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Thema: Zuschuss für Krankenversicherung vom 16.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Zuschuss für Krankenversicherung
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gewitterkind
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Verfasst Di 16.01.2007 20:23
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Zuschuss für Krankenversicherung

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Moin,
nachdem ich mich heute mal was näher über die Krankenversicherung nach dem Anmelden eines Gewerbes informiert hab, und es mich etwas nervte, dass der Betrag laut e-lancer minimal an irgendwas um die 1800€ gewinn festgemacht wird, habe ich gerade etwas interessantes gefunden:

Laut Existenzgruender.de übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Krankenversicherung, wenn man so wenig verdient, dass man sich ansonsten arbeitslos melden würde. Hat da wer Erfahrung mit? Und was genau bedeutets wohl die Voraussetzung, dass das "Netto-Einkommen nur knapp über ALG II-Niveau liegt"? ALG II bedeutet doch 345€ im Monat, allerdings hab ich ja auch mit nem potentiell doppelt so hohen Gewinn Probleme Wohnung, Krankenversicherung, Essen und all den anderen Kram zu bezahlen.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 16.01.2007 20:30
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Re: Zuschuss für Krankenversicherung

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gewitterkind hat geschrieben:
Moin,
nachdem ich mich heute mal was näher über die Krankenversicherung nach dem Anmelden eines Gewerbes informiert hab, und es mich etwas nervte, dass der Betrag laut e-lancer minimal an irgendwas um die 1800€ gewinn festgemacht wird, habe ich gerade etwas interessantes gefunden:

Laut Existenzgruender.de übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Krankenversicherung, wenn man so wenig verdient, dass man sich ansonsten arbeitslos melden würde. Hat da wer Erfahrung mit? Und was genau bedeutets wohl die Voraussetzung, dass das "Netto-Einkommen nur knapp über ALG II-Niveau liegt"? ALG II bedeutet doch 345€ im Monat, allerdings hab ich ja auch mit nem potentiell doppelt so hohen Gewinn Probleme Wohnung, Krankenversicherung, Essen und all den anderen Kram zu bezahlen.


am besten informierst du dich da mal bei der BA direkt. ich denke die sätze ändern sich auch öfters. allerdings solltest du dir gedanken machen, ob bei so geringen einnahmen die selbständigkeit überhaupt das richtige für dich ist (zumindest auf dei zukunft gesehen). weil es bringt ja nix, das du zwar selbständig bist, aber unterm strich weniger hast, als bei harz IV (wo dir ja z.b. versicherungen, miete usw. gezahlt wird und du die 345 € zum leben hast). problematisch wirds nämlich, wenn du irgendwann aus der krankenversicherung fliegst, weil du deine beiträge nicht zahlen kannst. dann kann eine einfache blinddarmentzündung nämlich schnell den bankrott bedeuten, weil du dann den krankenhausaufenthalt und die operation aus eigener tasche zahlen darfst. da sind dann schnell mal 10 - 15.000 € zusammen. und neu versichert wirst du dann auchg oft nur zu horrenden beitragssätzen...
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gewitterkind
Threadersteller

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Verfasst Di 16.01.2007 20:36
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ja nun, erstmal ists ja nicht gesagt, dass es bei dem verdienst bleibt, zweitens mag ich meinen lebensunterhalt selber verdienen, und nicht vom staat einsacken. egal obs möglich wäre oder nicht.

Aber der Hinweis bei der BA selber nachzufragen ist natürlich richtig. Hätte aber ja sein können, dass hier irgendjemand Erfahrung damit hat.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 16.01.2007 20:44
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gewitterkind hat geschrieben:
ja nun, erstmal ists ja nicht gesagt, dass es bei dem verdienst bleibt, zweitens mag ich meinen lebensunterhalt selber verdienen, und nicht vom staat einsacken. egal obs möglich wäre oder nicht.

Aber der Hinweis bei der BA selber nachzufragen ist natürlich richtig. Hätte aber ja sein können, dass hier irgendjemand Erfahrung damit hat.


klar - der stolz und so. versteh ich schon. nur muss man eben auch realistisch sein. normalerweise hat man ja auch am anfang der selbständigkeit ne möglichkeit nen existenzgründerzuschuss zu beantragen. damit kann man die anfangszeit ja schon mal ganz gut überbrücken. wenn sich dann allerdings nach dieser zeit keine merkliche umsatzsteigerung einstellt, sollte man so ehrlich zu sich selbst sein und sich eingestehen, das es nicht klappt. denn sonst macht man einfach mehr kaputt als das es nützt. neben meinem beispiel mit den nicht gezahlten KV-beiträgen ließen sich noch einige finden. und bis du dich verschaust stehste auf der straße und bist ausm sozialsystem gefallen. das ist zwar der worst-case aber leider nicht allzu abwegig...
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gewitterkind
Threadersteller

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Verfasst Di 16.01.2007 20:59
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ja, da ist was wahres dran. momentan geht's mir primär darum, dass ich nen gewisses einkommen hab und das ganze legal machen will. unter umständen heisst das dann wohl bei den eltern zu wohnen, bis es finanziell besser wird und ich ausziehen kann. nicht gerade toll, aber immer noch besser als harz IV.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 16.01.2007 21:04
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gewitterkind hat geschrieben:
ja, da ist was wahres dran. momentan geht's mir primär darum, dass ich nen gewisses einkommen hab und das ganze legal machen will. unter umständen heisst das dann wohl bei den eltern zu wohnen, bis es finanziell besser wird und ich ausziehen kann. nicht gerade toll, aber immer noch besser als harz IV.


naja ich hab halt die erfahrung gemacht (gottseidank nicht selbst), das eine selbständigkeit aus der not (drohende arbeitslosigkeit) heraus meistens nicht gut geht. es würde mich natürlich freuen, wenn du ne ausnahme darstellst, aber die erfahrung bei einigen bekannten hat mich da leider das gegenteil gelehrt... aber gut - wenn du die möglichkeit hast, probier's - aber wie gesagt - sei realistisch. setz dir ne frist von 6 oder 9 monaten und setz dir ein ziel, was du bis dahin an monatlichen einnahmen generieren willst. wenn du dieses ziel nicht erreichst, brich das "experiment" nach dem zeitraum ab und such dir n job oder melde dich arbeitslos.

informier dich auch unbedingt beim arbeitsamt, ob du dich überhaupt arbeitslos melden kannst, wenn du erstmal selbständig warst. normalerweise müsstest du dich freiwillig arbeitslosenversichern, um anspruch auf leistung zu haben.
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nanu

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Verfasst Di 16.01.2007 21:46
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gewitterkind hat geschrieben:
Laut Existenzgruender.de übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Krankenversicherung, wenn man so wenig verdient, dass man sich ansonsten arbeitslos melden würde. Hat da wer Erfahrung mit? Und was genau bedeutets wohl die Voraussetzung, dass das "Netto-Einkommen nur knapp über ALG II-Niveau liegt"? ALG II bedeutet doch 345€ im Monat, allerdings hab ich ja auch mit nem potentiell doppelt so hohen Gewinn Probleme Wohnung, Krankenversicherung, Essen und all den anderen Kram zu bezahlen.

Ist mir neu, aber wird schon so sein.
Aber die angesprochenen 345 € (Hartz) sind doch zum Leben, Nahrung, Strom, Telefon etc.
Kosten für das Wohnen (hier eine Variable) u. die Mindestsätze zur KK u. RV werden noch extra gezahlt.

Ich glaube Brutto ist ALG II so ca. 900 Euro für eine Person, Netto kommt dann wieder auf die Miete an. Dann kommen ja noch KK u RV (Mindestsätze) runter in die ALV werden sie nicht einzahlen, entstehen ja wieder Ansprüche auf ALG I. So bleibt dann je nach der Wohnsituation so 600 – 700 € über (Netto mit Miete) . Gut wer bei den Eltern wohnt, bekommt exakt 345 € netto.

Jetzt zu den Selbstständigen
gut, jetzt denken die Vertreter der AfA. Nun wenn jemand selbstständig ist, u. nicht so ganz über die Runden kommt, können wir besser die Sozialbersicherung bezuschussen, als dass er bei uns (wieder) auf der Matte steht – kostet der AfA ja weniger u. für die Statistik sieht so auch schicker aus.

Das ist auch bequemer wie ergänzend Hartz 4, was es ja z. B. für (Teilzeit)beschäftigte mit geringem Verdienst durchaus gibt, zu zahlen.
Denn bei selbstständigen, müsste ja monatlich? der Selbstverdienstanteil neu berechnet werden. Dann berechnet evtl. der Sachbearbeiter was falsch – Widerspruch läuft u. das kostet halt der AfA Zeit u. Geld.

Nun, so haben sie halt eine wirtschaftliche Lösung gefunden.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Di 16.01.2007 21:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
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gewitterkind
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Verfasst Di 16.01.2007 21:52
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Jup, so hab ich mir das auch erklärt.

Werd mich - wie gesagt - dahingehend auch bei der BA informieren, und die Erkenntnisse hier posten.

Meine Situation ist halt nicht so sonderlich einfach, insofern werd ich wohl nicht drum herumkommen nen Gewerbe anzumelden, und da dürfte die Geschichte zumindest für ne Übergangszeit recht praktisch sein.
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