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Thema: Freelancer (Mediengestalter) Fragen vom 16.11.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Freelancer (Mediengestalter) Fragen
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josh33
Threadersteller

Dabei seit: 16.11.2018
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Verfasst Fr 16.11.2018 07:58
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Freelancer (Mediengestalter) Fragen

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Hallo,

ich bin Mediengestalter und habe vor als Freelancer einen Auftrag anzunehmen.
Folgende Arbeiten stehen an:
- Homepage gestalten
- Corporate Design (Logo etc.)

meine Frage hierzu: kann ich als Freelancer eine Rechnung schreiben für die anfallenden Arbeiten oder gibt es Probleme. Wenn ja, unter welchen Bezeichnung führe ich die Arbeiten auf der Rechnung auf?

Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 16.11.2018 10:34
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Ich würde dir eine Privatrechnung empfehlen. Hier mal ein paar Tipps:
https://www.arbeitstipps.de/rechnung-schreiben-als-privatperson-das-gibt-es-zu-beachten.html
https://www.unternehmerlexikon.de/rechnung-schreiben-ohne-gewerbe/

Die Rechnung musst du in jedem Fall bei der deiner Steuererklärung angeben. Was die Bezeichnung angeht, würde ich es so allgemein wie möglich halten.
 
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josh33
Threadersteller

Dabei seit: 16.11.2018
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Verfasst Fr 16.11.2018 11:29
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Ich würde dir eine Privatrechnung empfehlen. Hier mal ein paar Tipps:
https://www.arbeitstipps.de/rechnung-schreiben-als-privatperson-das-gibt-es-zu-beachten.html
https://www.unternehmerlexikon.de/rechnung-schreiben-ohne-gewerbe/

Die Rechnung musst du in jedem Fall bei der deiner Steuererklärung angeben. Was die Bezeichnung angeht, würde ich es so allgemein wie möglich halten.


Vielen Dank für die Antwort.
Also wie ich das lese muss ich bei der Rechnung dann auch keine Steuernummer etc. angeben richtig. Und was würden Sie an meiner stelle Schreiben und welchen Betrag in Rechnung stellen da es ja nicht mehr als 730€ sein dürfen
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 16.11.2018 13:14
Titel

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Ich glaube, die Angabe der Steuernummer ist auf Privatrechnung nicht zwingend erforderlich. Sicher bin ich aber nicht.

Der Betrag ist egal. Es fallen auf 730€ Gewinn lediglich keine Steuern an. Alles darüber wird eben zu deinem Einkommen hinzu gerechnet und versteuert. Du kannst als auch deutlich mehr verlangen. Dein Betrag ist bei einer Privatrechnung netto.
 
Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.11.2018 17:57
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Und die 730€ werden über alle weiteren Nebeneinkünfte aufsaldiert.
Wenn du also schon über andere Nebenjobs 729€ in diesem Jahr verdienst, setzt bereits ab 2€ Rechnungsbetrag die Versteuerung ein *zwinker*
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