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Virus-B
Threadersteller
Dabei seit: 02.07.2004
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Verfasst Do 23.11.2006 23:36
Titel job in aussicht! |
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hallo an alle,
hab vor wenigen Tagen einen Anruf von nem TV-Sender erhalten und eine Einladung zum Vostellungsgespräch bekommen.
Was mich natürlich "Positiv" überrascht hat, aber ehrlich gesagt hab ich nicht damit gerechnet, dass es so schnell passiert und bin jetzt ein wenig überrumpelt weil ich auch noch nicht so viel Zeit hatte mich vorzubereiten,
ist nämlich schon die nächste Woche das Treffen.
Das "Problem" ist auch, dass ich mich selbstständig machen müsste!
Hab schon viel hier im Forum durchforstet, bin mir aber noch nicht wirklich schlüssig, welche Gründungsform
(Einzelunternehmer oder Freiberufler etc. ) für mich in Frage kommt als "BTG", wenn alles klappt, wäre ich als Cutter tätig.
Was mich auch interessieren würde ist, mit welcher Zeit man rechnen muss, wenn man ein Gewerbe anmeldet und dann als Selbstständiger seine Arbeit aufnehmen kann?!
Und zum Schluss die geliebte Frage nach der Entlohnung!
Haltet ihr nen Stundenlohn von € 45 und nen Tagessatz von € 300 für angemessen?!
und bevor ich es vergesse, wie verrechne ich Fahrtkosten, die Strecke beträgt einfach 60Km,
kommt also einiges zusammen!
Bin gespannt auf eure Schläge
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engelchen81
Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Hannover
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Verfasst Fr 24.11.2006 10:50
Titel
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Hi, ich glaube Deine Fragen nach dem Stundenlohn kann Dir hier so pauschla niemand beantworten. Schließlich musst Du als selbständiger ja auch alle Sozialversicherungen etc. bezahlen. Ich habe (zum Glück) keine Ahnung wieviel das ist. Zu allererst solltest Du Dir über alle Kosten klar werden, die auf Dich zukommen und dementsprechend dann Deinen Stundenlohn berechnen, gerade wenn Du Dich komplett selbständig machst.
Zuletzt bearbeitet von engelchen81 am Fr 24.11.2006 10:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.11.2006 11:04
Titel
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Achtung: Wenn du ausschließlich für einen Kunden arbeitest, droht dir der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.
Mit deinen Fragen solltest du dich unbedingt an einen Steuerberater mit Schwerpunkt Existenzgründung wenden.
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Virus-B
Threadersteller
Dabei seit: 02.07.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.11.2006 15:45
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Achtung: Wenn du ausschließlich für einen Kunden arbeitest, droht dir der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.
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Ab wann zählt man es als Scheinselbstständiger, hängt das von der Zeit ab, sprich wieviele Stunden ich bei dem Sender arbeite oder ist man schon Scheinselbstständiger, wenn man momentan nur für einen Kunden arbeitet?!
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
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Verfasst Fr 24.11.2006 15:51
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Mit deinen Fragen solltest du dich unbedingt an einen Steuerberater mit Schwerpunkt Existenzgründung wenden. |
der steuerberater ist einer, der dich rechtsverbindlich beraten kann
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 24.11.2006 15:53
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Virus-B hat geschrieben: | [
Ab wann zählt man es als Scheinselbstständiger, hängt das von der Zeit ab, sprich wieviele Stunden ich bei dem Sender arbeite oder ist man schon Scheinselbstständiger, wenn man momentan nur für einen Kunden arbeitet?! |
Kommt darauf an, wie lange dieses "momentan" dauert. Dass man mal 'nen Monat für einen Kunden arbeitet oder wiederkehrend Wochen, ist klar. Aber wenn Du das ganze Jahr nur den einen Kunden hast, liegt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit ziemlich nahe.
Als Cutter kannst Du übrigens ohne Gewerbe arbeiten, vielleicht kaufst Du Dir das mal:
http://www.deutschesfachbuch.de/info/detail.php?PHPSESSID=24d05ec8f00f7e59b2644cca59381a9a&isbn=3932972325
c_writer
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Virus-B
Threadersteller
Dabei seit: 02.07.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.11.2006 00:15
Titel
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[quote="c_writer"] Virus-B hat geschrieben: | [
Kommt darauf an, wie lange dieses "momentan" dauert. Dass man mal 'nen Monat für einen Kunden arbeitet oder wiederkehrend Wochen, ist klar. Aber wenn Du das ganze Jahr nur den einen Kunden hast, liegt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit ziemlich nahe.
Als Cutter kannst Du übrigens ohne Gewerbe arbeiten, vielleicht kaufst Du Dir das mal:
c_writer |
danke für den Tipp mit dem Buch!
Zum Thema Scheinselbstständigkeit hab ich mal gehört, dass man im Monat max. 10 Tage für einen Kunden bzw öffentich rechtlichen Sender arbeiten darf, kann abe sein, dass das in die Abteilung Märchen gehört
Zum Thema Cutter, was käme für mich dann in Frage, wenn ich ohne Gewerbe arbeiten kann?
Freiberufler kommt glaube ich für mich nicht in Frage, weil ich wohl mehr auf Anweisung des Redakteur / in arbeiten werde und als Freier kann oder muss man so wie ich es verstanden habe selbst den kreativen Teil übernehmen?!
Kann ich mich eigentlich als Cutter bezeichnen?
Hab eine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton, und der Cutter wieder ne Ausbildung für sich!
das Leben kann so kompliziert sein
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
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Verfasst Sa 25.11.2006 00:22
Titel
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Keine Panik erstmal!
Geh mal davon aus, daß der Begriff "Scheinselbständigkeit" erstmal wieder eine Erfindung unserer Politiker ist. Da geht es vornehmlich um LKW-Fahrer, die ausschließlich für eine Firma fahren und eigentlich nicht selbständig arbeiten. In deinem Falle ist es ein leichtes noch zwei weitere Auftraggeber zu haben, auch wenn die nicht viel Umsatz bringen.
Dann bist du schon raus aus der ganzen Sache.
Alles klar?
Gruß Diesel
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