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Bobic
Threadersteller
Dabei seit: 14.09.2007
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Verfasst Fr 14.09.2007 13:43
Titel Kleinunternehmergrenze / 17.500€ |
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Hallo!
Ich bin seit August 2006 selbständig (Arbeite von zu Hause aus, im Bereich Dienstleistung).
Ich werde, wenn ich so weiter mache, dieses Jahr wohl über die 17.500€ Grenze kommen.
Wollte einfach mal fragen, welche Nachteile das für mich hätte und ob sich das dann 2008 für mich finanziell negativ auswirken würde?
Klar, weiß ich, daß ich dann die Umsatzsteuer ausweisen muss, aber was das alles für mich im Endeffekt heißt und wie die Konsequenzen für meine Einnahme-Situation sind, ist mir leider nocht etwas unklar.
Kann mir hier vielleicht jemand etwas Licht im Dunkeln bereiten?
Vielen Dank im voraus!
Fredi
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 14.09.2007 13:59
Titel
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das einfachste ist du meldest dich bei dem ztuständigen finanzamt oder versucht es mal über die suche. das gab es hier schon dutzend mal. außerdem ersparst du dir viele kommentare über deine selbstständigkeit und dein, leider, fehlendes wissen über sachen die man als st wissen muss.
viel glück bei der suche!
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Poolart
Dabei seit: 07.11.2006
Ort: Erkrath
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.09.2007 14:06
Titel
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Ausser das du Umsatzsteuerpflichtig wirst und die Umsatzsteuer damit ausweisen musst, wüsste ich nichts.
Die nächste Grenze ist 24.500€, ab der wird Gewerbesteuer fällig.
Hier findest du einen ganz guten Ratgeber für so etwas.
http://www.e-lancer-nrw.de
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 14.09.2007 14:46
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und du hast etwas mehr aufwand mit der kostenüberschussrechnung. must du noch monatl deine voranmeldung beim amt machen?
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 14.09.2007 15:11
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Nefliete hat geschrieben: | und du hast etwas mehr aufwand mit der kostenüberschussrechnung. must du noch monatl deine voranmeldung beim amt machen? |
Ein Kleinunternehmer meldet nichts an, weil er nichts ausweist und abführt. Deshalb ist er ja Kleinunternehmer. Das kommt dann künftig auf Bobic zu.
c_writer
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 14.09.2007 16:38
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yo! wer mitdenkt ist klar im vorteil
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MGB-Consulting
Dabei seit: 13.09.2007
Ort: Bochum
Alter: 62
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 14.09.2007 16:40
Titel
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Hallo Fredi,
wenn der Umsatz in diesem Jahr den Schwellenwert von 17.500€ überschreitet, dann sind Sie ab dem Jahre 2008 umsatzsteuerpflichtig, weil die Bedingung nach § 19 (1) UStG nicht mehr erfüllt ist, die lautet: "...nicht mehr als 17.500€ Umsatz im vorangegangenen Jahr...".
Sie sind dann ab 2008 umsatzsteuerpflichtig und zunächst verpflichtet eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Unabhängig davon, müssen Sie ja ohnehin jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben, damit die Kleinunternehmereigenschaft überprüft werden kann.
Für die Kalkulation bedeutet dies, dass Sie die Preise ggf. überprüfen und anheben müssen, denn wenn Sie die Preise mit einem Schlag anheben und an Endverbraucher verkaufen, dann haben Sie ein Problen. Gewerbliche Käufer werden kein Problem machen, denn für sie ist es nur abzugsfähige Vorsteuer.
Abgesehen davon, dass sich die Gewerbesteuer nicht nach dem Umsatz, sondern nach dem Gewinn richtet, werden Sie vermutlich auch keinen Gewinn machen, der so hoch ist, dass Gewerbesteuer ausgelöst wird.
Viel Erfolg weiterhin!
MfG
MGB-Consulting
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