Kindchen
Threadersteller
Dabei seit: 17.03.2009
Ort: Mainz
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Verfasst Do 19.03.2009 18:47
Titel Freiberufler und Fantasienamen als Firmenbezeichnung? |
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Hallo,
möchte demnächst eine Existenzgründung als Grafiker starten, möglichst als Freiberufler.
Freiberufler deshalb, weil ich in die Künstler-Sozialkasse will; Die KSK kennt (diplomierter) Grafiker i.d.R. auch problemlos an, wenn die haupsächliche Tätigkeit "künstlerisch" bzw. gestalterisch ist. Und das soll heißen, wenn mehr als 50% gestalterisch ist. Nach eigener Aussage sind die relativ tolerant.
So weit so gut. Jetzt will ich aber unbedingt einen Phantasienamen für meine Firma haben. http://www.mediengestalter.info/images/smiles/icon_yes.gif
Aber Freiberufler müssen ihre Firma wenigstens mit Nachnamen benennen bzw. können dann evtl. noch einen Berufszusatz od. Phantasienamen dazu nehmen, so meine Info.
Aber ich würde gerne meine Name weglassen (Doppelnamen !!!!) weil es sich einfach bescheuert in der Kombination anhört! Jetzt hab ich mir gedacht, man könnte das Problem umgehen, wenn man sich ins Handelsregister einträgt, denn dann gelten andere Bestimmungen für die Namensgebung, richtig? Soweit ich weiß braucht man dann nur den Phantasienamen !?! Stimmt das????
Man kann sich jedenfalls als Freiberufler od. Kleingewerbetreibender freiwillig eintragen lassen. Das geht wohl (so steht es auf der Info-Seite von mediafon.net (von ver.di) die übrigens sehr informativ ist.
Dann mutiert man allerdings zum eingetragenen Kaufmann mit all seinen Konsequenzen (was auch immer das heißt).
Und ich bin mir nicht sicher, ob das dann wiederum mit der KSK vereinbar ist, denn dafür ist ja Voraussetzung, dass man ja eher künstlerisch und nicht gewerblich (also kaufmannisch) unterwegs ist.
Tja, das ist die Frage. Kann man das so machen? Kennt sich jemand damit aus??????
Außerdem würde ich gerne noch mit dem Kleinunternehmerstatus anfangen, d.h. Rechnungen ohne Mwst.
(damit ich diese lästigeUst-Voranmeldung jeden Monat nicht machen muß) hab eh nicht viel einzukaufen und so hätte ich auch keinen Vorteil vom Vorsteuer-Abzug.
Mein zuständiges Finanzamt hat in einem ersten Telefonat auch angeraten, alles auf kleinem Niveau anzufangen und bei Bedarf, wenn man in das Geschäft reingewachsen ist, anzupassen. Das halte ich auch für sinnvoll und würde es gerne so machen. Ich rechne am Anfang nur mit einigen 100 Euros /Mon.
Ebenso ist man in dieser Kategorie, sofern das Finanzamt einen doch als Gewerbetreibend einstufen würde, noch lange nicht Gewerbesteuer-abgabepflichtig (erst ab 24.000 Euro), sond. eher Kleingewerbetreibender.
Wenn ich diese Dinge noch mit einbeziehe, wäre ich gerne:
- Freiberufler (wegen KSK und einfacher Buchführung) mit
- Kleinunternehmerstatus, d.h. ohne Ust-Pflicht
und das Ganze mit freiwilligem Handelsregister-Eintrag wegen Phantasienamen bei der Firmenbezeichnung.
(evtl. mutiert zu Kleingewerbetreibend, aber ohne Gewerbesteuer-Pflicht, da zu niedriges Einkommen)
Geht das????? Oder macht da die KSK nicht mit?
Danke schon mal für alle hilfreichen Tipps http://www.mediengestalter.info/images/smiles/icon_smile.gif
Kindchen
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
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Verfasst Do 19.03.2009 19:37
Titel Re: Freiberufler und Fantasienamen als Firmenbezeichnung? |
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Kindchen hat geschrieben: | Aber Freiberufler müssen ihre Firma wenigstens mit Nachnamen benennen bzw. können dann evtl. noch einen Berufszusatz od. Phantasienamen dazu nehmen, so meine Info. |
So ein quatsch... Ich bin auch Freiberuflerin und mein Einzelunternehmen trägt auch einen Phantasienamen. Und ich kenne genügend Freiberufler bei denen das genauso ist...
Auf dem Briefbogen steht dann natürlich zu meinem Phantasienamen/Logo mein vollständiger Name, Adresse, Steuernummer und alles was sonst noch dazu gehört...
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