mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27.04.2024 16:52 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Movie-Artworks vom 10.05.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Movie-Artworks
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
Wienerr
Threadersteller

Dabei seit: 12.08.2011
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.05.2012 16:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
dann sind das keine freelancer. Außerdem besteht da die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Und auch Freiberufler müssen sich um Folgeaufträge kümmern.


heisst es dass man bei der Stellenbeschreibung die ich verlinkt habe meinen eigenen PC und meine Programme mitnehmen muss? und suchen die etwa einen festangestellten obwohl sie bei der beschreibung freelancer angegeben haben?

ist keine thema dass man als selbständiger der von zuhause aus arbeitet und neben miete software,hardware usw... finanzieren muss und man mit 30 euro nicht sehr weit kommt. ich denke es gab hier einen thread eines selbständigen der 5000 visitenkarten erstellen musste nur um seine miete zahlen zu können:lol:

ich meinte die freelancer die direkt in der agentur arbeiten dennen software und hardware zur verfügung gestellt wird und man sich nicht um die kundensuche kümmern muss eben wie in einer festanstellung. ich habe schon früher eine anzeige gesehen, eine agentur suchte einen freelancer für den stundensatz 40 euro für drei wochen mit bezahltem hotel. also man könnte in drei wochen um die 5000 euro verdienen und musste nicht mal für die wohnung/hotel zahlen.



worshipper-also muss man mehr an steuer und versicherung zahlen? wenn du weisst wieviel es von 38 euro übrig bleibt dann sage es.


Zuletzt bearbeitet von Wienerr am Do 10.05.2012 16:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 10.05.2012 16:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wienerr hat geschrieben:
heisst es dass man bei der Stellenbeschreibung die ich verlinkt habe meinen eigenen PC und meine Programme mitnehmen muss? und suchen die etwa einen festangestellten obwohl sie bei der beschreibung freelancer angegeben haben?

Du arbeitest von deinem Büro aus, da steht zumindest nichts, dass du vor Ort bei denen sitzt. Wo meinst du das gelesen zu haben?
 
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 10.05.2012 16:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@ wienerr:

besuche mal ein existenzgründerseminar oder lass dich von einem steuerfachmann beraten. so bekommst du mehr infos und zielgerichteter als hier im forum. als freelancer hast du keine garantie das geld reinkommt. zahlt dein kunde mal einen monat nicht (und das kommt sehr oft vor), fehlt dir die kohle im haushalt. als freelancer bekommst du auch nicht sofort ein dispo oder kredit bei der bank... du zahlst alles selber und bekommst nichts, wenn du krankt wirst.

scheinselbständig ist man, wenn du bei einem unternehmen arbeitest mit den gleichen voraussetzungen wie ein festangestellter, jedoch auf "freier" basis. da bekommt dein arbeitgeber und du ordentlich probleme. denn der "arbeitgeber" darf dir eben nicht alle hard- und software zur verfügung stellen, wie bei einem angestelltem.

du bist außerdem jederzeit austauschbar durch einen anderen freien, zahlst unter umständen nicht in die rentenkasse ein und hast die schuldenfalle schnappt schneller zu! du brauchst nur 2-3 schlechte monate ohne geldeingang und deine laufenden kosten geben dir den rest...
 
Wienerr
Threadersteller

Dabei seit: 12.08.2011
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.05.2012 17:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

danke, ich werde mich darüber intensiv informieren.


neftlein-theoretisch könnte man das problem mit verspäteten bezahlung der kunden durch ein vertrag umgehen. in dem man sich schriftlich einigt dass der kunde bei verpäteten zahlung strafe zahlen muss.

besser wäre es wenn du deinen dienstleistungspreis etwas runterschraubst dafür aber bei verspäteter geldübergabe sattes geld an strafe kassierst. die kunden würden wissen dass du eingermassen preiswerter bzw. fair bist aber du verstehst kein spass wenn es um die verspätung der gelbübergabe geht denn du bist fair und perfekt Lächel . die kunden würden es dir nicht übel nehmen. dafür hast du zwar etwas weniger gehalt dafür wiederum konstankt. und wenn doch ein kunde sich verspätet hast du nächsten monat einen premiumzuschlag *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.05.2012 17:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wienerr hat geschrieben:
danke, ich werde mich darüber intensiv informieren.


neftlein-theoretisch könnte man das problem mit verspäteten bezahlung der kunden durch ein vertrag umgehen. in dem man sich schriftlich einigt dass der kunde bei verpäteten zahlung strafe zahlen muss.

besser wäre es wenn du deinen dienstleistungspreis etwas runterschraubst dafür aber bei verspäteter geldübergabe sattes geld an strafe kassierst. die kunden würden wissen dass du eingermassen preiswerter bzw. fair bist aber du verstehst kein spass wenn es um die verspätung der gelbübergabe geht denn du bist fair und perfekt Lächel . die kunden würden es dir nicht übel nehmen. dafür hast du zwar etwas weniger gehalt dafür wiederum konstankt. und wenn doch ein kunde sich verspätet hast du nächsten monat einen premiumzuschlag *zwinker*


naiv. Erstens: Auch solche Zuschläge unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen. Sowas verhält sich wie mahngebühren, die auch schnell mal sittenwidrig sind. Zweitens: recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Was ist, wenn der Kunde pleite ist. Oder deinen Anspruch bezweifelt? Dann darfste erst mal vor Gericht. Und bevor du jetzt "Rechtsschutzversicherung" rufst - informier dich mal, wie schwer das für Freelancer und Selbsständige vor allem im grafischen Gewrbe ist, eine zu bekommen. Und die will ja auch erst mal bezahlt werden.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
natalie-dg

Dabei seit: 19.03.2012
Ort: EU
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 10.05.2012 18:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wienerr hat geschrieben:
natalie-dg ich habe auch nicht vor mich auf diese stelle für weniger als 35 euro zu bewerben *zwinker*

Du vielleicht nicht. Aber andere. Und schon bist du aus dem Rennen!
Drum lass ichs gleich. Wünsch dir aber viel Glück. *zwinker*

Zudem - bei Stellen, in denen steht "ich bin von Anfang an nur bereit, das und das zu zahlen", ist Vorsicht angesagt.
Meistens sind das die Kunden, bei denen man um jeden Euro feilschen muss, obwohl sie gute Arbeit bekommen und der Preis i.O. ist. Muss nicht sein, ist aber oft der Fall.

Gute Kunden (Gott sei Dank gibt es die noch *Thumbs up!* ) zahlen gerne auch mal n Euro mehr, wenn sie wissen, dass sie ihre Sachen pünktlich und ordentlich bekommen. Ist leider nicht leicht, an solche zu kommen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 11.05.2012 09:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wienerr hat geschrieben:
neftlein-theoretisch könnte man das problem mit verspäteten bezahlung der kunden durch ein vertrag umgehen. in dem man sich schriftlich einigt dass der kunde bei verpäteten zahlung strafe zahlen muss.


den verschreiber nehm ich dir nicht übel *zwinker*

du hast immer einen vertrag in dem du alle bedingungen regelst, das nennt sich angebot mit auftragsbestätigung.

aber auch ein vertrag hält kunden nicht davon ab, etwas nicht zu bezahlen... bei deinem restlichen beitrag musste ich einfach nur schmunzeln. nimroy hat ja bereits aufgeklärt. so funktioniert es in der realität nicht.
 
 
Ähnliche Themen Die besten Musik Artworks...
Linksammlung: Künstler, Grafikdesigner, Artworks...
Movie Bilderrätsel
[3D Spielerei] Movie
Paint-Movie-Game
Wer kennt dieses Fun-Movie?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.