Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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roblade
Dabei seit: 27.06.2002
Ort: Düsseldorf/Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:44
Titel
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das heißt du darfst irgendwie "offiziell" was in richtung 160 euro dazuverdienen, alles andere wird angerechnet?
wie läuft das denn mit der kontrolle - wie mußt du das denn angeben, auch dann nur einmal im halben jahr oder wie ist das?
bis zu 80% betriebsausgaben können angerechnet werden - das heißt wenn ich nen 1000er im monat mache, aber belegen kann das ich 800 euro ausgaben habe, dann werden nur 200 eure bzw dann 40 euro angerechnet? gibt es da ne kulanzgeschichte oder sind das feste richtlinien-weil ich merke ja jetzt schon das es von amt zu amt total unterschiedlich ist ---> zb bei der höhe des einstiegsgeldes usw.
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 15:45
Titel
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roblade hat geschrieben: | das heißt du darfst irgendwie "offiziell" was in richtung 160 euro dazuverdienen, alles andere wird angerechnet?
wie läuft das denn mit der kontrolle - wie mußt du das denn angeben, auch dann nur einmal im halben jahr oder wie ist das?
bis zu 80% betriebsausgaben können angerechnet werden - das heißt wenn ich nen 1000er im monat mache, aber belegen kann das ich 800 euro ausgaben habe, dann werden nur 200 eure bzw dann 40 euro angerechnet? gibt es da ne kulanzgeschichte oder sind das feste richtlinien-weil ich merke ja jetzt schon das es von amt zu amt total unterschiedlich ist ---> zb bei der höhe des einstiegsgeldes usw. |
Ach, das ist alles ein wenig wirr. Am besten wirklich vor Ort klären, wie die ARGE das handhabt. So ganz konkret ist das nicht geregelt, weil die ARGE'n ja kommunal unterstellt sind, iirc.
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mixitemp1
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2006
Ort: badewanne
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 16:34
Titel
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Das ist ganz einfach (ich rede vom nebengewerbe!):
du darfst als Arbeitsloser 160 euro dazuverdienen. 160 Euro REINGEWINN! Das heißt alle Ausgaben, wie Telefon, Bürobedarf, Auto etc. musst du ja sowieso bezahlen. Das machst du monatlich beim Finanzamt geltend, wie im Hauptgewerbe auch. Alle Einkäufe 16% billiger ist doch okay.
Dem Arbeitsamt / Amt für Soziales gibst du nur einen Pauschalbetrag an. Eben 100 - 160 Euro. Das reicht denen. Sollten sie trotzdem eine genaue Abrechnung haben wollen. (Das ist mir auch passiert) Dann gehst du mit den ganzen Ordnern von rechnungen ect. hin - wenn sie die sehen sagen die ---- IST OKAY! SCHÖN TAG NOCH!
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TempelDeSign
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 20.03.2006 21:32
Titel
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Nebengewerbe hat einen großen Vorteil, wie schon angedeutet, man bleibt im Job und kann finanziell gut "überleben". Hat aber auch zwei gravierende Nachteile:
1. Man muss wegen jedem "Pupps" Rechenschaft ablegen. (z. Bsp. Autokauf, Büroanmietung)
2. Es entsteht ein Imageschaden, da es bei einigen Kunden als "unseriös" erscheint nebengewerblich tätig zu sein.
Aber ich rate auch, gerade Leute in Ausbildung dazu, Nebengewerbe anzumelden. Die Erfahrungen, welche ihr da macht formt euch!
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pcfan
Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.03.2006 23:33
Titel
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mixitemp1 hat geschrieben: | Alle Einkäufe 16% billiger ist doch okay.
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ja ist ne super sache und sowieso kann man ja alles von der steuer absetzen. am jahresende bekommt man das dann alles zurück. ich hab mir letztes jahr 2 häuser und 3 neue karren von der steuer bezahlt.
oh man leute, setzt euch bitte mal anständig mit dem thema selbstständigkeit auseinander bevor ihr hier so ein asoziales gequake von euch gebt.
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mixitemp1
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2006
Ort: badewanne
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.03.2006 09:41
Titel
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pcfan hat geschrieben: | asoziales gequake von euch gebt. |
Aber, aber!!
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Skamander
Dabei seit: 11.05.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.03.2006 11:22
Titel
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roblade hat geschrieben: | geld bekommen tust du zusätzlich 50 - 100% der hartz-kohle - also höchstens 345€ oder so. in der regel habe ich aber gehört das meisst 100% bewilligt werden! |
Schön wäre es!
Ich war gestern bei der ARGE und habe mir das mal erklären lassen. Da ich allerdings in den
neuen Ländern wohne, kann das im "goldenen Westen" anders aussehen (zum Sinn oder Un-
sinn solcher Unterscheidungen habe ich meine eigene Meinung, die hier aber off topic wäre):
- man KANN maximal 60% seiner Regelleistung erhalten. (RL Ost: 331€ - RL West: 345 €
- Förderhöchstdauer liegt bei 2 Jahren, allerdings muß man diese alle halbe Jahre neu beantragen
- nach 9 Monaten wird dann die Förderleistung nochmal um 20% gekürzt
- man bleibt in der gesetzlichen Pflichtversicherung
Zitat: | ps: ebenfalls muß hier das konzept etc. von der ihk oder vom unternehmensberater geprüft werden, wofür du allerdings sogar nen gutschein vom amt bekommen kannst! |
Würde ich grundsätzlich selber schreiben, da man damit zur IHK muß und die das SEEEHR genau
hinterfragen. Daher ist es schon von Vorteil, wenn man sich selber damit auseinanndersetzt und
auch auf diverse unbequeme Fragen eine Antwort parat hat.
Ich hätte 2 Musterkonzepte und -bilanzen als roten Faden anzubieten, mein eigenes rücke ich aller-
dings nicht raus.
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