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Smooth
Threadersteller
Dabei seit: 20.10.2004
Ort: hannover
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.01.2010 14:54
Titel 10 motive für einen aushilfslohn? |
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ich suche mich seit tagen dumm und dämlich und komme dann doch zu dem entschluss mich bei euch auszukotzen und ein feedback von leuten zu bekommen die mich in meinem gefühl bestärken oder mir sagen was sie für richtig oder falsch empfinden.
ich bin grefikdesignstudentin im 6.semester. um mein studium zu finanzieren habe ich einen grafikerjob in einem bekleidungsgeschäft angenommen. wir haben uns auf ein lohn von 100€ im monat geeinigt, da ich noch einen zweitjob habe und nicht über 400€ im monat kommen darf. wenn mein arbeitsaufwand gefühlte 100€ im monat übersteigt soll ich bescheid sagen und den rest bekomme ich in wirklich guten und teuren klamotten ausbezahlt.
nun hat dieser laden auch eine kleine eigene marke und der chef hat mich beauftragt 10 motive für shirts zu entwerfen, wovon ca. 5 stk gedruckt werden sollen.
nun habe ich irgendwie gar kein ansporn diese motive umzusetzen weil ich mich minderwertig bezahlt fühle. ich weiß allerdings nicht ob es nicht sogar normal ist bei einem aushilfsjob 10 entwürfe abzuliefern und auch nur die (kleine) bezahlung dafür zu bekommen. ich denke er weiß gar nicht was das für ein zeitaufwand ist.
ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob ihm dann alle rechte an diesen 10 motiven gehören oder ob ich noch einen anspruch geltent machen kann (beispielsweise pro verkauftes shirt so und soviel geld dazu) oder ähnliches.
ich möchte also gerne von euch wissen ob ich mich anstelle bzw. wie ihr diese situation regeln würdet damit ihr zufrieden schlafen könnt.
danke. nicht meckern. bitte.
*nadine
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.01.2010 15:12
Titel
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Was die Rechte an den Entwürfen angeht, hängt es davon ab, ob du diese im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses erstellst oder selbständig/freiberuflich im Auftrag. Das solltest du klären.
Ansonsten eine schwierige Entscheidung. Einerseits hast du die Möglichkeit "berühmt" zu werden, andererseits ist das nun wirklich keine Aushilfstätigkeit. Wenn dies dein erster Auftrag für eine größere Öffentlichkeit ist, würde ich mir ausbedingen, dass die Motive eine (deine) Signatur tragen, dann kannst du das wenigstens als Referenz verwenden ... und eine Umsatzbeteiligung schriftlich vereinbaren (für jedes verkaufte Shirt mit deinem Motiv).
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.01.2010 15:18
Titel
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Hi
Was soll das heißen, der Chef hätte dich beauftragt? Mach ihm klar, dass das eine Produktentwicklung ist (T-Shirts die man dann verkaufen kann), das andere ist sozusagen grafische Administration (Flyer erstellen etc.)
Was mit den Nutzunsgrechten passieren soll oder ob du eine extra Vergütung verlangen kannst, kannst nur du allein entscheiden. Ich persönlich würde allerdings die Sache entsprechend trennen. Und die Nutzungsrechte an den Motiven würde ich nur zeitlich und in der Verwendung beschränkt übertragen. Gegen entsprechende Beteiligung natürlich.
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Smooth
Threadersteller
Dabei seit: 20.10.2004
Ort: hannover
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.01.2010 19:19
Titel
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he, vielen dank für eure schnellen und klaren antworten!
noch ein paar fakten/antworten/anmerkungen:
ja ich mache die sachen im angestelltenverhältnis, aber halt eben für nen kleinen aushilfslohn. und eigentlich auch um werbekram zu machen (banner, flyer, anzeigen).
somit hat qualidat absolut recht. es ist eine produktentwicklung mit der er geld machen wird und nicht mal eben ein flyer zu werbezwecken. das ist wohl auch das was mir aufsösst nur dass ich es vorher nicht in worrte fassen konnte. danke!
der tip mit der signatur ist auch gut und ich werde das wohl auch so machen.
im guten und ganzen werde ich wohl ein klärendes gespräch ansteuern und ihm den zeitaufwand und den unterschied zu den bisherigen aufträgen erläutern und natürlich eine entsprechende gegenleistung fordern.
drei fragen habe ich aber dennoch:
1. gibt es eine übersicht (natürlich als richtlinie) für auftragsarbeiten als freelancer? also was man für welchen auftrag an geld verlangen sollte?
2. ist es üblich dass in einem angestelltenverhältnis die rechte der illustrationen/grafiken/bilder dem arbeitgeber automatisch gehören?
3. wie hat man die sicherheit, dass die angaben über die anzahl der verkauften/produzierten artikel wahrheitsgemäss sind?
ich danke euch!
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.01.2010 20:33
Titel
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Versteh ich nicht.
Wenn das im Angestelltenverhältnis läuft, dann wirst du vertraglich vergütet.
Wenn dir das nicht reicht, dann wirst du ihm sagen müssen "ich will das nicht", und das außerhalb des Angestelltenverhältnisses machen. Wenn er sich auf die von dir geforderten Konditionen einlässt.
Oder forder einen höheren Stundenlohn. Etcpp.
Ich frage mich ehrlich gesagt, wieviel Zeit man als gelernte Fachkraft auf einen Job verwendet, der mit 100 Euro vergütet wird.
Da macht es ja mehr Sinn, zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen. Einen 400 Euro Job und einmal das 50 Tage im Jahr arbeiten Modell.
Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 28.01.2010 20:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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