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Thema: job in aussicht! vom 23.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> job in aussicht!
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Virus-B
Threadersteller

Dabei seit: 02.07.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.11.2006 23:36
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job in aussicht!

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hallo an alle,

hab vor wenigen Tagen einen Anruf von nem TV-Sender erhalten und eine Einladung zum Vostellungsgespräch bekommen.
Was mich natürlich "Positiv" überrascht hat, aber ehrlich gesagt hab ich nicht damit gerechnet, dass es so schnell passiert und bin jetzt ein wenig überrumpelt Ooops weil ich auch noch nicht so viel Zeit hatte mich vorzubereiten,
ist nämlich schon die nächste Woche das Treffen.
Das "Problem" ist auch, dass ich mich selbstständig machen müsste!
Hab schon viel hier im Forum durchforstet, bin mir aber noch nicht wirklich schlüssig, welche Gründungsform
(Einzelunternehmer oder Freiberufler etc. ) für mich in Frage kommt als "BTG", wenn alles klappt, wäre ich als Cutter tätig.
Was mich auch interessieren würde ist, mit welcher Zeit man rechnen muss, wenn man ein Gewerbe anmeldet und dann als Selbstständiger seine Arbeit aufnehmen kann?! Hä?
Und zum Schluss die geliebte Frage nach der Entlohnung!
Haltet ihr nen Stundenlohn von € 45 und nen Tagessatz von € 300 für angemessen?!
und bevor ich es vergesse, wie verrechne ich Fahrtkosten, die Strecke beträgt einfach 60Km,
kommt also einiges zusammen!

Bin gespannt auf eure Schläge *ha ha*
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engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Hannover
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 24.11.2006 10:50
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Hi, ich glaube Deine Fragen nach dem Stundenlohn kann Dir hier so pauschla niemand beantworten. Schließlich musst Du als selbständiger ja auch alle Sozialversicherungen etc. bezahlen. Ich habe (zum Glück) keine Ahnung wieviel das ist. Zu allererst solltest Du Dir über alle Kosten klar werden, die auf Dich zukommen und dementsprechend dann Deinen Stundenlohn berechnen, gerade wenn Du Dich komplett selbständig machst.

Zuletzt bearbeitet von engelchen81 am Fr 24.11.2006 10:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.11.2006 11:04
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Achtung: Wenn du ausschließlich für einen Kunden arbeitest, droht dir der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.

Mit deinen Fragen solltest du dich unbedingt an einen Steuerberater mit Schwerpunkt Existenzgründung wenden.
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Virus-B
Threadersteller

Dabei seit: 02.07.2004
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.11.2006 15:45
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Nimroy hat geschrieben:
Achtung: Wenn du ausschließlich für einen Kunden arbeitest, droht dir der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.




Ab wann zählt man es als Scheinselbstständiger, hängt das von der Zeit ab, sprich wieviele Stunden ich bei dem Sender arbeite oder ist man schon Scheinselbstständiger, wenn man momentan nur für einen Kunden arbeitet?!
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.11.2006 15:51
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Nimroy hat geschrieben:
Mit deinen Fragen solltest du dich unbedingt an einen Steuerberater mit Schwerpunkt Existenzgründung wenden.


Jo! der steuerberater ist einer, der dich rechtsverbindlich beraten kann Jo!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 24.11.2006 15:53
Titel

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Virus-B hat geschrieben:
[
Ab wann zählt man es als Scheinselbstständiger, hängt das von der Zeit ab, sprich wieviele Stunden ich bei dem Sender arbeite oder ist man schon Scheinselbstständiger, wenn man momentan nur für einen Kunden arbeitet?!


Kommt darauf an, wie lange dieses "momentan" dauert. Dass man mal 'nen Monat für einen Kunden arbeitet oder wiederkehrend Wochen, ist klar. Aber wenn Du das ganze Jahr nur den einen Kunden hast, liegt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit ziemlich nahe.

Als Cutter kannst Du übrigens ohne Gewerbe arbeiten, vielleicht kaufst Du Dir das mal:

http://www.deutschesfachbuch.de/info/detail.php?PHPSESSID=24d05ec8f00f7e59b2644cca59381a9a&isbn=3932972325

c_writer
 
Virus-B
Threadersteller

Dabei seit: 02.07.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 25.11.2006 00:15
Titel

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[quote="c_writer"]
Virus-B hat geschrieben:
[


Kommt darauf an, wie lange dieses "momentan" dauert. Dass man mal 'nen Monat für einen Kunden arbeitet oder wiederkehrend Wochen, ist klar. Aber wenn Du das ganze Jahr nur den einen Kunden hast, liegt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit ziemlich nahe.

Als Cutter kannst Du übrigens ohne Gewerbe arbeiten, vielleicht kaufst Du Dir das mal:

c_writer



danke für den Tipp mit dem Buch!

Zum Thema Scheinselbstständigkeit hab ich mal gehört, dass man im Monat max. 10 Tage für einen Kunden bzw öffentich rechtlichen Sender arbeiten darf, kann abe sein, dass das in die Abteilung Märchen gehört *ha ha*

Zum Thema Cutter, was käme für mich dann in Frage, wenn ich ohne Gewerbe arbeiten kann?
Freiberufler kommt glaube ich für mich nicht in Frage, weil ich wohl mehr auf Anweisung des Redakteur / in arbeiten werde und als Freier kann oder muss man so wie ich es verstanden habe selbst den kreativen Teil übernehmen?!

Kann ich mich eigentlich als Cutter bezeichnen?
Hab eine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton, und der Cutter wieder ne Ausbildung für sich!

das Leben kann so kompliziert sein Grins
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Diesel
Gesperrt

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Verfasst Sa 25.11.2006 00:22
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Keine Panik erstmal!
Geh mal davon aus, daß der Begriff "Scheinselbständigkeit" erstmal wieder eine Erfindung unserer Politiker ist. Da geht es vornehmlich um LKW-Fahrer, die ausschließlich für eine Firma fahren und eigentlich nicht selbständig arbeiten. In deinem Falle ist es ein leichtes noch zwei weitere Auftraggeber zu haben, auch wenn die nicht viel Umsatz bringen.
Dann bist du schon raus aus der ganzen Sache.

Alles klar?
Gruß Diesel
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