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Thema: Wohung tapezierfähig übergeben. vom 21.01.2010


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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 14:42
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Re: Wohung tapezierfähig übergeben.

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Cus.ario hat geschrieben:

Ich habe meinen Vermieter noch nicht gefragt was damit gemeint ist, aber ich will vorbereitet sein wenn er mir sagt, dass alle Tapeten runter müssen.


Also lieber über ungelegte Eier aufregen *zwinker*
Vll wäre das ganze schon lange mit einem einfachen Anruf bei dem geklärt… 
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Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 15:07
Titel

Re: Wohung tapezierfähig übergeben.

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Zim hat geschrieben:
Cus.ario hat geschrieben:

Ich habe meinen Vermieter noch nicht gefragt was damit gemeint ist, aber ich will vorbereitet sein wenn er mir sagt, dass alle Tapeten runter müssen.


Also lieber über ungelegte Eier aufregen *zwinker*
Vll wäre das ganze schon lange mit einem einfachen Anruf bei dem geklärt… 


Ich rege mich ja nicht auf, sondern will informiert sein. Bin ich im Unrecht muss ich in den sauren Apfel beissen und die Tapete runterreissen. Ich habe halt den Wohnungsübergabetermin auf den 28. Februar gelegt und daraufhin kam ein Brief von ihm das ich bittte Paragraf §8 Absatz 7 (der oben erwähnte) beachten sollte und er deswegen einen früheren Termin vorschlägt......da hats bei mir natürlich Klick gemacht.

Aber es kann auch sein, das ich dem Vermieter unrecht tu. * Keine Ahnung... *

Übrigens:
Zitat:

Eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu besei-tigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 16:16
Titel

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Kennst du niemand der Mitglied im Mieterschutzbund ist? die können da kostenlos anrufen und sich informieren.

Wobei deren Auskunft nur ein erster Anhaltspunkt sein kann, m.E. alles andere als verbindlich bei der Entscheidung ob man es auf einen Rechtstreit ankommen lassen will.
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Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 16:50
Titel

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Zim hat geschrieben:
Kennst du niemand der Mitglied im Mieterschutzbund ist? die können da kostenlos anrufen und sich informieren.

Wobei deren Auskunft nur ein erster Anhaltspunkt sein kann, m.E. alles andere als verbindlich bei der Entscheidung ob man es auf einen Rechtstreit ankommen lassen will.



So hats mir gerade auchmein Anwalt gesagt.

Eigentlich habe ich Recht doch wenn der Vermieter die Kaution einbehält muss ich diese wohl gerichtlich eintreiben. Au weia!
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