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Verfasst Do 11.09.2008 09:26 Titel
Hallo Rene
Bist du im Rechtsschutz, oder: kennst Du nen Anwalt ... Da würde ich sowas nachfragen ...
BTW: Ich habe mir meine Auflistung noch mal überlegt:
Ich denke, die Angabe der gestalterisch Tätigen ist doch notwendig, weil es da um das Nachweisen von geistigem Eigentum geht, da kann sogar der Hinweis auf Copyrights notwendig werden.
Das werde ich jetzt oben entsprechend noch ändern ...
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