Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 09.02.2007 00:03
Titel
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Ich habe in meinen AGB allerhand Sachen stehen, die mich hoffentlich vor einem Schaden schützen... z.B. auch, dass meine Leistungen ohne Gewähr erfolgen, dass Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind (soweit ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe), dass alle Vorlagen, die der Kunde mir liefert, frei von Rechten Dritter sein müssen etc..
Anfangs dachte ich auch, ich müsse mich unbedingt zusätzlich versichern. Nur: Das macht kaum eine Versicherung noch bei Mediengestaltern, weil die Schadensersatzansprüche wohl in den letzten Jahren so immens waren. Ein Versicherungsmakler hatte mit Mühe und Not noch eine Versicherung finden können, die's doch noch macht (Namen hab ich schon wieder vergessen), aber die war dermaßen teuer, dass ich zur Not auch selbst irgendwelche Druckkosten bezahlen kann.
Zuletzt bearbeitet von Tofutante am Fr 09.02.2007 21:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 09.02.2007 08:08
Titel
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naja die wirkungsvollste versicherung ist denke ich einfach die richtige wahl der geschäftsform. das ist auch der grund, warum die gmbh so beliebt ist. man braucht dafür halt 25.000 € einlage, aber man ist eben auch nur für diesen betrag haftbar. meines wissens nach gibt es demnächst eine vereinfachte gmbh, bei der die einlage um einiges niedriger ist (irgendwas zwischen 5000 und 10.000 €). mit sowas kann man das auch ganz gut abfedern.
ansonsten ist es halt wichtig (was ich ja schon seit langem predige), das man kapital auf der seite hat, mit dem man zur not auch einen rechtsstreit führen oder eben ersatzansprüche abgelten kann. da scheiterts aber bei den allermeisten, weil das verdiente geld oft noch nicht mal wirklich zum leben reicht...
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 09.02.2007 09:02
Titel
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Wenn das mal so einfach wäre
Zitat: | Unter Geschäftsführer-Haftung ist die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für seine Pflichtverletzungen zu verstehen.
Der Hauptzweck der Gründung einer GmbH liegt darin, die direkte Haftung mit dem persönlichen Vermögen auf das in die GmbH Eingezahlte zu beschränken, daher auch die Bezeichnung der Gesellschaftsform. Der Gesellschafter, der die Stammeinlage wirksam geleistet hat, kann von den Gläubigern grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft in Anspruch genommen werden. Dieser Grundsatz erfährt zwar einige - in der letzten Zeit von der Rechtsprechung immer stärker betonte - Ausnahmen. |
GmbH-Geschäftsführer-Haftung
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 09.02.2007 09:08
Titel
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tjo... sowas nennt man dan wahrscheinlich unternehmerisches restrisiko
bleibt nur noch seine arbeit gut zu machen und sich vom kunden alles schriftlich bestätigen und freigeben zu lassen. auch kein 100%iger schutz, aber damit kann man schon das allermeiste verhindern...
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