mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 28.04.2024 15:04 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Einkommenssteuer-Kleinunternehmerregelung vom 05.02.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Einkommenssteuer-Kleinunternehmerregelung
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 05.02.2013 17:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

eugen.schuetz hat geschrieben:
...Sonst würde ich es ja auch nicht fragen.

OK alles klar. Der Differenzbetrag wird dann aber mit Werbungskosten verrechnet.


Was? Nein, der Differenzbetrag wird nicht mit Werbungskosten verrechnet. Hast du eigentlich mal die FAQ gelesen?


Zuletzt bearbeitet von am Di 05.02.2013 17:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
eugen.schuetz
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2013 17:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ok ich sehe, dass ich nicht weiter komme, deswegen muss eine Erst-Steuerberatung her...
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 05.02.2013 18:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

eugen.schuetz hat geschrieben:
Ok ich sehe, dass ich nicht weiter komme, deswegen muss eine Erst-Steuerberatung her...


Naja, wenn du meinst. Ich würde mir das aber an deiner Stelle noch mal überlegen mit der selbstständigen Nebentätigkeit. Wenn du schon für so simple Sachen einen Steuerberater bezahlen musst, wird von deinen Einkünften nicht viel übrig bleiben.
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 05.02.2013 18:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hast du den link mal gelesen und bei nettolohn mal das jahreseinkommen eingegeben? dann hast du doch ein ungefähre vorstellung was auf dich wartet.
 
eugen.schuetz
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2013 22:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

someonesdaughter hat geschrieben:
[quotoe="eugen.schuetz"]Ok ich sehe, dass ich nicht weiter komme, deswegen muss eine Erst-Steuerberatung her..

Naja, wenn du meinst. Ich würde mir das aber an deiner Stelle noch mal überlegen mit der selbstständigen Nebentätigkeit. Wenn du schon für so simple Sachen einen Steuerberater bezahlen musst, wird von deinen Einkünften nicht viel übrig bleiben.


Ich will mich nur gründlich informieren und nicht mit geschlossenen Augen in die Selbständigkeit rein stürzen, dann bleibt mir ja wirklich nichts übrig am Ende des Jahres.

Was daran falsch von einem Fachmann beraten zu lassen? Es ist besser als nur die Halbwiessen zu sammeln. Und die Erstberatung wird ja nicht die Welt kosten, auf den wissen kann ja dann den Rest selbst recheschieren.


Den Link werde ich noch gründlich durchlesen. Danke


Zuletzt bearbeitet von eugen.schuetz am Di 05.02.2013 22:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 06.02.2013 11:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

eugen.schuetz hat geschrieben:
Was daran falsch von einem Fachmann beraten zu lassen? Es ist besser als nur die Halbwiessen zu sammeln. Und die Erstberatung wird ja nicht die Welt kosten, auf den wissen kann ja dann den Rest selbst recheschieren.

damit ist gemeint, das du für diese kleinigkeit keinen berater gebraucht hättest, sondern eher für wichtigere probleme. du solltest in jedem fall einen steuerberater aufsuchen. deine resignation kam einfach zu prompt...
 
Noctim

Dabei seit: 13.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 21.02.2013 13:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich klink mich mal ein:

Angenommen, ich will (nebenberuflich) mit einem Projekt einen Nettobetrag X einnehmen. Wie verrechne ich das dem Kunden?

W = Mein Brutto-Preis
X = Mein Wunsch-Netto-Ertrag
Y = Mein persönlicher Einkommenssteuersatz
Z = Umsatzssteuer

W = X + Y + Z (?)

Als Kleinunternehmer kann ich ja die Umsatzsteuer erstmal außen vor lassen. Wäre es dann:

W = X + Y (?)

In der Regel wird Otto Normalarbeitnehmer ja mit ~ 22% einkommenstechnisch besteuert. Umsatzsteuer wäre regulär ja auch 19%. Daraus ergäbe sich insgesamt eine "Steuerlast" von ca. 40% auf eine Dienstleistung, die zum erwünschten Netto hinzu addiert wird.

Beispiel:
1410 (brutto) = 1000 (netto) + 220 (ESt) + 190 (USt)


Sozialangaben und Krankenkasse müssen von einer Kleinunternehmer-Geschichte nichtmehr abgezogen werden, oder? Zumindest nicht, wenn man bereits normal in einem Angestelltenverhältnis arbeitet?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 21.02.2013 15:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

die einkommensteuer, sozialbgaben und andere versicherungsbeiträge stellst du nicht direkt in rechnung. Lächel

du kannst eine platzkostenrechnung (alle kosten die deine selbständigkeit betreffen) machen und so deinen stundensazt ermitteln. dann nimmst du zeitstunden x stundensatz + 19% oder eben nicht.

sorry, du schreibst da etwas wirr oder für mich nicht direkt ersichtlich was du meinst. bei einer nebentätigkeit wird alles andere an versicherungen, pflichtabgaben usw bereits über dein angestelltenverhältnis abgerechnet.
 
 
Ähnliche Themen Fragen zu Freibetrag bez. Einkommenssteuer und Umsatzsteuer.
Firmenwagen und Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung Frage - Nebenberuflich
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.