das Eigentumsrecht an Rohdaten, offenen Daten, Reinzeichnungen etc. ist in der Rechtsprechung nicht geregelt.
Es gibt keinen höchstrichterlichen Entscheid, der heranzuziehen ist!
Entscheidend hängt es davon ab, was in den AGBs der beiden Parteien steht.
Alles andere ist falsch.
Der TO kann die Daten verweigern, läuft dann gefahr wg. Schadensersatz verklagt zu werden.
Sinnvoll momentan, wenn die AGBs nix hergeben, die Daten untr Vorbehalt herausgeben und danach auf Urheberrechtsverletzung zu klagen.
Das war keine Rächtsbelehrung |
aber warum sollte das so sein? wenn die rohdaten nie vertragsbestandteil waren sondern nur das bestellte endprodukt (was ja geliefert wurde) - warum sollte dann der kunde anspruch auf die arbeitsdaten haben? er hat seinen bestellten film bekommen und gut. alles weitere ist ein weiterer auftrag der entsprechend extra bezahlt wird. oder krichst du bei jedem elektrogerät oder auto das du kaufst direkt die baupläne mit dazu geliefert? doch wohl auch nich oder?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 27.06.2008 09:38
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deliciious hat geschrieben: |
..in der schule haben wir - selbst von einem diplom designer mit eigener werbeagentur - gelernt, dass man den preis bei ausschließlicher nutzung und weltweitem einsatzgebiet locker mit dem faktor 5 (maximal) multiplizieren kann. schliesslich kann er folgend ja ALLES damit wo und wann er will anstellen. |
ich bezweifel ernsthaft, das das für kleinunternehmer und mittelständische unternehmen gilt. das kann sich vielleicht n global player leisten aber alle anderen? schön wäre es auf jeden fall!
allerdings wäre eine reduzierung der rohdaten ja nicht das was gewünscht ist. es soll ja editierbar sein, daher ja auch der einwand vom TO. sonst könnten sie ja auch nur einzelne filmteil bekommen. vermutlich reicht denen das nicht aus.
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Schlawiner hoch 2
Dabei seit: 11.06.2008
Ort: Im Norden
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.06.2008 10:24
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Mich würde mal interessieren, ob der Film auch in chinesisch erstellt wurde, bzw. in allen Sprachen von Ländern, in denen die Firma auch vertreten ist.
Davon mal ab ist es doch so, als ob ein Zauberer für eine Firmenfeier gebucht wird und 2 Wochen später soll er dem Chef der Firma verraten, wie die Zaubertricks funktionieren, weil demnächst eine Betriebsfeier in einer Zweigstelle in China stattfindet und die sich dort den Zauberer sparen wollen...
Ausserdem wer sagt denn, daß Du das Rohmaterial für unbestimmte Zeit aufbewahren musst, um es irgendwann mal auf Anfrage des Kunden rauszugeben? Du hast Deinen Job erfüllt und dem Kunden das bestellte Material ausgehändigt. Alles weitere würde ich mir gut bezahlen lassen...
Nur mal mein Senf dazu.
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.06.2008 10:31
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Mac hat geschrieben: | Entscheidend hängt es davon ab, was in den AGBs der beiden Parteien steht.
Alles andere ist falsch. |
Interessieren mich denn als Agentur die AGB meines Geschäftskunden?
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.06.2008 10:37
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stsy2k hat geschrieben: | Mac hat geschrieben: | Entscheidend hängt es davon ab, was in den AGBs der beiden Parteien steht.
Alles andere ist falsch. |
Interessieren mich denn als Agentur die AGB meines Geschäftskunden? |
nö.
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