Autor |
Nachricht |
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 09:58
Titel
|
|
|
die kleinunternehmerregelung hat nichts mit dr ust-id zu tun. ich kann auch 1 mio euro gewinn machen und brauch bei innerdeutschen geschäften keine ust-id.
|
|
|
|
|
Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 09:59
Titel
|
|
|
Und noch einal: du brauchst die USTID-Nr NUR, wenn du Rechnungen in die EU schreibst.
Innerhalb Deutschland ist das Blödsinn und macht auch absolut keinen Sinn.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
fmmusic
Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 10:01
Titel
|
|
|
Nimroy hat geschrieben: | fmmusic hat geschrieben: | wenn der kunde in deutschland ist, brauchst das nicht. ausser dein verdienst ist höher wie die kleinunternehmerregelung.
für den kunden ist das nur ein durchlaufender posten. er bezahlt dir die MWST und holt sie sich dann vom FA wieder.
wenn du asl kleinunternehmer eingestuft bist, brauchst das also nicht. |
Sorry, aber du vermischst da einiges und solltest vielleicht nochmal unser FAQ zum Thema Selbstständigkeit lesen. Du vermischst da Halbwissen über die Umsatzsteuer-Ident-Nr. und einer Steuernummer. |
...es wurde doch gefragt ob man sowas braucht, damit der kunde seine rechnung mit MWST bekommt.
zumindest habe ich es so verstanden. die steuernummer brauchst ja sowieso, ob kleinunternehmer oder nicht.
nur darfst da eben keine MWSt ausstellen. die identnummer wird das nicht benötigt. den die hat ja mit der MWST - angabe auf der rechnung erstmal wenig zu tun. ausser da unternehmen ist im ausland oder er hat eine gmbH. habe ich das soweit richtig vertsanden oder formuliert?
|
|
|
|
|
ricardanaujoks
Threadersteller
Dabei seit: 23.05.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mo 06.08.2007 10:08
Titel
|
|
|
Doch, schon. Zitat Finanzamt:
" ab dem XX.XX.XX sind Sie als Designerin tätig und wenden die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG an.
Bei Anwendung dieser Besteuerungsform ist ein Mehrwertsteuerausweis in den von Ihnen ausgestellten Rechnungen untersagt.
Treten Sie nun in Geschäftsbeziehung mit ausländischen Kunden (z.B. Luxemburg oder Belgien, usw.), können Sie natürlich auch an diese über die erbrachten Leistungen Rechnungen ausstellen. Dabei darf ebenfalls (wie bei Rechnungsempfängern im Inland) keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden gem. § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG."
Ich versteh ja, dass der Kunde die Rechnung absetzen möchte. Er kann aber doch nur die Mehrwertsteuer zurückverlangen. Würde ich jetzt Mehrwertsteuer erheben. müsste ich diese natürlich noch auf den üblichen Betrag aufschlagen, also kommt die Summe letztendlich auf die gleiche raus. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass er denkt, er würde den gleichen Endbetrag auf der Rechnung haben, inkl. Mehrwertsteuer. Wenn es sonst keinen Grund zu geben scheint... Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!!!
|
|
|
|
|
fmmusic
Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 52
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 10:10
Titel
|
|
|
wie ich sehe wurde hier UST Identnr. und MWST-Ausweisung durcheinander geworfen.
|
|
|
|
|
Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 10:20
Titel
|
|
|
aUDIOfREAK hat geschrieben: | die kleinunternehmerregelung hat nichts mit dr ust-id zu tun. ich kann auch 1 mio euro gewinn machen und brauch bei innerdeutschen geschäften keine ust-id. |
Gott sei Dank, ich dachte schon, ich müsste mein Briefpapier neu drucken lassen.
|
|
|
|
|
|
|
|