mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 20:06 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Wohung tapezierfähig übergeben. vom 21.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Plauderecke -> Wohung tapezierfähig übergeben.
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 11:58
Titel

Wohung tapezierfähig übergeben.

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hier tummeln sich ja viele die von allem ne Ahnung haben und da hätte ich mal ne Frage zu Mietverträgen.

Ist eine handschriftlicher Zusatz zu dem Paragraf Schönheitsreparaturen rechtens?

Zitat:
Punkt 7
Ferner vereinbaren die Parteien: Die vorhandenen Tapeten werden übernommen und vom Mieter getrichen. Bei Auszug wird die Wohnung tapezierfähig übergeben.


Was ist hier mit tapezierfähig gemeint? Bohrlöcher stopfen? Alte Tapeten runter?


Ich habe meinen Vermieter noch nicht gefragt was damit gemeint ist, aber ich will vorbereitet sein wenn er mir sagt, dass alle Tapeten runter müssen.
Ich wohne seit Nov. 2007 in der Wohnung, ziehe zum 01. März aus undbeim Einzug habe ich die Wohnung komplett (Decke & Wände) weiß/hellgelb gestrichen.

Danke, Stefan
  View user's profile Private Nachricht senden
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 12:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

lass die tapete mal schön an der wand. wenn du die wohnung unrenoviert übernommen hast brauchst du die auch nur besenrein übergeben. tapezierfähig heiß meiner meinung nach keine ölfarben kein strukturputz oder holzverkleidung an der wand.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 12:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Gerade in diesem Punkt hat sich die Rechtsprechung zu Gunsten der Mieter geändert.
Wenn in deinem Vertrag von laufenden Schönheitsreparaturen die Rede ist UND Renovierung
bei Auszug, sind beide ungültig. Dann brauchst du gar nix zu machen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 12:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das hoffe ich auch.

Was mich ärgert ist dass ich in den zwei Jahren viele Dinge von Vermieterseite einfach so hingenommen habe (Auszug für eine Woche wegen Handwerker im Haus, zwei Wände komplett verschimmelt, undichte Fenster, Flecken an der Decke, Heizungsventile kaputt) ohne irgendwelche Mietminderungen usw. auszusprechen.


Es bleibt also beim Hoffen solange ich nix anwaltsmäßiges oder Urteile oder was weiß ich in der Tasche habe.


@Mac: Stimmt, ich wollte dir noch was schicken..... * Wo bin ich? *
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 12:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Guck mal, in dem Artikl hier wird einiges bhandelt in Bezug auf Schönheitsreparatur-Klauseln
http://www.mieter-themen.de/article801.html

Da wird auch erläutert, was tapezierfähig heißt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 13:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Guck mal, in dem Artikl hier wird einiges bhandelt in Bezug auf Schönheitsreparatur-Klauseln
http://www.mieter-themen.de/article801.html

Da wird auch erläutert, was tapezierfähig heißt.



Puh, viel Stoff. Ich werde mich mal durcharbeiten. Danke Bastian.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 13:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

"Da nich für" wie man so schön sagt. War ja nur ein bißchen Googlen und schnell mal diagonal lesen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Cus.ario
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 13:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
"Da nich für" wie man so schön sagt. War ja nur ein bißchen Googlen und schnell mal diagonal lesen.



Es gibt so viele Seiten im Netz die dieses Thema behandeln und 1000 verschieden Antworten zu meiner Frage. Ich dachte ich beschaffe mir "einfach" mal einen Überblick aber das ist schwerer als ich dachte. *Schnief*

Denke das ich mit meiner bekloppten Haltung "an das Gute im Menschen plädieren" auf die Fresse falle und innerhalb kürzester Zeit eine Wohnung renovieren muss, einen Umzug organiesieren und in der alten Wohnung die komplette Tapete runterkratzen muss. *Schnief*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Plauderecke


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.