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Cus.ario
Threadersteller
Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.01.2010 11:58
Titel Wohung tapezierfähig übergeben. |
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Hier tummeln sich ja viele die von allem ne Ahnung haben und da hätte ich mal ne Frage zu Mietverträgen.
Ist eine handschriftlicher Zusatz zu dem Paragraf Schönheitsreparaturen rechtens?
Zitat: | Punkt 7
Ferner vereinbaren die Parteien: Die vorhandenen Tapeten werden übernommen und vom Mieter getrichen. Bei Auszug wird die Wohnung tapezierfähig übergeben. |
Was ist hier mit tapezierfähig gemeint? Bohrlöcher stopfen? Alte Tapeten runter?
Ich habe meinen Vermieter noch nicht gefragt was damit gemeint ist, aber ich will vorbereitet sein wenn er mir sagt, dass alle Tapeten runter müssen.
Ich wohne seit Nov. 2007 in der Wohnung, ziehe zum 01. März aus undbeim Einzug habe ich die Wohnung komplett (Decke & Wände) weiß/hellgelb gestrichen.
Danke, Stefan
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.01.2010 12:02
Titel
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lass die tapete mal schön an der wand. wenn du die wohnung unrenoviert übernommen hast brauchst du die auch nur besenrein übergeben. tapezierfähig heiß meiner meinung nach keine ölfarben kein strukturputz oder holzverkleidung an der wand.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.01.2010 12:12
Titel
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Gerade in diesem Punkt hat sich die Rechtsprechung zu Gunsten der Mieter geändert.
Wenn in deinem Vertrag von laufenden Schönheitsreparaturen die Rede ist UND Renovierung
bei Auszug, sind beide ungültig. Dann brauchst du gar nix zu machen.
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Cus.ario
Threadersteller
Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.01.2010 12:37
Titel
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Das hoffe ich auch.
Was mich ärgert ist dass ich in den zwei Jahren viele Dinge von Vermieterseite einfach so hingenommen habe (Auszug für eine Woche wegen Handwerker im Haus, zwei Wände komplett verschimmelt, undichte Fenster, Flecken an der Decke, Heizungsventile kaputt) ohne irgendwelche Mietminderungen usw. auszusprechen.
Es bleibt also beim Hoffen solange ich nix anwaltsmäßiges oder Urteile oder was weiß ich in der Tasche habe.
@Mac: Stimmt, ich wollte dir noch was schicken.....
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.01.2010 12:55
Titel
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Guck mal, in dem Artikl hier wird einiges bhandelt in Bezug auf Schönheitsreparatur-Klauseln
http://www.mieter-themen.de/article801.html
Da wird auch erläutert, was tapezierfähig heißt.
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Cus.ario
Threadersteller
Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.01.2010 13:20
Titel
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Puh, viel Stoff. Ich werde mich mal durcharbeiten. Danke Bastian.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.01.2010 13:30
Titel
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"Da nich für" wie man so schön sagt. War ja nur ein bißchen Googlen und schnell mal diagonal lesen.
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Cus.ario
Threadersteller
Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.01.2010 13:37
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | "Da nich für" wie man so schön sagt. War ja nur ein bißchen Googlen und schnell mal diagonal lesen. |
Es gibt so viele Seiten im Netz die dieses Thema behandeln und 1000 verschieden Antworten zu meiner Frage. Ich dachte ich beschaffe mir "einfach" mal einen Überblick aber das ist schwerer als ich dachte.
Denke das ich mit meiner bekloppten Haltung "an das Gute im Menschen plädieren" auf die Fresse falle und innerhalb kürzester Zeit eine Wohnung renovieren muss, einen Umzug organiesieren und in der alten Wohnung die komplette Tapete runterkratzen muss.
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