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Nachricht |
oki
Threadersteller
Dabei seit: 04.04.2005
Ort: Oberhausen
Alter: 25
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.07.2006 16:35
Titel vektorisierte film szenen auf einem t-shirt |
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hi, für einen t-shirt shop mache ich zu verschiedenen rubriken shirts.
einer von vielen entwürfen ist :

es ist halt eine nachgearbeitete szene aus dem film der blutige pfad gottes..
ähnliches habe ich auch noch mit reservoir dogs usw.
die frage ist nun ob man das so eigendlich verkaufen darf?
es ist doch Eigendlich meine eigene schöpfung da es ja kein film snapshot ist.
bzw der abstraktionsrad ist doch groß genug um von eigener schöpfung zu sprechen.
eine andere sache ist halt ob man mit dem namen des films für dieses produkt werben darf.
wenn ich das shirt "die 2 pistolen männer" nenne.. sehe ich gar kein problem..
wie ist es wenn ich es "blutige pfad gottes shirt" nennen würde?
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tacker
Moderator
Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Offenbach am Main
Alter: 28
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.07.2006 17:40
Titel
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So ein geiler Film.
Und das geht übrigens in Ordnung.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 14.07.2006 07:33
Titel
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Wenn das T-Shirt verfuegbar ist bitte mal Meldung geben
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.07.2006 08:42
Titel
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| tacker hat geschrieben: | So ein geiler Film.
Und das geht übrigens in Ordnung. |
Da wär ich mir nicht so sicher, der Spruch ist nur aus dem Film. Das ist kein Vers aus der Bibel oder so. Spätestens da könntest du doch Probleme kriegen, denke ich. Solche Dinge wurden doch auch mal alle aus Wikiquote rausgeschmissen, wegen Urheberrechtsblahblah
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morbidart
Dabei seit: 30.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.07.2006 08:46
Titel
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das ist ja lustig - ich bin zur Zeit auch an einem shirt mit u.a.
motiven aus "The Boondock Saints" - allerdings mit lateinischen Text -
.
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mercutio
Dabei seit: 31.03.2003
Ort: F´Hain
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.07.2006 10:40
Titel
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Grundsätzlich unterliegt der Text dem Copyright des Drehbuchautors.
Somit sind alle Rechte vorbehalten.
Hinzu kommt die Tatsache, dass dieser Film von der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde.
Ergo darf der Film u.a. nicht mehr beworben werden.
| BPjM hat geschrieben: | | st ein Trägermedium in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden, unterliegt es bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Diese Beschränkungen sind in § 15 JuSchG geregelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 27 JuSchG). |
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Triple_SIX
Dabei seit: 22.03.2004
Ort: Halle (Saale)
Alter: 22
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.07.2006 11:09
Titel
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Der Film wird aber nur in dem Sinne beworben wenn der Titel mit drauf steht.
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morbidart
Dabei seit: 30.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.07.2006 12:16
Titel
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| Triple_SIX hat geschrieben: | | Der Film wird aber nur in dem Sinne beworben wenn der Titel mit drauf steht. |
genau - so verhält es sich auch bei Bildern von "Stars" (was auch immer das ist)
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